Zitat von MidnatsolAnsonsten gilt aber zumindest für NRW folgendes Recht per Schulgesetz (§44,3): "Die Eltern können nach Absprache mit denLehrerinnen und Lehrern an einzelnen Unterrichtsstunden und anSchulveranstaltungen teilnehmen, die ihre Kinder besuchen." -> daraus lässt sich mMn kein "Hospitationstag" ableiten an dem die Eltern einfach unangekündigt in den Unterricht reinspringen, denn die Hospitationen sind mit den Lehrerinnen und Lehrern abzusprechen! Das war hier definitiv nicht der Fall.
Du sprichst von NRW, wie du selbst sagst. Ob die NRW-Regelung in diesem Fall erfüllt ist, spielt aber keine Rolle. Da helfen siobhan in Hamburg wahrscheinlich eher gesetzliche Fakten aus Hamburg weiter.
kl. gr. frosch