Arzt stellt Atteste rückwirkend aus

  • Hallo,


    wie handhabt ihr das in folgenden Fällen? Geht um NRW.
    Wir haben eine Schülerin, die sehr hohe Fehlzeiten hat. Hier wurde dann eine Attestpflicht verhängt. Minderjährig, Sek. 1


    Sie liefert zwar seitdem immer Atteste, aber die sind grundsätzlich rückwirkend von den Ärzten (zwei verschiedene) ausgestellt.


    Beispielsweise:


    16.4. - 20.4., ausgestellt am 20.4.


    oder, noch übler:


    9.4. - 11.4. am 13.4. ausgestellt.



    Wir akzeptieren das zwar so, aber so ganz optimal empfinde ich das nicht.

  • Habt ihr mal geguckt, ob es den Arzt überhaupt gibt?
    Bei solche dubiosen Attesten kam bei uns irgendwann raus, dass es diesen Arzt gar nicht gab, sondern es dort einfach nur Atteste zu kaufen gab. Wozu man das braucht, keine Ahnung.

    • Offizieller Beitrag

    Wir haben dasselbe Problem. Komischerweise sind sehr viele unserer attestpflichtigen SchülerInnen bei diesem Arzt, den gibt es auch real.
    Die Begründung eines Schülers ‚der Arzt hat mir gesagt, ich solle zwar anrufen, aber erst kommen, wenn es mir wieder gut geht, er weiss ja, dass ich chronisch krank bin‘


    Ich kommentiere es jedes Mal und ein Schüler hat jetzt soviele Fehlzeiten (fast 50%) im ersten Quartal, dass ich mich weigere, eine Note zu geben.
    Vielleicht arbeitet er an seiner Motivation, mit Bauchschmerzen in die Schule zu kommen. (&nein, ich verharmlose keine chronischen Erkrankungen)

  • Kann es vielleicht sein, dass der Schüler zu Beginn der Krankheit zum Arzt gegangen ist & der Arzt erst am Ende der Behandlung für die gesamte Krankheitsdauer das Attest ausstellt? (Verursacht ja auch Arbeit, sowas mehrfach auszustellen. Manch ein Arzt lässt sich jedes Attest mit 5 € bezahlen, da wird ein Schüler nur eines bezahlen wollen...)


    Und ansonsten kann man bei dem einen oder anderen Schüler ja (nach Rücksprache mit Schulleitung / Schulbehörde) schriftlich androhen, dass "allgemeine" Atteste nicht mehr ohne weiteres anerkannt werden und man sich vorbehält, einen Schüler zum Amtsarzt zu schicken. (Der Gang müsste halt kurz nach Beginn der Abwesenheit erfolgen, erfordert vielleicht eine schnellere Kommunikation.)

  • Kann es vielleicht sein, dass der Schüler zu Beginn der Krankheit zum Arzt gegangen ist & der Arzt erst am Ende der Behandlung für die gesamte Krankheitsdauer das Attest ausstellt?

    Also es ist nicht einmal, sondern JEDES Attest (habe hier bestimmt 10 dieser Sorte hier liegen).

  • Mein Hausarzt sagte mir mal, dass Atteste (für Krankmeldungen) nur maximal einen Tag ausgestellt werden dürfen.
    Vielleicht kann man ja unverbindlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung ( oder wer da zuständig ist) und mal nach den Regelungen fragen. Den Fall mal anonym schildern. Vielleicht ist der Arzt dort ja schon bekannt .


    Edit: Falls das der Fall sein soll, dann bei der zuständigen Schulbehörde nachfragen, ob die akzeptiert werden müssen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Bitte dann berichten, ob Du damit durchgekommen bist.

    Damit kann man durchkommen. Uns hat die BezReg folgendes gesagt (da wir auch Kandidaten haben, die oft krank sind)


    - Ab 33% Fehlquote (etwa): Feststellungsprüfung
    - ab 50% Fehlquote (etwa): Keine Note mehr möglich. Damit muss ein Schüler dann ggf. eine Klasse wiederholen.


    Dabei zählen die Stunden, die tatsächlich unterrichtet wurden. Wenn eine Lerngruppe z.B. Donnerstags und Freitags liegt (fällt ja im 2. HJ oft aus) und ist der Lehrer dann vll. noch mal krank, kommen z.B. 20 tatsächlich unterrichtete Stunden heraus.


    Es gibt aber einen gewissen Ermessenspielraum, theoretisch. Uns wurde erklärt: Wenn ein Schüler am Stück fehlt (lange Erkrankung) kann man diesen Ermessenspielraum mitunter etwas großzügier ausnutzen als wenn ein Schüler immer mal wieder ein oder zwei Tage fehlt. Ätzend ist diese Regelung für Schüler, die z.B. aufgrund eines Klinikaufenthalts länger fehlen und eigentlich leistungsstark sind und sonst immer da sind.


    Manche Schüler schreckt zumindest eine Feststellungsprüfung ab (die kann man ja auch unterschiedlich schwer stellen).


  • Schön, dass ihr so eine Rückendeckung bekommt!
    Für welche Schulart(en) gilt diese Regelung? (Wiederholen ist ja vom Aussterben bedroht)



    Bei den meisten Foristen hier scheint es ja eher so zu sein, dass die SL darauf besteht, dass eine Note erteilt wird - und wenn der Schüler auch nur einmal da war. (In einem Fall sollte es seitens der SL dann auch noch eine bestimmte Note sein, die zum Bestehen reicht)

  • Ich glaube bei uns steht das mit den Prozentangaben sogar in den Kursheften drin. Die Feststellungsprüfungen, die ich veranlasst habe würden auch alle von der Schulleitung abgesegnet (NRW berufliches Gymnasium).


    Und ich kenne auch die Regelung, dass ein Attest nur einen Tag rückwirkend ausgestellt werden darf. Eine schriftliche Aussage dazu habe ich aber nicht.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube bei uns steht das mit den Prozentangaben sogar in den Kursheften drin. Die Feststellungsprüfungen, die ich veranlasst habe würden auch alle von der Schulleitung abgesegnet (NRW berufliches Gymnasium).


    Und ich kenne auch die Regelung, dass ein Attest nur einen Tag rückwirkend ausgestellt werden darf. Eine schriftliche Aussage dazu habe ich aber nicht.

    Ist diese Regelung nicht etwas Allgemeines, auch für Arbeitnehmer?
    Die Frage ist aber allerdings: dürfen wir überhaupt eine Attestpflicht verhängen? (jenseits des beruflichen Ausbildungsbereichs). Ich glaube mich zu erinnern, dass es sich ein bisschen um eine Grauzone handelt.
    chili

  • Was sagen denn die Eltern dazu?
    Ich würde sie einbestellen, von deinen Sorgen reden, dass (möglicherweise resultierendes Leistungsversagen) und Zukunft des Kindes gefährdet etc. blabla und ob evtl. eine Therapie? Das Jugendamt sei auch ein Ansprechpartner bei Schulängsten und Erziehungssorgen...

  • Schön, dass ihr so eine Rückendeckung bekommt!
    Für welche Schulart(en) gilt diese Regelung? (Wiederholen ist ja vom Aussterben bedroht)



    Bei den meisten Foristen hier scheint es ja eher so zu sein, dass die SL darauf besteht, dass eine Note erteilt wird - und wenn der Schüler auch nur einmal da war. (In einem Fall sollte es seitens der SL dann auch noch eine bestimmte Note sein, die zum Bestehen reicht)

    Die Regelung gilt für das Gymnasium. Es wurde betont, dass die Regelung nicht nur für die Oberstufe, sondern auch für die Sekundarstufe I gilt.


    Wir haben auch schon Feststellungsprüfungen durchgezogen, auch die 50% Regelung haben wir schon genutzt / nutzen müssen.


    Die Eltern haben die Regelung (33% / 50%) auch schriftlich bekommen (Schnipsel mit Unterschrift musste zurück an die Jahrgangsleiter), den Schülern wurde es auf einer Stufenversammlung gesagt. Zum GLück reden unsere Jahrgangsleiter auch mit den Eltern von Schülern, die trotz Attestpflicht oft fehlen. Wenn bei uns Schüler (ob mit oder ohne Attestpflicht auffallend oft fehlen, sollen wir mit den Jahrangsleitern sprechen. In manchen Fällen sollen wir JEDE Fehlstunde weiterleiten.


    Doof, dass ihr keine Rückedeckung bekommt und immer eine Note geben müsst.


    Zum Sitzenbleiben: Ja, leider ist Sitzenbleiben out und verpöhnt. Bei einigen Hansels, deren Versetzung in Jahrgangsstufe 9 akut gefährdet ist, wurde uns gesagt: Auf dem Zeugnis im Zweifelsfall lieber eine 5 geben (als eine Gnaden 4), sodass der Schüler sitzen bleibt und wir gegenüber den Eltern ggf. eine Argumentationsgrundlage haben, das Kind doch lieber zur Realschule zu geben.

  • Ja, leider. Dann hilft halt nur: 2 mal keine Versetzung und dann schauen, ob zumindest ein Hauptschulabschluss erworben wurde. Hatten wir auch schon ,,, und wenn es nur der HS nach Klasse 9 ist. Ist zwar für den Schüler doof, aber halt nicht zu ändern.


    Deshalb bekommen wir ja auch gesagt: Gebt lieber den Schülern, deren VErsetzung in Klasse 9 (also für Achtklässler) gefährdet ist, eine 5 ... dann ist noch ein Schulwechsel möglich (nur zwingen kann man erst mal keinen)

  • Die Frage ist aber allerdings: dürfen wir überhaupt eine Attestpflicht verhängen? (jenseits des beruflichen Ausbildungsbereichs). Ich glaube mich zu erinnern, dass es sich ein bisschen um eine Grauzone handelt.

    § 43 SchulG NRW.



    (2) Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderennicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigendie Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich denGrund für das Schulversäumnis mit. Bei begründeten Zweifeln, ob Unterrichtaus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule vonden Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen einschulärztliches oder amtsärztliches Gutachten einholen

  • Zitat

    §5 Arbeitsunfähigkeits-Richlinien Absatz 3 Satz 2
    Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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