SuS meiner Schule (NRW) wurden verpflichtet, an einem Sonntag an einer kommunalen Sportveranstaltung teilzunehmen. Außerdem werden sie für die erbrachte Leistung benotet. Ein Nichterscheinen würde demnach bedeuten, dass nicht nur eine Schulpflichtverletzung bestünde, sondern auch eine Leistungsverweigerung.
Ist das rechtens?
Schulveranstaltungen am Sonntag - Teilnahmepflicht für SuS?
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Schulgesetz NRW, §8, Absatz (1):
"Der Unterricht wird als Vollzeitunterricht in der Regel an wöchentlich fünf Tagen erteilt. Über Ausnahmen entscheidet die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger."
Keine Ahnung, ob das "reicht".
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Dann wäre da noch Artikel 25 der Landesverfassung (Absatz (1)):
"Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage werden als Tage der Gottesverehrung, der seelischen Erhebung, der körperlichen Erholung und der Arbeitsruhe anerkannt und gesetzlich geschützt."
Im GG steht's änhlich (aus der Weimarer Verfassung übernommen).
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Danke, O. Meier. Dein erster Hinweis trifft wohl nicht zu, weil dieser Paragraf sich auf den Unterricht bezieht. Das SchulG NRW schreibt NIX über Sonntage (lässt sich im PDF ja leicht feststellen ;-)), ebensowenig der Runderlass "Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen". In anderen Ländern (z. B. RLP) gibt es Regelungen, bei denen Schulveranstaltungen nur in Ausnahmefällen am Sonntag stattfinden dürfen und nur mit Genehmigung des Schulleiters. Auch muss den SuS der Besuch eines Gottesdienstes ermöglicht werden.
Eine solche Regelung würde allerdings evt. der von Dir zitierte Artikel aus der Landesverfassung implizieren. Nochmal danke. -
Es ist sicher ein Unterschied, ob der Sportlehrer gerade spontan den Termin einsetzt, weil ihm eine Note fehlt / aus einer Laune heraus, oder ob die Schüler ‚projektartig‘ seit Monaten an dem Ziel arbeiten, bei der Veranstaltung eine gute Leistung zu bringen. Wenn der Termin seit Monaten bekannt ist und man sich nur kurz vor knapp weigert, da hätte ich kein großes Mitleid.
Ist bei uns zb beim Theaterkurs so. Einmal im Jahr Probentage, ein Wochenende und 2-3 Schultage. Da muss die ganze Truppe da sein. Dass immer ein pasr Schülern spontan einfällt, dass sie sonntags gerne zur Oma fahren, nee...Komischerweise haben dieselben Schüler selten Probleme, wenn eine Klassen-/Kursfahrt übers Wochenende stattfindet
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Ich selbst finde das auch nicht schlimm; allerdings wurde ich von Schülern gefragt, ob das rechtens sei. Und jetzt fuchst es mich, dass ich das nicht genau weiß.
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Danke, O. Meier. Dein erster Hinweis trifft wohl nicht zu, weil dieser Paragraf sich auf den Unterricht bezieht.
Ich weiß nicht, ob das nicht Unterricht ist, wenn es da Noten gibt. Sonst könnte man ja auch schön die Klausuren am Sonntag schreiben.
Wenn der Termin seit Monaten bekannt ist und man sich nur kurz vor knapp weigert, da hätte ich kein großes Mitleid.
Also wenn man etwas über Monate im Voraus ankündigt, ist alles rechtens? Interessant.
Ist bei uns zb beim Theaterkurs so. Einmal im Jahr Probentage, ein Wochenende und 2-3 Schultage. Da muss die ganze Truppe da sein.
Dieser Kurs ist inwiefern verpflichtend? Und wissen die Schüler über diese Terminbesonderheit, _bevor_ sie in den Kurs eintreten? Nicht, dass ich meine, dass es dann rechtens wäre, aber beim Sportunterricht sehe ich nicht, dass dieser nicht im Rahmen der regulären Unterrichtstage abgehalten werden kann.
Wir haben im Rahmen eines Differenzierunskurses am beruflichen Gymansium schon mal externe Veranstaltungen, die nach 18 Uhr (auch weit nach 18:00) stattfinden. Da haben manche Schüler dann die Schwieirgkeit, dass sie keinen Bus mehr nach Hausen bekommen. Die befreien wir dann von der Teilnahme. Aber auf einen Sonntag haben wir da noch nichts gelegt.
Allerdings hat uns die TE noch nicht darüber aufgeklärt, wie hier die Umstände sind. Wer hat z.B. diesen Termin verpflichtend angesetzt?
Ich selbst finde das auch nicht schlimm; allerdings wurde ich von Schülern gefragt, ob das rechtens sei.
Ich welcher Funktion haben die dich gefragt?
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Wenn du schon richtig zitierst, dann auf beide Teile meiner Aussage eingehen...
Wenn jd rechtzeitig absagt, wenn der Termin festgelegt wird, ist es was Anderes als kurz davor. (Und wir sind uns einig, dass ich nicht von einer Ausnahme wie zb einer Beerdigung spreche)Der Theaterkurs ist ein Wahlpflichtgrundkurs, die SuS wissen alle vorher Bescheid, trotzdem gibt es jedes Jahr Probleme bei den Proben bis hin zu SchülerInnen, die entweder gar nicht spielen wollen oder ihren Text nicht lernen und glauben, dass sie dann entschuldigt sind.
Ich unterrichte keinen Sport, ich stelle mir auch nicht vor, dass ein Kollege in März entscheidet, in April am Akrobatik-Wettbewerb teilzunehmen, sondern dass ein Sportkurs mit Schwerpunkt Leichtathletik erfährt, dass in 6 Monaten ein Volkslauf in der Stadt stattfindet und dass der Lehrer gemeinsam verabredet, dass die dortige Teilnahme unter Wettkampfsbedingungen die Grundlage für die praktische Note ist.
Bei uns in der Stadt gibt es mehrmals im Jahr Volksläufe. Einige Sportkurse der Oberstufe (je nach Lehrer und Schwerpunkt) haben die Verabredung, dass eine Teilnahme an einem der Läufe mit passabler Endzeit eine 1 als zusätzliche Note unter allen Noten darstellt. Wer unbedingt will, schafft es, an einem derTermine Zeit zu finden (finden übrigens Freitag Abend, Samstag und Sonntag statt).
Wer eh regelmässig für die 5km trainiert, freut sich über die bessere Zeit unter Adrenalin.
Wer keine Lust hat, hat keinen Nachteil.Bei einer Gruppensportart wäre die Nicht-Einhaltung einer im Vorfeld gemeinsam getroffenen Vereinbarung fatal für das ganze Team...
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Bei uns werden solche Termine kompensiert, d h an einem anderen Tag fällt der Unterricht dafür aus. Den SuS ist auch bereits zu Beginn des jeweiligen Kurses bekannt dass es diese Termine gibt.
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Es handelt sich um einen "Volkslauf".
Die SuS müssen teilnehmen; es wird eine reguläre Note gegeben. Insofern spricht einiges für O. Meiers Annahme, dass es sich also nicht um eine außerunterrrichtliche Schulveranstaltung, sondern um Unterricht handelt.
Mich wundert, dass dieser Fall für NRW tatsächlich nicht eindeutig geregelt zu sein scheint (es sei denn, §8 Abs. 1 SchulG käme hier zur Anwendung). Und es fuchst mich immer noch.
Wie lange die SuS im Vorhinein informiert waren, weiß ich nicht genau - ein paar Wochen waren es auf jeden Fall. Es gab aber nicht wie etwa bei Theaterkursen die Möglichkeit, einen anderen Kurs zu wählen. Die Teilnahmepflicht betrifft sämtliche SuS der Sportkurse der Jahrgangsstufe. -
Es handelt sich um einen "Volkslauf".
Die SuS müssen teilnehmen; es wird eine reguläre Note gegeben. Insofern spricht einiges für O. Meiers Annahme, dass es sich also nicht um eine außerunterrrichtliche Schulveranstaltung, sondern um Unterricht handelt.
Mich wundert, dass dieser Fall für NRW tatsächlich nicht eindeutig geregelt zu sein scheint (es sei denn, §8 Abs. 1 SchulG käme hier zur Anwendung). Und es fuchst mich immer noch.
Wie lange die SuS im Vorhinein informiert waren, weiß ich nicht genau - ein paar Wochen waren es auf jeden Fall. Es gab aber nicht wie etwa bei Theaterkursen die Möglichkeit, einen anderen Kurs zu wählen. Die Teilnahmepflicht betrifft sämtliche SuS der Sportkurse der Jahrgangsstufe.Ist denn das erstmalig? Oder ist bekannt, dass sie Sportkurse da immer dran teilnehmen? Dann hätte man sich ja zumindest rechtzeitig darum kümmern können, wenn man nicht kann.
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Nein, erstmalig ist das nicht - jedenfalls nicht die generelle Teilnahme. Allerdings weiß ich nicht, ob die SuS erstmalig verpflichtet wurden. Und das mit der Benotung ist mir auch neu, was aber nicht heißt, dass es vorher schon war.
Der Wiederholungsfall macht die Sache aber nicht rechtmäßig, wenn sie es vorher nicht schon war. Und genau das wüsste ich halt gern. -
Die Rechtslage kennen zu wollen, ehrt dich. Lass dich aber nicht von den Schülern instrumentalisieren. Deren Problem ist ganz sicher nicht der Sonntag an sich, sondern das Laufen
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Nein, erstmalig ist das nicht - jedenfalls nicht die generelle Teilnahme. Allerdings weiß ich nicht, ob die SuS erstmalig verpflichtet wurden. Und das mit der Benotung ist mir auch neu, was aber nicht heißt, dass es vorher schon war.
Der Wiederholungsfall macht die Sache aber nicht rechtmäßig, wenn sie es vorher nicht schon war. Und genau das wüsste ich halt gern.Naja, es muss ja eine Lösung geben, wenn jemand nicht da ist. Die Frage ist doch nur, welche Entschuldigungen gelten. Und es darf niemand fehlen, kann es ja nicht geben, denn krank kann man immer sein. Ich finde es bisher doch recht eindeutig, der Schulleiter kann solche Termine festlegen und das hat er scheinbar gemacht. Und der Schulleiter kann auch Schüler beurlauben
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Find doch einfach mal raus wie es überhaupt organisiert ist. Wie gesagt fällt bei uns in solchen Fällen dafür an anderen Tagen Unterricht aus.
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Die SuS müssen teilnehmen;
Sagt wer?
Mich wundert, dass dieser Fall für NRW tatsächlich nicht eindeutig geregelt zu sein scheint
In NRW ist alles geregelt - außer den Sachen, auf die es ankommt. Im vorliegenden Fall dürfte es für die Vorschriftenschreiber so selbstverständlich gewesen sein, dass man sonntags nach die Kirche hin geht, dass man nicht regeln muss, dass man da nichts anderes macht.
Einige Sportkurse der Oberstufe (je nach Lehrer und Schwerpunkt) haben die Verabredung, dass eine Teilnahme an einem der Läufe mit passabler Endzeit eine 1 als zusätzliche Note unter allen Noten darstellt.
Die Situation scheint dann doch erheblich anders zu sein.
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Ich habe nicht vor, mich von den SuS instrumentalisieren zu lassen. Genau deshalb (aber auch aus eigenem Ehrgeiz) will ich wissen, wie die Rechtslage ist. Als sie mich gefragt haben, habe ich mich nicht klar positioniert.
Und ja, am Montag danach werde ich mit dem Fall unentschuldigten Fehlens von SuS bei der Veranstaltung konfrontiert werden (bin Stufenleiterin).
O. Meier, du fragtest, wer die Verpflichung verhängt hat: Es waren die Sportlehrer - inwieweit eine ausdrückliche Genehmigung des SL vorliegt, weiß ich nicht; ich gehe aber davon aus. Der Organisator ist sehr korrekt. -
Wobei ich mal die Frage in den Raum werfe... warum ‚unentschuldigt‘?
Diese Schüler haben doch einen Grund, wenn sie nicht auftauchen. Da sollen die Erziehungsberechtigte ihn schreiben und gut ist. Oder ist es bei euch so streng?
Wer bei einem kurzen Leidtungstest fehlt, muss ihn später nachholen. Wenn die SuS die 5km (ich gehe NICHT davon aus, dass es mehr sind ) lieber später ohne mitziehende, motivierte Konkurrenz Runden drehen und eine schlechtere Zeit erzielen, ist doch deren Sache?
wenn es den Wert einer Klausur hätte, bräuchte man einen Attest, aber eine Klausur darf man nicht außerhalb von Schultagen schreiben und deswegen kann es eh nur ein minitest sein, den man bei Entschuldigung nicht nachholt oder eben nachholt.Poste bitte hier die Rechtslage, solltest du mehr dazu gefunden haben, es interessiert mich auch.
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Ja, stimmt, die meisten werden eine Entschuldigung der Eltern haben. Aber es wird trotzdem Diskussionen geben - je nach Entschuldigungsgrund bzw. bei SuS, die tatsächlich keine Entschuldigung beibringen und sei es aus Unaufmerksamkeit.
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Dann aber selber schuld. Die Entschuldigungsregelungen sind ja bekannt. Wer die bekannte Frist/ Form nicht einhält...
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