Lass dich noch einmal eingehend von einem Makler beraten und rufe in deiner Bezügestelle an, der Fall ist ja doch recht speziell...insgesamt ist ja soweit alles beantwortet :-).
Und zum Zuschlag: seid ihr beide aktiv, bekommt ihr ihn zur Hälfte (Konkurrenzregelung) was auch Vorteile mit sich bringt (Steuer). Du schreibst, deine Sachbearbeiter hätten die gesagt, dass man sich ab 2020 für einen Partner festlegen müsse, dies ist mir neu und darauf bin ich nicht gestoßen. Google sonst für dein Bundesland Merkblatt Familienzuschlag.
Ps: in den Merkblättern findet sich eig nur die Formulierung, dass die Kinder Beihilfe berechtigt sind, die in Familienzuschlag berücksichtigt werden können....also bezogen auf die Person des Kindes, nicht auf den jeweiligen Empfänger der Familienzulage...aber das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Praxis der Verwaltung sein!