Überwachung der Anwesenheit der S&S

  • Hallo zusammen,


    ich lese aktiv im Forum mit, habe mich jedoch erst heute registriert. Eine Vorstellung kommt bestimmt noch.


    Ich übernehme z.Z. die Stelle als kommissarische Schulleitung an einer GGS in NRW mit 16 Stunden.


    Zu meiner Situation / Frage:


    Wir nutzen, wie viele weitere Schulen auch, die Möglichkeit der Krankmeldung online. Die Webseite ist schon sehr sehr alt und nicht modern, die Daten werden jedoch den Richtlinien entsprechend verschlüsselt übertragen und nicht gespeichert.


    Das Formular kann jedoch jeder ausfüllen, ohne eine Registrierung, worauf mich die Steuergruppe angesprochen hat. Sie sieht das Problem, daß Kinder auf dem Schulweg abgefangen werden und dann jeder diese Krankmeldung absetzten kann.


    Mir ist schon klar, daß die Aufsichtspflicht auf dem Schulweg nur den Eltern obliegt. Auch §43 Schulgesetzt (NRW) richtet sich an die Schulpflicht.


    Gibt es die Pflicht (gesetzlich oder Anordnung) der Lehrer und oder Schulleitung bei Abwesenheit des Schülers die Eltern Erziehungsberechtigten zu verständigen?


    Klar machen das alle Lehrerinnen, wenn da mit dem Bauchgefühl was nicht stimmt. Aber wer kennt die Antworten der Eltern nicht? Achja, vergessen - wir sind gerade noch beim Arzt - Ich habe doch dem Mitschüler x gesagt er soll sie informieren - oder oder oder.


    Unser Sekretariat ist auch nur einen Tag pro Woche (Freitag) besetzt. Unser Anrufbeantworter und Telefonanlage stammt auch noch aus der "Steinzeit". Die Kollegen möchten auch nicht ihre private Handynummer an alle Eltern geben.


    Viele Eltern akzeptieren es auch nicht, wenn der Unterricht gestört wird, wenn ein Lehrer versucht die Eltern zu erreichen, was gerne mal 10 Minuten dauert. Kollegen weigern sich ihr privates Handy zu benutzen.


    Das nur eines meiner kleineren Probleme. Habt Ihr eine Idee? Vielen Dank.


    ( Ob ich die Anmeldung zum EFV wirklich absenden soll :) ? )


    Viele Grüße


    Agnes

  • Hallo Agnes,
    >Gibt es die Pflicht (gesetzlich oder Anordnung) der Lehrer und oder Schulleitung bei Abwesenheit des Schülers die Eltern Erziehungsberechtigten zu verständigen?
    nein.
    Aber umgekehrt gilt nach §43(2):
    Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das
    Schulversäumnis mit.
    Das vollständige Nachhalten, ob ein Kind in der Schule angekommen ist, ist rechtlich nicht vorgesehen und m.E. aus personellen (Sekretariat nur 1x Woche besetzt, ...), organisatorischen (SL im Unterricht, ...) und technischen Gründen (veraltete Telefonanlage, ...) nicht möglich. Dass Lehrkräfte - außer im Notfall- während der Unterrichtszeit Anrufe entgegen nehmen, ist ein NOGO, auch unter dienstrechtlichen Aspekten. Damit werden Kinder in ihrem Rechtsanspruch auf Unterricht beschnitten, außerdem vernachlässigen die Lehrkräfte u.U. die Aufsichtspflicht für die anderen 25 Kinder.
    100%ige Sicherheit gibt es nicht - du hast ja zurecht darauf hingewiesen, dass die Aufsichtspflicht auf dem Schulweg den Eltern obliegt. Sollten diese ihr Kind nun begleiten wollen, müsste man m.E. mal aufzeigen, was die Kinder dadaurch verlieren (Selbstständigkeit, eigenständiges bewältigen der alltäglichen Probleme auf dem Schulweg etc.). Diese Abwägung müssen letztlich die Eltern vornehmen.
    Herzliche Grüße
    GS

  • Hallo,


    danke @GS NRW und @Moebius für die Antworten.


    Eine Nachricht auf dem AB kann auch falsch sein, das habe ich der Steuergruppe auch mitgeteilt. Zumal ich auf die Frage: Wer kontrolliert vor Unterrichtsbeginn den AB? nur ein lächeln kam.


    Habt ihr eine Idee wie man dieses Handling verbessern kann? Ich habe vorgeschlagen, daß Krankmeldungen von Eltern, die Online Krankmeldung nicht möchten, ignoriert werden. Das führt aber nicht zu der Verpflichtung, daß jetzt die Klassenlehrerinnen aktiv Kontakt zu den Eltern suchen müssen ?!?


    Ich bin dankbar für alle Hinweise.

  • Gäbe es die Möglichkeit das Formular in einen Passwortgeschützten Bereich zu übertragen? Dann kann nicht jeder das Dokument absenden.



    Bei uns in Bayern ist es auch in der 10. Klasse noch so, dass wir fehlenden Schülern hinterher telefonieren. Allerdings haben wir auch ein immer besetztes Sekretariat, die von uns die fehlenden Schüler gemeldet bekommen.

  • Bei uns läuft das auch online (telefonisch ist aber auch möglich). Da die Krankmeldungen bis 8 Uhr kommen dürfen, habe ich die natürlich nicht vor Unterrichtsbeginn im Fach. Und selbst wenn hätte ich meine Klasse nicht jeden Tag in der 1. Stunde.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich stand vor ein paar Jahren genau vor der gleichen Frage. Wie sicherstellen, dass die Krankmeldungen echt sind. Wie sicher stellen, dass kein Kind während des Schulweges im Graben liegt und keiner merkts.


    Leider sind meine Ergebnisse die gleichen wie die deinen: Es geht nicht. PW geschützter Bereich für die Eltern: Klar, gerne. Wer erstellt aber denn die einzelnen Passwörter für die Eltern? Gesamtpasswörter für alle Eltern geht ja wieder nicht, sonst könnte jeder irgendein Kind krank melden. Wer vergibt neue PW bei "Ich hab mein Passwort zum millionsten Mal vergessen?" - Automatisiert neu vergeben geht ja nicht, sonst könnte wieder jeder ein neues Passwort anfragen.


    Ohne entsprechende Verwaltung in der Schule ist das mMn mit einem Vertretbaren Arbeitsaufwand der Lehrkräfte nicht umsetzbar.


    Daher haben wir es so gelassen, wie es ist. Jeder kann die Krankmeldung ausfüllen. Eine schriftliche Entschuldigung muss ja ohnehin trotzdem durch die Eltern erfolgen.

  • Ich würde bei der Rechtsabteilung deiner Bezirksregierung/deines Schulamts anfragen.


    Das sind ja drei rechtliche Probleme in einem:

    • Ab wann gilt §41.3 Schulgesetz:
      "Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sind verpflich-
      tet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen
      Schulbesuch anzuhalten und auf die Eltern sowie auf die für die Berufser-
      ziehung Mitverantwortlichen einzuwirken."
      Ist das bereits am ersten Fehltag zutreffend?
    • Erwächst aus dem Angebot der Onlinekrankmeldung eine besonders verschärfte Pflicht der Verbleibkontrolle? <-- vermutlich nein
    • In wie weit muss die Schule die Identität der Krankmeldenden prüfen?


    Rein pragmatisch würde ich die Onlinekrankmeldung um ein Klassenpasswort ergänzen oder um das Geburtsdatum des Erziehungsberechtigten.
    Defakto ist eine Identitätsfeststellung dabei grundsätzlich nicht völlig sicher zu stellen.


  • Rein pragmatisch würde ich die Onlinekrankmeldung um ein Klassenpasswort ergänzen oder um das Geburtsdatum des Erziehungsberechtigten.
    Defakto ist eine Identitätsfeststellung dabei grundsätzlich nicht völlig sicher zu stellen.

    Auch dann können sich z.B. Schüler selbst krank melden - kommt jetzt in der GS selten vor, bei uns schon eher. Aber da sind dann die Eltern in der Pflicht ihr Kennwort sicher zu speichern.

  • Bayern/Realschule (5. - 10. Jgs):


    Krankmeldungen ausschließlich per Telefon, Fax oder per via Token eindeutig zuordenbarer App, die nur auf dem Handy der Eltern installiert sein kann.


    Krankmeldungen per E-Mail akzeptieren wir nicht, weil ja im Grunde jeder eine Mailadresse fälschen kann. Beim Anruf (selbst auf dem AB) hat der Abhörende zumindest noch ein Bauchgefühl, ob sich das nach Eltern anhört oder nicht. Wir hatten auch schon Fälle, wo Krankmeldungen auf dem AB oder per E-Mail nicht von den Eltern kamen und die wir per Bauchgefühl hinterfragt und aufgedeckt haben (mit den entspr. schulischen Konsequenzen für unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht).


    Fehlen Schüler unentschuldigt, wird angerufen, auf sämtlichen bekannten Nummern. Ist nach einer gewissen Zeit weder Eltern noch der Schüler selbst (ggf. über ein Handy von Mitschülern) erreichbar und die Situation geklärt, verständigen wir die Polizei. Härtefälle hab ich gelegentlich auch selbst schon zu Hause abgeholt.


    Auch wenn ich dir jetzt keine Vorschrift nennen kann: Selbstverständlich ist es Pflicht der Schule, Fällen nachzugehen, wenn Kinder unentschuldigt fehlen. Das sollten Eltern m.E. klar von der Schule im Rahmen der Fürsorgepflicht für die Kinder und Jugendlichen erwarten dürfen.

  • Es ist wichtig, sich Gedanken über den Missbrauch des Informationskanals für die Krankmeldung am ersten Tag zu machen.
    Aber, ich muss dir widersprechen - es ist pauschal nicht die Pflicht der Schule dem unentschuldigten Fehlen am ersten Tag nachzugehen.
    Wer soll den in einer kleinen Grundschule mit einer Vormittagspräsenz im Sekretariat an ein bis zwei Wochentagen die Anrufe übernehmen? Schulleiter? Ist , je nach dem, noch 10-14 Wochenstunden im Unterricht?
    Sicherlich gibt es besondere Fälle, wo z.B. in Kooperation mit dem JugendA. ganz besonders auf die Erfüllung der Schulpflicht geachtet werden muss, aber wie gesagt, pauschal geht die Pflicht der Schule nicht so weit.

  • Wir dachten auch, wir wären nicht verpflichtet dazu. Unsere Schulleitung ließ aber auf der letzten Konferenz durchblicken, dass wir es wohl doch sind.


    Kämen auf ca. 40-60 Anrufe pro Tag und das Problem, wie dies dem Sekretariat mitgeteilt wird.
    Werden deswegen wohl auf digitale Klassenbücher umsteigen. Da sieht das Sekretariat in der 1. Std wer fehlt und kann abgleichen und anrufen.
    Personell würde das bei uns sogar gehen (3 Sekretärinnen plus Schulassistent).

  • ...


    Gibt es die Pflicht (gesetzlich oder Anordnung) der Lehrer und oder Schulleitung bei Abwesenheit des Schülers die Eltern Erziehungsberechtigten zu verständigen?...

    Ja.

  • Es ist wichtig, sich Gedanken über den Missbrauch des Informationskanals für die Krankmeldung am ersten Tag zu machen.Aber, ich muss dir widersprechen - es ist pauschal nicht die Pflicht der Schule dem unentschuldigten Fehlen am ersten Tag nachzugehen.

    Die Pflicht dazu ergibt sich m. E. aus dem o.g. Satz des Schulgesetzes: "Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter sind verpflich-
    tet, Schulpflichtige, die ihre Schulpflicht nicht erfüllen, zum regelmäßigen Schulbesuch anzuhalten." Dieser Satz sieht keine Einschränkung vor wie z. B. "die ihre Schulpflicht wiederholt nicht erfüllen". Das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Überprüfung der Erfüllung der Schulpflicht (und dazu gehört auch die Nachforschung, wo unentschuldigt fehlende Schüler sind) grundsätzlich in den Aufgabenbereich der Schule fällt. Dass die Schule dafür personell nicht hinreichend ausgestattet ist, ändert an der Pflicht erstmal nichts - der SL müsste ggf. - wäre er Beamter - beim Dienstvorgesetzten die Unmöglichkeit darlegen und um Anweisung bitten, dann sieht man ja, was die sagen.


    Ehrlich gesagt erstaunt es mich aber schon auch irgendwie, dass ihr euch keine Sorgen macht, wenn Grundschulkinder unentschuldigt fehlen?

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