Hallo,
auf der Homepage des LBV BW kann man unter Aktuelles einen Artikel namens: „Widerspruch bzw. Antrag amtsangemessene Alimentation/ Färber Gutachten / Abstandsgebot / Anpassung kinderbezogener Familienzuschlag ab dem dritten Kind“ finden.
Leider steht in dem Artikel nur, dass noch keine Eingangsbestätigungen verschickt werden konnten.
Weiß jemand, ob man hätte tätig werden müssen oder muss man noch etwas unternehmen in Form eines Widerspruchs, falls sich herausstellen sollte, man hat noch Ansprüche?
Weiß jemand genauer zur Sachlage Bescheid?
Vielen Dank