Moin,
wir machen ja seit einiger Zeit in den Fremdsprachen statt der letzten Klausur eine Sprechprüfung.
Diese dauern 6 Stunden, und ich muss auch an Tagen kommen wo ich nicht unterrichte.
Dafür bekomme ich keine Anrechnung mit der Begründung, es wäre eine Prüfung, und die müssten wir unentgeltlich machen.
Wir müssen ja immer zu zweit sein, da einer Protokoll führt. Also komme ich auch für die Klausuren/Sprechprüfungen meiner Kollegen.
Es kann doch nicht sein, dass diese Stunden, die ich aktiv mit Schülern arbeite nicht angerechnet werden.
Habe ich an diesen Tagen eigentlich Unterricht, bekomme ich doch auch kein Minus für die nicht gegebenen Stunden.
Wie sieht das rechtlich aus?
Weiß jemand mehr darüber, eventuell ob es einen Erlass vom Kultusministerium gibt?
Habe ich gerade eine Wut im Bauch