Hat jemand hier vielleicht eine Idee, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit das zuständige ZfsL und eine nicht dem Standort zugeordnete Schule kooperieren? Ich meine mal irgendwo gelesen zu haben, dass in Ausnahmefällen eine derartige Konstellation möglich sei.
Wie definiert sich so ein Ausnahmefall und hat jemand selbst so etwas schon einmal erlebt?