Hallo in die Runde,
ich bin nach den Weihnachtsferien aus der Elternzeit zurück gekommen und als Fachlehrerin eingesetzt. Meine Klasse hat für die Elternzeit eine abgeordnete Lehrkraft übernommen. Im neuen Schuljahr starten wir wieder als 1. Schuljahr und ich würde gerne wieder eine Klassenleitung übernehmen, aber durch die Abordnung sind wir „einer zu viel“. Habe ich Anrecht auf „meine“ Planstelle?
Ich bin verbeamtete Lehrkraft in Hessen (die abgeordnete Kraft übrigens auch).
Freue mich auf Erfahrungen und Antworten.