Anrecht auf Klassenleitung nach Elternzeit

  • Hallo in die Runde,


    ich bin nach den Weihnachtsferien aus der Elternzeit zurück gekommen und als Fachlehrerin eingesetzt. Meine Klasse hat für die Elternzeit eine abgeordnete Lehrkraft übernommen. Im neuen Schuljahr starten wir wieder als 1. Schuljahr und ich würde gerne wieder eine Klassenleitung übernehmen, aber durch die Abordnung sind wir „einer zu viel“. Habe ich Anrecht auf „meine“ Planstelle?
    Ich bin verbeamtete Lehrkraft in Hessen (die abgeordnete Kraft übrigens auch).


    Freue mich auf Erfahrungen und Antworten.

  • Geht die angeordnete Kollegin nicht an ihre eigentliche Schule zurück? Anordnungen sind doch meist vorübergehend.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Bei uns in NRW gilt: Wenn man am 1. Geb. seines Kindes wieder kommt, hat man ein Anrecht darauf an seine alte Schule zurück zu kommen. Versuch dich mal zu erkundigen, ob es eine solche Regelung auch bei euch gibt. (ggf. Seiten der Gewerkschaften, Stichwort Elternzeit)

  • Bei uns in NRW gilt: Wenn man am 1. Geb. seines Kindes wieder kommt, hat man ein Anrecht darauf an seine alte Schule zurück zu kommen. Versuch dich mal zu erkundigen, ob es eine solche Regelung auch bei euch gibt. (ggf. Seiten der Gewerkschaften, Stichwort Elternzeit)

    Das ist wirklich total unterschiedlich, in Berlin und Brandenburg z.B. bist du immer der Schule zugeordnet, wo du vor der Elternzeit warst, wenn du nicht versetzt wurdest. Da musst die TE also wirklich mal gucken, was es für ihr Bundesland gibt. Aber die Dame scheint ja eben auch nicht der Schule zuzugehören.

  • Ich glaube aber, das war gar nicht die Frage. Ich habe es so verstanden, dass sie jetzt schon wieder an ihrer alten Schule ist und es nur darum geht, dass sie nächstes Jahr unbedingt eine Klassenleitung möchte, oder? Ich fürchte allerdings, darauf hat man kein "Anrecht". Nun bin ich nicht in Hessen, aber ich kenne es nur so, dass man zwar Wünsche äußern kann, wie man eingesetzt wird, aber mehr auch nicht.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Ich glaube aber, das war gar nicht die Frage. Ich habe es so verstanden, dass sie jetzt schon wieder an ihrer alten Schule ist und es nur darum geht, dass sie nächstes Jahr unbedingt eine Klassenleitung möchte, oder? Ich fürchte allerdings, darauf hat man kein "Anrecht". Nun bin ich nicht in Hessen, aber ich kenne es nur so, dass man zwar Wünsche äußern kann, wie man eingesetzt wird, aber merh auch nicht.

    Ich verstehe das aber eher so, dass sie Angst hat, dass sie bei Überhang gehen muss. Und das kann ja eigentlich nicht sein, wenn noch jemand da ist, der der Schule gar nicht zugehört.

  • Du hast recht, so kann man die Frage auch verstehen, aber ich finde, ganz eindeutig ist es nicht (insbesondere wegen der Überschrift...). Am besten ist wohl, wir warten mal ab, dass sie das noch präzisiert.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • So unterschiedlich sind die Probleme. Ich würde dir gerne meine geben, kann gut auf diese ganze Zusatzarbeit verzichten. Allerdings werde ich gezwungen.

    Ich sehe das genauso. Seit 18 Jahren bin ich Klassenlehrerin und wäre happy, wenn ich mal ein Jahr ohne haben könnte. Aber Klassenlehrer sein hat in der Grundschule einen ganz anderen Stellenwert. So höre ich es immer im Bekanntenkreis.
    Erkundige dich doch mal an höherer Stelle (ich weiß nicht welches Amt in Hessen zuständig ist), wie das generell ist. Ob bei Überhang zunächst die Abordnung gehen muss?
    Ich glaube einen Anspruch auf eine Klassenleitung hast nicht.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Die Lehraufträge verteilt der Schulleiter, natürlich hat man kein "Anrecht" auf eine bestimmte Klasse. Was aber nicht heißt, dass man das nicht vehement einfordern könnte.

  • Ich muss es noch etwas konkretisieren: „Meine“ Stelle gibt es nur einmal an der Schule und ich wurde dafür eingestellt (Planstelle), ich bin schon wieder im Dienst an meiner Schule, übe derzeit nur nicht meine (erlernte) Tätigkeit aus, sondern spiele quasi Feuerwehr.

  • Tut mir leid, wenn ich mich blöd anstelle, aber ich kapier es immer noch nicht. Was meinst du mit "deiner" Stelle? Was ist denn deine erlernte Tätigkeit und wieso übst du die nicht aus? Ich denke du bist Lehrerin und du unterrichtest, oder?
    Geht es jetzt darum, dass du befürchtest, dass deine Stelle an der Schule besetzt ist und du die Schule verlassen musst oder darum, dass du eine andere Tätigkeit an der Schule zugewiesen bekommst als vorher (aslo Fachlehrein statt Klassenleitung) ?

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Ich habe eine bestimmte Klasse an unserer Schule geleitet, die nur von Förderschullehrern geleitet werden dürfen, und mache jetzt „normalen“ Unterricht in verschiedenen Klassen.
    Es gibt nur eine vorgesehene Stelle dafür an unserer Schule, die während meiner Elternzeit mittels dieser abgeordneten Kraft besetzt wurde. Nach den Ferien kommen neue Kinder und wir sind dann zu zweit da - quasi einer zu viel.
    Die Frage ist, ob ich oder der Abgeordnete das Feld räumen muss. Gibt es da Erfahrungen, wie ältere Rechte, länger im Dienst, Kompetenzen etc.? Und wer entscheidet? SA oder SL?

  • Jetzt habe ich es verstanden! Du bleibst also definitv an deiner Schule, wirst aber unter Umständen nich als Förderschullehrkraft eingesetzt. Intuitiv würde ich sagen, dass die SL entscheidet, wie sie wen einsetzt, kann aber zur Rechtslage leider nichts sagen.

    "Die Wahrheit ist ein Zitronenbaiser!" Freitag O'Leary

  • Ah, langsam kapier ich’s auch. Wirst du denn weiterhin als Förderschullehrer bezahlt? Da würde ich mich wohl doch ans Schulamt wenden- Hilfe vom Personalrat? Schließlich wäre es auch wirtschaftlich doof, zwei Förderschullehrer zu bezahlen, von denen einer Vertretungsstunden absitzt, da wird das Amt nicht begeistert sein. Wer genau welches Anrecht hat weiß ich nicht, die Stelle würde ich mir aber zurückholen.

  • Was für Klassen (an regulären Grundschulen) MÜSSEN denn von Förderschullehrkräften geleitet werden?


    Normalerweise sind Abordnungen immer festgelegt auf die Dauer eines Schuljahres oder Schulhalbjahres. D.h. die abgeordenete ist wieder ihrer Schule zugeordnet und du ja deiner.


    Grundsätzlich ist es aber bei einem Überhang auch nicht so, dass automatisch DU gehen musst, sondern EINE Person aus eurem Stammkollegium (die nach bestimmten Kriterien ausgewählt werden soll, Personalrat soll auch mitwirken) Bist du die einzige Förderschulkraft die eurer Schule fest zugeordnet ist? Bist du der Schule auch fest zugeordnet? Bei uns sind die Förderschulleute meist dem BFZ zugeordnet und werden von da aus an die Schulen gesandt, weiß aber nicht ob das überall in Hessen so ist.
    Euer Personalrat kann sich bei der Schulleitung über die Personalplanung des kommenden Schuljahres informieren (wäre jetzt auch ein guter Zeitpunkt, bevor Dinge umumgänglich entschieden werden)


    Solange ihr keine Unterbesetzung habt, könnt ihr ja auch keine Abordnung einer anderen Schule erhalten. In der Regel werden diese Entscheidungen im Schulamt getroffen (aber wer da so mit welchem Schulleiter gerade Golf spielt weiß man ja nie so genau....).

  • Eine weitere Frage wäre auch, wie viele Stunden sind nötig, um die Stelle auszufüllen und wie viele wirst du machen? Also wenn es eine Vollzeitstelle ist, du aber Teilzeit unterrichten möchtest und die andere Lehrkraft Vollzeit anbieten kann..


    Ausschlaggebend könnte auch der Abordnungsvertrag sein. Z. B. wenn du jetzt Teilzeit in Elternzeit machst, könnte die Abordnung bis Ende deiner Elternteil festgelegt sein...


    Du siehst in allen Beiträgen hier, dass es sehr viele Variablen gibt. Wäre denn nicht ein offenes Gespräch mit der Schulleitung oder zu dritt am einfachsten?

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