Hallo,
wie handhabt ihr das in folgenden Fällen? Geht um NRW.
Wir haben eine Schülerin, die sehr hohe Fehlzeiten hat. Hier wurde dann eine Attestpflicht verhängt. Minderjährig, Sek. 1
Sie liefert zwar seitdem immer Atteste, aber die sind grundsätzlich rückwirkend von den Ärzten (zwei verschiedene) ausgestellt.
Beispielsweise:
16.4. - 20.4., ausgestellt am 20.4.
oder, noch übler:
9.4. - 11.4. am 13.4. ausgestellt.
Wir akzeptieren das zwar so, aber so ganz optimal empfinde ich das nicht.