Tätigkeiten "delegieren" und womöglich auch noch steuerlich absetzen

    • Offizieller Beitrag

    theoretisches Gedankenexperiment mit realer Frage verbunden.
    Gibt es ein tatsächlich existierendes Konstrukt, wo ich als Lehrerin jdn für ("halb delegierte") Aufgaben einstellen kann, die Tätigkeit auch sogar vielleicht bei der Steuer absetzen kann?
    Also zum Beispiel:
    - ich lasse jemanden für mich Bilder malen / Arbeitsblätter gestalten.
    - jemand sortiert und archiviert meine ganze Bibliothek (keine Ahnung: alle Artikel von Fachzeitschriften usw..)
    - Liste gerne ergänzbar, wir waren am Kaffee-und-Kuchen-Tisch nicht sooo kreativ, nachdem wir eh die ganzen Korrekturaufgaben aus Datenschutzgründen ausgeklammert haben :) Leider ;)


    Hat jemand von euch Ahnung?
    gedankenkreative Grüße,
    Chili

  • Das wage ich sehr zu bezweifeln, kann aber auch schon in Aussicht stellen, dass es wohl keine einzelne Rechtsnorm gibt, die genau aussagt, dass das nicht geht. Man muss da leider andersherum herangehen und prüfen, was alles absetzbar ist. Dazu gehören z.B. die in §9 EStG aufgeschlüsselten Werbungskosten, die bei derjenigen Einkunftsart abzuziehen sind, bei der sie erwachsen sind. Dem Einkommen als Arbeitnehmer sind also die zugehörigen Kosten zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung dieser Einnahmen gegenüberzustellen (z.B: Fahrtkosten, Arbeitsmittel...). Personalkosten für Angestellte erfordern ja bereits ein angemeldetes Gewerbe (welches als Nebentätigkeit vom Dienstherren wohl auch noch zu genehmigen wäre). Die Personalkosten ließen sich dann wohl den Einnahmen aus dem Gewerbe gegenüberstellen. Das funktioniert vielleicht, wenn man Kollegen gegenüber anbietet, mit seiner Firma Arbeitsblattgestaltung u.ä. gegen Bezahlung durchzuführen. Um das eigene zu versteuernde Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit kleinzurechnen, dürfte das aber nicht tragen.


    Unsicher bin ich mir gerade, wie es aussieht, wenn man Aufträge an Selbständige zur Anfertigung von Arbeitsmittel vergibt. Das könnte ähnlich zu werten sein, wie die Anschaffung solcher Arbeitsmittel im Handel und damit durchaus als Werbungskosten anerkannt werden. Das Sortieren der Bibliothek wiederum könnte ggf. als Haushaltsnahe Dienstleistung angesetzt werden (Reinigung der Wohnung). Zum Steuern sparen sind all diese Konstrukte jedoch nicht geeignet, da die realen Ausgaben (die i.d.R. nachzuweisen sind) ja höher als die Steuerersparnis sind.

    • Offizieller Beitrag

    Danke.
    Zum illegal Steuer sparen war das selbstverständlich nicht gedacht. Einerseits war das eben ein Gedankenexperiment, was man denn alles bei den haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen kann und was eben auch bei den "beruflichen Ausgaben" anzusiedeln wären.
    Wenn man allerdings diese Ausgaben hat, dann spart man aber durchaus Steuer, wenn man weiß, dass man sie absetzen könnte. (Ich gehe davon aus, dass kein Mensch Reinigungs- oder Handwerkertätigkeiten angibt, der sie nicht hat. [ ich musste vor 2 Jahren extra einen Kontoauszug nachdrucken/anfordern, weil das Finanzamt eben anzweifelte, dass wir unser Haus hatten renovieren lassen... ]

  • Das wollte ich natürlich nicht unterstellen, sondern nur darauf hinweisen. Die Ausgangsfrage finde ich persönlich auch sehr spannend. Man muss wahrscheinlich genau schauen, was man noch als haushaltsnahe Dienstleistung durchbekommt, was als Ankauf von Arbeitsmaterial durchgehen könnte und wo die Grenzen sind. Denkbare Konstruktionen sind ja oben angegeben, mich interessiert wie dich auch, welche weiteren Beispiele sich finden lassen.

  • Klar, geht das. Und letztlich machst du es ja auch.


    Wenn du eine Werkstatt kaufst, zahlst du jemanden (den Verlag) für die Erstellung der Arbeitsmittel.


    Wenn ein Maler dein Arbeitszimmer streicht.


    Wenn ein Computermann deinen Arbeits-PC repariert, einrichtet, wartet ....


    Die Frage ist halt, was darfst du "outsourcen" und was erkennt das FA an.


    Die meisten schulischen Aufgaben darfst du wahrscheinlich diensrechtlich gar nicht abgeben.
    Eine Festangestellte Person wird das FA wohl nicht anerkennen.


    Was ich mir aber vorstellen kann, ist zum Beispiel die regelmäßige Putzfrau, die nur dein Arbeitszimmer reinigt oder auch jemand der die berufsbezogenen Unterricht gibt. Die Musiklehrerin, die noch ein Instrument lernt. Du musst halt den FA klar machen, dass diese Ausgabe in Bezug auf deinen Beruf nötig ist bzw. zu mindestens sinnvoll ist. Der Phantasie sind da kaum Grenzen gesetzt...

  • Ich habe Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit - und das bezieht sich nicht auf steuerliche Aspekte.


    Wir haben ja keine "Werkverträge", die von uns 1000 Stunden Unterricht im Jahr fordern, sondern sind Angestellte oder Beamte, die so um die 1800 Zeitstunden pro Jahr Arbeiten sollen.


    Wenn nun jemand sagte "Ich kaufe Kopiervorlagen (statt Arbeitsblätter selbst zu erstellen). Die Zeit, die ich dadurch einspare, arbeite ich nicht." dürfte kaum den vertraglichen Pflichten genügen.

  • Ich habe Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit - und das bezieht sich nicht auf steuerliche Aspekte.


    Wir haben ja keine "Werkverträge", die von uns 1000 Stunden Unterricht im Jahr fordern, sondern sind Angestellte oder Beamte, die so um die 1800 Zeitstunden pro Jahr Arbeiten sollen.


    Wenn nun jemand sagte "Ich kaufe Kopiervorlagen (statt Arbeitsblätter selbst zu erstellen). Die Zeit, die ich dadurch einspare, arbeite ich nicht." dürfte kaum den vertraglichen Pflichten genügen.

    Ganz ehrlich, da du ja auch die Kopiervorlagen sichten und kaufen musst ist das auch Arbeitszeit und ich bin fest davon überzeugt, dass du damit dann nicht unter die Stundenzahl kommst. Also sollte das kein Problem sein.


    Ich hatte bei mir z.B. ausgerechnet, dass ich pro Unterrichtsstunde noch genau 15 Minuten für die Vor- und Nachbereitung gemeinsam habe, damit ich meine Stunden nicht überschreite und wenn ich in den ganzen Ferien nichts mache (was sowieso utopisch ist). Und da geht es ehrlich gesagt eh nur, mit z.T. fertigen Arbeitsblättern, denn sonst reicht die Zeit einfach gar nicht.


    Also ich sehe da überhaupt keine Probleme.

  • Susannea:
    Ich glaube du hast mich Missverstanden.
    Das sichten und kaufen ist Arbeitszeit, sicher.
    Meine Überlegung ist: Wenn ich ein Arbeitsblatt selbst erstelle dauert das x Minuten Wenn ich das Arbeitsblatt kaufe dauert das y<x Minuten. Darf ich x-y Minuten weniger arbeiten, wenn ich das AB kaufe? Ich glaube: Nein.


    Meine Vor/Nachbereitungszeitrechnung sieht anders aus.
    In RLP habe ich am Gymnasium eine Unterrichtverpflichtung von 24 U-Stunden, mach bei 40 U-Wochen 960 Unterrichtsstunden = 720 Zeitstunden pro Jahr.
    Beamte haben hier eine Arbeitszeit von 40 Stunden. Macht 45 Arbeitswochen (7 Wochen / 35 A-Tage Abzug für Urlaub und Feiertage) 1800 Zeitstunden pro Jahr. Das mach pro Unterrichsstunde (1800 / 960) 112 Minute, von denen ich 45 Unterrichte. Bleiben 67 Minuten für Vor/Nachbereitung.
    Die Rechnung kann man auch noch um Konferenzen, Elternsprechtage, Wandertage, Aufsichtzeiten, ... verfeinern. Das da bei nur 15 Minuten für Vor/Nachbereitung übrig bleiben wundert mich aber schon.

  • Das ist ziemlich einfach, denn auch die Zeit, die ich in Freistunden usw. Dinge in der Schule erledige sind Arbeitszeit, Pausenzeiten, die nicht zur Pause genutzt werden können auch, Konferenzen sowieso (und die werden bei uns aktuell fast jede Woche gehalten).


    Somit habe ich von 20 Stunden Arbeitszeit bereits 18,5 in der Regel in der Schule verbracht und da selten wirklich was vorbereiten können (außer vielleicht kopieren usw.), wenn dann also nicht die ca. 6 Wochen Ferien noch wären hätte ich pro Stunde noch 6 Minuten für Vor- und Nachbereitung ;)


    Ich gehe also davon aus, dass keiner so das ganze outsourcen kann, dass er damit unter seine Arbeitszeit kommt. Sondern sich damit evtl. nur dieser nähert und keine Überstunden mehr macht.

  • Und wenn man dann noch 4 Klausurphasen mit je x Klausuren bei einer Korrekturzeit von y Minuten mit einrechnet...
    Wären bei mir bei einem Englisch-LK 4x26x60= 6240 Minuten.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Und wenn man dann noch 4 Klausurphasen mit je x Klausuren bei einer Korrekturzeit von y Minuten mit einrechnet...
    Wären bei mir bei einem Englisch-LK 4x26x60= 6240 Minuten.

    Hast du schon 2,6 Wochen genug gearbeitet und nicht eine Unterrichtsstunde gehalten


    Also kannst du problemlos Sachen outsourcen, damit du keine Mehrarbeit leistest. Und ich kenne genügend Kollegen, die das tun und sei es nur das Schreibbüro, was die Zeugnisse schreibt o.ä.

  • chilipaprika: Entschuldige bitte, falls das jetzt in ein "kapern" deines Threads ausartet. Nutze ggf. dein "Macht" und schieb die Arbeitszeitdiskussion irgendwo anders hin....


    yestoerty: So what? Ein LK mit 5 Stunden mach ca. 20% der vollen Unterrichtverpflichtung (Gym NRW: 25,5 glaube ich) aus. Darauf darfst du dann 360 Std. Arbeitszeit verplanen, von denen 150 (Zeit-)Stunden Unterricht sind (5 Std x 45 Min x 40 Wochen / 60 Min/Std) und 104 Stunden korrigierst. Bleiben noch 110 Stunden um den Unterricht vorzubereiten.


    Susannea: Du hast eine halbe Stelle (20 Std. Arbeitszeit), unterrichtest ca. 10 Zeitstunden, bist weitere 8 1/2 Stunde in der Schule und machst da "irgendwas", aber nichts unterrichtsrelevantes (Vor/Nachbereitung)? Was um alles in der Welt machst du da? "Anwesenheit in der Schule" bedeutet doch nicht arbeiten.


    Im Rahmen der LaiW Studie hab ich mich mit einigen Kollegen unterhalten. Viele fühlten sich hoch belastet, gerade auch die in-den-Freistunden-Tee-trinker. Niemand hatte eine valide "Zahl" für seine Arbeitszeit. Und: Nur wenige wollten "darüber nachdenken", bei der Studie mitzumachen.


    P.S. Lehrerforen.de lesen (und schreiben) zählt ich in meiner persönlichen Statistik nicht als Arbeitszeit.

  • Englisch-LK 4x26x60= 6240 Minuten

    OT:
    Du brauchst pro Schülerarbeit im Durchschnitt 60 Minuten?
    Das halte ich für zu viel und wenig effizient. Ich brauche in der Oberstufe (auch Englisch) pro einzelne Arbeit normalerweise irgendwas zwischen 25-40 Minuten, wobei 40 Minuten schon das absolute Maximum ist (schlechte Schrift, grottiges Englisch und inhaltlich völlig daneben).
    Das war auch in etwa so, als es in Bayern noch LKs gegeben hat.
    Zu mehr wäre ich - auch und gerade vor dem Hintergrund unserer Arbeitszeit - nicht bereit.


    EDIT: Die große Ausnahme ist natürlich das schrftl. Abi. Da brauche ich auch pro einzelne Arbeit irgendwas zwischen 60 und 120 Minuten, wobei wir hier zum Glück keine Gutachten schreiben.

  • Susannea: Du hast eine halbe Stelle (20 Std. Arbeitszeit), unterrichtest ca. 10 Zeitstunden, bist weitere 8 1/2 Stunde in der Schule und machst da "irgendwas", aber nichts unterrichtsrelevantes (Vor/Nachbereitung)? Was um alles in der Welt machst du da? "Anwesenheit in der Schule" bedeutet doch nicht arbeiten.

    Erster Punkt, der Unterricht alleine beträgt schon 10,5 Zeitstunden, da ist dann noch keine regulären Pausenaufsicht dabei (sind ja auch 30 Minuten).


    Fangen wir schon mal mit den vielen Aufsichten, die nicht im Plan stehen an. Eine Anwesenheit ab 7:45 Uhr in den Räumen wird erwartet, obwohl der Unterricht erst u 8 Uhr beginnt, ist also Arbeitszeit. Konferenzen dauern auch, das blöde Schic wäre mindestens eine zusätzliche volle Stelle, wenn nicht mehrere vermutlich, so machen wir immer ein bisschen was dran und fangen bei der Hälfte wieder von vorne an. Gespräche mit Kollegen über Aktivitäten im Unterricht, Schüler, Stundenpläne usw. sind natürlich genauso Arbeitszeit, wie die Schüler mit Pflastern zu versorgen, spinnende Kinder abholen zu lassen, Materialien bei den Kollegen wieder einzusammeln, Sachen rauszusuchen usw. Aber das ist doch keine richtige Unterrichtsvorbereitung, wie z.B. Arbeitsblätter erstellen, raussuchen usw. Würde bei uns auch in der Regel auch nicht klappen, weil das Material genauso wenig wie der Platz da ist. Also klar, du kopierst oder laminierst das ganze in der Schule, aber das ist doch der geringste Teil der Unterrichtsvorbereitung. Und auch die Wege zwischen der Schwimmhalle und der Schule sind natürlich Arbeitszeit. Genau genommen ist auch jeder Weg zwischen den Klassenräumen Arbeitszeit und keine Pause.


    Also Däumchen drehen mache ich ganz sicher nicht und Pause macht von uns in der Zeit in der Schule eigentlich niemand. Gegessen, Kaffee getrunken wird also entweder mit den Schülern im Unterricht (wenn die Frühstücken) oder während man etwas anderes macht.

  • OT:Du brauchst pro Schülerarbeit im Durchschnitt 60 Minuten?
    Das halte ich für zu viel und wenig effizient. Ich brauche in der Oberstufe (auch Englisch) pro einzelne Arbeit normalerweise irgendwas zwischen 25-40 Minuten, wobei 40 Minuten schon das absolute Maximum ist (schlechte Schrift, grottiges Englisch und inhaltlich völlig daneben).

    echt? Bei einer vierstündigen Klausur bist du so schnell? Bei den Schülern mit Schwerpunkt Sprachen/Literatur schreiben die ich mal gut und gerne 2000 Wörter, bei anderen sind es eher 1000-1500. Die schreiben ja im Abi nicht mehr/ länger.
    Aber ja da sind auch immer mal welche bei wo man nur 40 Minuten braucht.
    Aber klar im FHR-Bereich brauche ich auch eher 20-30.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ihr schreibt grundsätzlich vierstündige Klausuren? Kann man daran nichts ändern, per Fachschaftsbeschluss oder auch im Alleingang?
    Wir schreiben in der Oberstufe in der Regel drei Schulstunden. Da schaffe ich die angegeben Zeiten.
    Vierstündig ist bei uns nur die letzte Klausur vor dem Abi, da schaffe ich in der Regel auch nur die sehr, sehr guten Arbeiten in 25 Minuten - die, bei denen man sich beim Lesen quasi zurücklehnen kann und kaum mal etwas anmerken muss. Ansonsten ist dort mein Schnitt auch eher bei 40 Minunten.
    Ich habe mir abgewöhnt, normale Klausuren mehr als einmal zu lesen. Dafür lese ich sie gleich konzentriert, streiche alle Fehler an und mache mir auf einen Schmierzettel knappe Notizen zu Inhalt und Sprache. Danach bilde ich die Note. Mehr finde ich nicht angebracht, wenn ich meine Gesamtarbeitszeit im Auge behalten soll. Ich bin persönlich der Meinung, dass sich eine Note auch dann nicht wesentlich ändert, wenn ich auf 1000 Wörter beim zweiten Durchgang fünf Fehler mehr finde und habe das auch meinem Fachbetreuer (so heißt in Bayern der Fachsprecher/Fachkoordinator - das ist eine A15, weil er stichprobenartig die Korrektur bei drei Arbeiten pro Klassensatz korrigiert und dann Rückmeldung gibt) so gesagt.


    Im Abi lese ich die Arbeiten mind. zweimal konzentriert, manchmal ein drittes Mal, wenn ich die Noten mit anderen Arbeiten abgleichen will. Das dauert natürlich entsprechend länger, aber eigentlich zeigt sich, dass sich die Noten dadurch auch nicht gewaltig ändern.

  • Die Abiklausur dauert 255 Minuten plus 30 Minuten Auswahlzeit. Sind also 4:45 Zeitstunden. Wir schreiben in Jgst 12 und 13.1 jeweils 4 Unterrichtsstunden (180 Minuten), laut APO BK Anlage D müssen die 4-5 Schulstunden dauern (im LK). Da ändert dann auch kein Beschluss etwas.



    Und ich lese Klausuren auch nur ein Mal und der Excel-Bewertungsbogen macht das Bilden der Sprachnote sogar einfacher bilde ich mir ein. Naja, jeder in seinem Tempo.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

Werbung