Hallo Forum,
da ihr mir in meinem letzten Beitrag (beim Thema, ob ich nun am Ende meines Studiums noch mein eigentliches Wunschfach "Musik" noch dazunehmen sollte oder nicht) so viele gute und hilfreiche Meinungen gegeben habt (Studium fast fertig, jetzt noch Wunschfach anfangen?), wollte ich mit diesem Thread noch eine andere Baustelle eröffnen, die mich ein bisschen quält bzw. herumtreibt.
Eben aufgrund dieser im anderen Thread geäußerten Entscheidung, Musik doch noch zu probieren, wird die Thematik dieses Threads hier erst relevant:
Als ich mein Studium begonnen habe, war ich in Baden-Württemberg noch unter der sogenannten GymPO1-Prüfungsordnung von 2009 mit dem Studienabschluss "Erstes Staatsexamen".
Da das erste Staatsexamen aber bis 2020 auslaufen soll, gibt es für alle Erstsemester, die Lehramt beginnen, seit dem Sommersemester 2015 in Baden-Württemberg den sogenannten polyvalenten 2-Hauptfächer-Bachelor mit Zusatzoption "Lehramt", auf den man im Anschluss einen sogenannten Master of Education machen kann, der einen dann ebenso zum Lehramt befähigt.
Soll heißen: Alle Studierenden, die zum Wintersemester 2015 in Baden-Württemberg ein Lehramtsstudium aufgenommen haben, waren bereits automatisch nicht mehr im Staatsexamen-Abschluss, sondern im neuen polyvalenten 2-HF-Bachelor mit Zusatzoption Lehramt.
Der Unterschied zum herkömmlichen Bachelor besteht darin, dass man 2 vollwertige Hauptfächer hat, nicht wie beim herkömmlichen Bachelor ein Haupt- und ein Nebenfach. Und natürlich in der lehramtsspezifischen Ausbildung, die neben den Fachinhalten gelehrt werden.
Für mein Vorhaben bezüglich Musik hieß das leider: ich kann nicht in 2 unterschiedlichen Prüfungsordnungen studieren und da sie für Musik an den Musikhochschulen seit 2015 keinen mehr für den auslaufenden Staatsexamen-Studiengang aufnehmen, bin ich mit Musik somit zwangsläufig automatisch im neuen System. Leider müssen dafür aber auch meine bisherigen Fächer ins neue System umgeschrieben werden, denn man braucht ja am Ende eine einheitliche Studienordnung für alle Fächer.
Lange Rede, kurzer Sinn: ich habe nun zum aktuellen Sommersemester 2018 meine bisherigen Fächer (Englisch & Deutsch) auch in die neue Prüfungsordnung umschreiben lassen. Leistungsmäßig wurde mir da alles 1:1 vom Prüfungsamt angerechnet, denn die Inhalte sind ja dieselben, nur der Studienabschluss ist halt ein anderer. Kein Staatsexamen mehr, sondern nun halt eine Masterarbeit, daher Master-of-Education-Abschluss.
In anderen deutschen Bundesländern scheint es dieses Modell ja schon länger zu geben, da war anscheinend BaWü noch eines der letzten, die noch Staatsexamen angeboten haben.
Die eigentliche Frage an euch ist nun allerdings: macht es denn einen Unterschied, ob Staatsexamen-Abschluss oder Master-of-Education-Abschluss? Ich frage deshalb, da ich jetzt bereits schon von einigen Instanzen an der Uni, zu denen ich aufgrund dieser ganzen Umschreiberei rennen musste, eher immer viel Skepsis und Abraten erfahren habe. Die Vorsitzende des Prüfungsamts, die aber ohnehin uniweit sehr bekannt dafür ist, total ruppig und unqualifizierende Aussagen zu treffen, meinte sogar "Alle Welt wäre froh über einen Staatsexamensabschluss und Sie verzichten nun freiwillig darauf. Aber jeder ist ja seines eigenen Glückes Schmied."
Es ist ja nicht mal so, dass das nun eine Entscheidung aus Langeweile war, sondern sie war ja eher durch die ganze Musik-Geschichte bedingt. Und mir persönlich ist der Abschluss sowas von egal. Ob Staatsexamen oder M.ed. Ich bin ja danach so oder so Lehrer, also wo ist denn nun das große Problem, oder übersehe ich an der ganzen Sache irgendeinen Haken?
Als die neue Prüfungsordnung noch ganz neu war, gingen teilweise Gerüchte rum, dass man ohne Staatsexamen ja in BaWü kein Anrecht mehr auf einen Referendariatsplatz mehr hätte, beim Staatsexamen wäre das nämlich noch so, unabhängig der Uni-Abschlussnote. Aber auch hier haben mir bereits mehrere Instanzen gesagt, dass es noch gar nicht sicher sei, ob das beim neuen Studiengang nicht einfach ebenso weiterhin gehandhabt werden wird.
Nun kam die Frage auf: Könnte es da eventuell Unterschiede bei der Verbeamtung geben? Ist es womöglich eine Grundvoraussetzung für die Verbeamtung, dass man "staatlich geprüfter Lehrer" ist mit einem Staatsexamen und nicht durch einen Master of Education? Aber das kann ich mir eigentlich beim besten Willen nicht vorstellen.
Denn: all jene, die gar nicht mehr erst die Wahl hatten, sondern von vorneherein in der neuen Prüfungsordnung studieren, die können ja auch nichts dafür, dass sie nicht mehr in den "Genuss des Staatsexamen-Abschlusses" kamen, also frage ich mich: wieso wird der neue Studiengang von so vielen Seiten schlechtgeredet?
Gibt es tatsächlich Nachteile im Vergleich zum herkömmlichen Staatsexamen, oder ist das einfach nur unwissendes Gerede?
Herzlichen Dank
PS: Wenn ich es tatsächlich schaffe, mein Wunschfach "Musik" noch als weiteres Fach zu meinen bisherigen dazuzustudieren, dann war mir der Wechsel in die neue Studienordnung auf jeden Fall wert, egal welche etwaigen "Nachteile" es auch haben möge.