Zahlungsabwicklung Klassenfahrten - Ideen?

  • Deine (potentiellen) Gläubiger haben Pfändungszugriff auf das Konto, in dem Fall machst du dich strafbar (Untreue). Außerdem ist es nicht deine Aufgabe. In welcher Firma lässt du dir Geld für dienstliche Aufgaben auf dein Privatkonto überweisen und zahlst das von da aus...also...in welcher Firma machst du das mehr als einmal und wirst nicht rausgeschmissen...

    Welche Gläubiger und welche Pfändung? Also ich bin noch nie Gefahr gelaufen, dass mein Konto gepfändet wird.
    Ich habe tatsächlich schon dienstliche Ausgaben vom Privatkonto getätigt und auch Geld für dienstliche Aufgaben auf das Privatkonto überwiesen bekommen. Sowohl bei einem DAX Konzern als auch bei der Bundeswehr und einem Startup.


    Ich bevorzuge praktische und zügig umsetzbare Lösungen. Ein Konto, das ausschließlich für dienstliche Zwecke verwendet wird, ist hoch transparent und es können jederzeit sämtliche Geldflüsse nachgewiesen werden. Das ist seriöser, als eingesammeltes Bargeld.

  • Bei mir und einem Kollegen, der es genauso macht (bisher allerdings nur für "Kleinigkeiten" wie Lektürebestellungen), funktioniert das gut.

    Alles funktioniert so lange gut, bis es irgendwann doch mal schief geht. Und dann will ich nicht derjenige sein, der die Torte im Gesicht hat. Im öffentlichen Dienst mit Geld hantieren ist eine sehr ernsthafte Sache!

  • Alles funktioniert so lange gut, bis es irgendwann doch mal schief geht. Und dann will ich nicht derjenige sein, der die Torte im Gesicht hat. Im öffentlichen Dienst mit Geld hantieren ist eine sehr ernsthafte Sache!

    Was soll "schief gehe"? Und wieso ist dieses Vorgehen "gefährlicher", als das Einsammeln von Bargeld?

  • Was soll "schief gehe"? Und wieso ist dieses Vorgehen "gefährlicher", als das Einsammeln von Bargeld

    Auf den Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst wird eine ganz besondere Aufmerksamkeit beim Verwalten und Nachhalten von Geldbeträgen gerichtet, weil potenziell ständig der Komplex von Untreue und Korruption im Raum steht. Das heißt jetzt nicht, dass "der Staat" seinen Lehrern, Beamten und Angestellten nicht traut, sondern dass sich der öffentliche Dienst schon gegen den Anschein schützen muss, was solche Vorwürfe angeht. Deshalb werden finanzielle Unregelmäßigkeiten sehr schnell geahndet - hier in der Kommune sind städtische Verwaltungsbeamte schon für den Gegenwert eines Wurstbrötchens abgemahnt worden. Und ein Griff in die Kasse ist neben Sexualstraftaten mehr oder weniger der einzige Weg, bei dem ein verbeamteter Lehrer ruckzuck aus dem Dienst fliegt.


    Aus diesem Grund muss man sorgfältigst darauf achten, dass Privatgeschäfte und Dienstgeschäfte immer ganz sorgfältig getrennt werden. Schulgeld auf meinem Privatkonto oder ein Privatkonto für Schulzwecke eröffnen? No friggin' way... Ein Konto würde ich nur im Auftrag mit meiner Schule als Vertragspartner der Bank eröffnen.

  • Wir haben nun wirklich eine sehr pflegeleichte Schüler- und Elternklientel und selbst bei uns kam es schon vor, dass ein Vater (seines Zeichens Anwalt) leicht verwundert im Sekretariat anrief und nachfragte, warum auf dem Einzahlungsschein für die Klassenkasse nun der Name des Klassenlehrers draufsteht. Das war ein Fehler der Bank, da sollte eben eigentlich der Name der Klasse draufstehen, damit klar ist, dass das Geld nicht zum Privatvermögen des verwaltenden Lehrers zählt.


    Bei uns wird fast alles Finanzielle über das Klassenkonto abgewickelt. Die meisten unserer Klassen bestehen aus gemischten Schwerpunktfachpopulationen und so kommt es auch, dass die unterschiedlichen Populationen (es können schon mal bis zu 5 verschiedene sein ...) nicht die gleichen Ausgaben haben. Das macht es für den Klassenkassier bzw. den Klassenlehrer hin und wieder etwas mühsam noch den Überblick bei der Buchhaltung zu behalten und dann kann es eben vorkommen, dass bei der monatlichen Kontoüberprüfung irgendwo 5 Rappen fehlen oder zu viel sind. Unsere Eltern können über den Zugang ihrer Kinder die Buchhaltung jederzeit einsehen und es wäre nun absolut legitim auch nur 5 Rappen, die zu viel abgebucht wurden, zu beanstanden. Bisher hat sich da noch nie jemand ins Hemd gemacht, aber wenn es so wäre, dann hätten wir schwarz auf weiss festgehalten, dass die fraglichen 5 Rappen aus einem allgemeinen Konto der Schule zurück erstattet werden.


    Ich strecke aus Faulheit auch mal Geld vom eigenen Konto vor, weil ich weiss, dass unsere SuS und deren Eltern in der Regel zuverlässig sind. Ich weiss aber noch viel sicherer, dass ich das nicht müsste und dass man mich auch nicht hängen lässt, wenn es schief geht!


    Mir ist absolut rätselhaft, wie man ans Thema Geld mit so einer laxen "wird schon gut gehen" und "haben wir immer schon so gemacht" Haltung rangehen kann, gerade wenn einem ein wie auch immer gearteter Fehler (und sei es noch so dumm gelaufen) - wie Nele ja so schön schreibt - die Verbeamtung kosten kann.

  • Mir ist absolut rätselhaft, wie man ans Thema Geld mit so einer laxen "wird schon gut gehen" und "haben wir immer schon so gemacht" Haltung rangehen kann, gerade wenn einem ein wie auch immer gearteter Fehler (und sei es noch so dumm gelaufen) - wie Nele ja so schön schreibt - die Verbeamtung kosten kann.

    Na wenn das das ganze Problem ist, in Berlin wird ja eh nicht verbeamtet.

  • Na wenn das das ganze Problem ist, in Berlin wird ja eh nicht verbeamtet.

    Ich bin auch nicht verbeamtet, sondern Angestellte im öffentlichen Dienst des Kantons Baselland. Mich kann aber auch als Staatsbedienstete ein entsprechender Fehler bei der Ausführung meiner Dienstpflichten die unbefristete Anstellung kosten.

  • Ich bin auch nicht verbeamtet, sondern Angestellte im öffentlichen Dienst des Kantons Baselland. Mich kann aber auch als Staatsbedienstete ein entsprechender Fehler bei der Ausführung meiner Dienstpflichten die unbefristete Anstellung kosten.

    Dazu muss hier schon deutlich mehr geschehen, wobei ich auch nicht wüsste, was man da für Fehler machen könnte.


    Selbst als "Reichsbürger" wird hier lange überlegt und wenn erst Jahre später entlassen.

  • bei uns müssen wir aber derzeit mit eigenen Konten hantieren

    Nein, müsst ihr nicht. Wenn es kein dienstliches Konto gibt, gibt es eben auch keine Zahlungsanwicklung. Also auch nichts, bei dem Geld eingesammelt werden muss.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Selbst als "Reichsbürger" wird hier lange überlegt und wenn erst Jahre später entlassen.

    Sowas hat bei uns vor nicht allzu langer Zeit zu einer Entlassung geführt ;)

  • als das Einsammeln von Bargeld?

    Bargeld in signifikanter Höhe würde ich auch schin nicht einammeln wollen. Im Zweifelsfall haftet man eben doch.


    Früher haben wir noch Geld für Bücherbestellungen bar eingesammelt. Mal von dem Hnatieren mit Wechselgeld mal abgesehen, da hatte man schnell einige hundert Euro in bar beisammen. Nee, das muss nicht sein. Wenn die Kohle futsch ist, möchte ich nicht darüber diskutieren, wer die ersetzt. Da der Förderverein die Bestellung der Eigenanteilsbücher organisiert, ist es auch kein Problem, dass dessen Konto verwendet wird. Früher war's noch nicht mal dienstlich, sondern man war irgendwie Mittler zwischen Förderverein und Schülern.


    Rechtslage völlig unklar. Ganz schön bescheuert, da mitgemacht zu haben. War auch so 'ne "Hamwa schon imma so gemacht"-Nummer.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    • Offizieller Beitrag

    Was das Schulkonto angeht, so muss es ja von irgendwem verwaltet werden, um den Geldereingang nachzuhalten, zumal ja in der Regel nicht nur eine Klasse fährt sondern gleich drei oder vier, so dass wir hier oft von 100 Buchungsposten reden, die insgesamt überwacht werden müssen - neben dem Alltagsgeschäft. In diesem Zusammenhang bin ich dafür sehr dankbar, dass wir an meiner Schule eine Schulverwaltungsassistenz haben, die sich unter anderem darum kümmert. Das ist eine ungeheure Entlastung.
    Wieso andere Schulleiter sich hier weigern, ein Schulkonto zu führen, ist aus dienstrechtlicher Sicht nicht begründbar. Wohl aber womöglich aus organisatorischer Sicht, weil ohne SVA das Sekretariat oder die SL selbst die Kontoverwaltung übernehmen müsste.


    Ob man eine A14-Stelle für die "Buchhaltung" der Schule einrichten darf?

  • Man könnte ja auch das Geld bei Bücherbestellungen einsammeln, Tresor in der Verwaltung/Schulleitung nutzen und die Sache ist erledigt.

    Achja? Wie kommt denn der Buchhändler/Verlag an das Geld? Nee, irgendwie muss man es in den Laden oder zur Bank schleppen. Da ist mir die bargeldlose Variante, bei der der Lehrer als Mittelsmann gar nicht vorkommt, schon lieber.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier () aus folgendem Grund: Obsoleter Teil gelöscht, weil BW und NRW "es" anders handhaben.

  • Achja? Wie kommt denn der Buchhändler/Verlag an das Geld? Nee, irgendwie muss man es in den Laden oder zur Bank schleppen. Da ist mir die bargeldlose Variante, bei der der Lehrer als Mittelsmann gar nicht vorkommt, schon lieber.

    Die Schule bestellt die Bücher. Das Geld wird vom Fachlehrer bei Eigenanteilsbüchern eingesammelt. Die Bücher werden geliefert. Die Schule bezahlt die Bücherrechnung.

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