Puh, das ist wirklich ziemlich verzwickt und ich befürchte, dass du da niemals eine rechtssichere Antwort von der Bez. Reg. bekommst.
Beim ZfsL Dortmund steht "...haben die Möglichkeit, sich auf speziell ausgeschriebene Stellen an Förderschulen oder für den Gemeinsamen Unterricht an Grundschulen (A 13 gehobener Dienst ) zu bewerben, wenn sie bereit sind, dauerhaft eine solche Tätigkeit auszuüben".
Das spricht ja leider dafür, dass es kein Zurück mehr gibt, wenn du den Vertrag für die Beamtenstelle erstmal unterschrieben hast.
Du kannst aber auch VOBASOF beenden und dann diesen Vertrag NICHT unterschreiben. Das geht natürlich, du wirst nicht gesperrt und du könntest dich dann immer noch auf Regelschulstellen bewerben. Dann hättest du zumindest als Bonus bei der Bewerbung, dass du durch die VOBASOF-Geschichte Erfahrung im Bereich der SoPä hast. Kann ja auch nicht schaden, wenn du alles gut begründen kannst.
Im allergrößten Notfall, wenn du einige Jahre als SoPä gearbeitet hast und feststellst, dass es doch absolut gar nicht Deins ist, kannst du immer noch deine Entlassungsurkunde beantragen und dich neu bewerben auf Regelschulstellen, musst aber dann das ganze Prozedere der Verbeamtung wieder durchlaufen. Ist ein Risiko, aber machbar.
Letztlich musst du überlegen, was überhaupt deine Beweggründe sind, als SoPä zu arbeiten oder eben nicht. Du wirst dir dabei ja was gedacht haben, sonst hättest du dich ja sicher schon längst auf eine Regelschulstelle beworben