Das ganze ist eigentlich noch problematischer, denn diese mündlichen Prüfungen produzieren auch noch Mehrarbeit für andere Lehrer, die dann die Prüfer vertreten müssen.
Sprechprüfungen Stundenanrechnung!
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Moin,
mir wurde jetzt gesagt, ich hätte unbezahlte Anwesenheitspflicht wie beim Abitur.
Auf die Nachfrage nach dem Erlass wurde mir gesagt, den bräuchte es nicht, dass könnte der Schulleiter so bestimmen. -
Und wo ist der Erlass, der das deiner SL erlaubt?
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Pragmatisch gesehen: du korrigierst lieber 20 klausuren als 7 Prüfungsblöcke vorzubereiten und bei 40 Prüfungen dabei zu sein?
Man hat nur einen Magen, man muss sich nicht noch mehr Stress machen, als man schon hat und sich ständig Geschwüre holen...
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Und wo ist der Erlass, der das deiner SL erlaubt?
Das bin ich gerade hinterher
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mir wurde jetzt gesagt, ich hätte unbezahlte Anwesenheitspflicht wie beim Abitur.
Auf die Nachfrage nach dem Erlass wurde mir gesagt, den bräuchte es nicht, dass könnte der Schulleiter so bestimmen."Unbezahlte Anwesenheitspflicht beim Abitur"???????
Bei uns in Sachsen-Anhalt wird jede Stunde penibel gezählt, wenn Schüler nach schriftlichen Prüfungen nicht da sind, dann haben wir "Minderstunden". Dafür haben wir aber auch "Mehrstunden", wenn wir in Prüfungen sitzen. Da zählt auch jede Stunde. Deswegen haben wir keine "unbezahlte Anwesenheitspflicht beim Abitur".
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"Unbezahlte Anwesenheitspflicht beim Abitur"???????
Ist halt vielleicht vom Bundesland abhängig.
Hier gehören die Abiturprüfungen eben zu den Dienstpflichten der Lehrkraft und sind somit mit den Bezügen abgegolten (- also keineswegs unbezahlt). Dafür gibt es auch keine "Minusstunden" nach wegfall der Abiturkurse. Man wird halt häufiger zu Vertretungen herangezogen, weil man mehr Freistunden hat, aber auch hier gelten die normalen Höchstgrenzen, wie viele Stunden man max. bekommen kann.Mit den Sprechprüfungen sehe ich das auch so. Die Durchführung und Bewertung von Leistungsnachweisen gehört zu den Dienstpflichten. Das ist nicht schön, weil gerade Korrekturen natürlich die Hauptbelastungen sind, zumindest bei bestimmten Fächerkombis, aber daran lässt sich nicht viel ändern. Bei Sprechprüfungen verschiebt sich die zeitliche Belastung von der Korrektur hin zur Durchführung. Ich kann hier aber auch den großen Unterschied nicht erkennen. Wenn bei euch das so viel belastender ist, kann die Fachkonferenz ja mal prüfen, ob die Vorgaben ein besseres Konzept mit weniger Belastung möglich machen (nur ein Prüfer; kürzere Prüfungen; größere Prüfungsgruppen um die Gesamtanzahl der Prüfungen zu reduzieren etc.). Ansonsten könnte man ja durchaus bei der Vergabe von Deputatsstunden anregen, dass das berücksichtigt wird. Keine Ahnung, wie da in eurem Bundesland das Prozedere ist.
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Dafür bekomme ich keine Anrechnung mit der Begründung, es wäre eine Prüfung, und die müssten wir unentgeltlich machen.
Woooot?????? Was? Wo steht denn das? Außerdem klingt das mMn nach Schmarn. Kriegst du dann auch für die Stunden, in denen Klassenarbeiten geschrieben werden keine Stunden und dein Unterricht fällt somit aus?
Die sprachpraktischen Prüfungen werden doch ebenfalls als Klassenarbeit gewertet -> Somit sind sie Klassenarbeiten. Dementsprechend ist auch jede Stunde die du da arbeitest eine volle Stunde die angerechnet werden muss.
Ansonsten mündliche Prüfungen grundsätzlich nur auf Tage legen, an denen man 6 Stunden hat. Ist ja ne Klassenarbeit, somit legt der Fachlehrer den Termin fest!
Und jetzt muss ich mal ehrlich sagen (auch wenn sich der ein oder andere auf den Schlips getreten fühlen mag):
Jeder der sagt dass bei den mündlichen Prüfungen weniger Arbeit vorhanden ist hat noch nie mündliche Prüfungen selbst erstellt. Das ist ne Menge Arbeit die Dinger anständig vorzubereiten. Die Nachbereitung ist dafür dann geringer. -
Jeder der sagt dass bei den mündlichen Prüfungen weniger Arbeit vorhanden ist hat noch nie mündliche Prüfungen selbst erstellt.
Ich mache das seit ca. 10 Jahren. In verschiedenen Jahrgangsstufen der Unter-, Mittel- und Oberstufe.
Ich habe bislang noch jede Sprechprüfung als deutliche Entlastung im Vergleich zur sonst anstehenden Erstellung und Korrektur der Klassenarbeit/Klausur empfunden. Und jetzt? -
Ich biete 4 Jahre in 3 verschiedenen Stufen (also 9 Prüfungsdurchgänge)...
Abgesehen davon, dass man nicht so tun sollte, als ob man 20 verschiedene Prüfungen aus dem Nichts stampft, empfinde ich den Tag / die Tage als unglaublich anstrengend aber eyh: KEINE Korrektur von 20 mal den selben Text!!!
Gut, die Text- und Bildersuche im Vorfeld ist anstrengend aber man hat ja KollegInnen. Es ist nicht verboten, ein Bild mehrmals zu verwenden und ob die Kids in der 9 darüber diskutieren, ob sie ein Praktikum im Ausland, ein Auslandsjahr oder so machen sollen, das dauert echt nicht Stunden in der Vorbereitung.
In der 10 u 12 dauert die Vorbereitung länger, aber in 15 minuten (max. 30 Minuten Partnerprüfung) korrigiere ich sonst nie im Leben eine Klausur. Ohne von meiner fehlenden Disziplin zu sprechen, 6 Stunden am Stück am Schreibtisch zu sitzen, egal ob es ein Schultag gewesen wäre oder nicht.Abgesehen von den ganzen organisatorischen Herausforderungen: ich finde es gut, dass wir ‚extra-Raum‘ zur Bewertung der Sprechkompetenz. Das ist nunmal sinnvoll.
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Dito. 6 Schüler bekommen den gleichen Vorschlag, wie im Abi. Mit mindestens einem Kollegen parallel prüfen und schon muss man nur noch 2-3 Vorschläge selbst erstellen.
Kenne ja eure Vorgaben nicht, aber in NRW reicht da auch ein Bild/ Cartoon als Sprechanlass für den Einzelteil. -
Moin,
also hier in Niedersachsen bekommen wir Minusstunden wenn die Abiturkurse weg sind.
Und Mehrstunden wenn wir in Abiturprüfungen sitzen wäre ein Traum.
Bei uns ist immer alles inklusive laut Schulleiter. -
Moin,
nächster Akt.
Der Schulleiter meint er müsse uns keinen Erlass vorlegen.
Er könne selbst entscheiden ob eine mündliche Klausur einer Abiturprüfung gleichzusetzen ist. -
Geh zum Lehrerrat oder klär das mit dem Personalrat, da kann man ja kurz nachfragen.
In NRW ist das sehr deutlich geregelt, Teilnahme an Prüfungen (auch Aufsicht) ist keine anrechenbare Mehrarbeit.
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In NRW ist das sehr deutlich geregelt, Teilnahme an Prüfungen (auch Aufsicht) ist keine anrechenbare Mehrarbeit.
Weil Ihr da Freizeit habt und die Zeit mit Freunden und Familie verbringen könnt, oder mit welcher Begründung?
Mit Lehrern kann man es ja machen, und warum sollte Arbeit auch bezahlt werden........ -
Weil Ihr da Freizeit habt und die Zeit mit Freunden und Familie verbringen könnt, oder mit welcher Begründung?Mit Lehrern kann man es ja machen, und warum sollte Arbeit auch bezahlt werden........
Dafür gibt es dann aber auch keine Minusstunden bei Abiturkursen, zumindest nicht an den Schulen, an denen ich war. Deswegen sehe ich für mich keinen Grund zum Klagen.
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oder mit welcher Begründung?
Weil das, genauso wie Elterngespräche u.ä. auch mit dem Gehalt abgedeckt ist.
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Weil Ihr da Freizeit habt und die Zeit mit Freunden und Familie verbringen könnt, oder mit welcher Begründung?
Mit Lehrern kann man es ja machen, und warum sollte Arbeit auch bezahlt werden........Für Bayern gilt ebenfalls: Abiturprüfungen sind - ebenso wie Konferenzen, Elterngespräche, Schülerberatung, Korrektur etc. - zu den Dienstpflichten, die in der Besoldung enthalten sind.
Dafür werden die wegfallenden Abiturkurse aber auch nicht als Minuskurse angerechnet. -
Für Bayern gilt ebenfalls: Abiturprüfungen sind - ebenso wie Konferenzen, Elterngespräche, Schülerberatung, Korrektur etc. - zu den Dienstpflichten, die in der Besoldung enthalten sind.Dafür werden die wegfallenden Abiturkurse aber auch nicht als Minuskurse angerechnet.
Ist bei uns an der Realschule genauso.
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Bei uns in Niedersachsen ist das auch inklusive, und wir bekommen Minusstunden wenn die Abiturjahrgänge wegfallen.
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