Hallo zusammen,
ich stelle mir die Frage, ob man für Teilzeit eine gesonderte Begründung braucht? Also etwas in die Richtung Erziehung, Pflege von Angehörigen o.ä. Oder kann man einfach auf Antrag Teilzeit arbeiten? Kann der Dienstherr dem Antrag widersprechen oder muss er ihn stets annehmen?
Vielen Dank für jeden Kommentar.
mfg
Fernsicht