Aufsichtspflicht Klassenfahrt Grundschule

  • Ich möchte mich heute gerne mal "ein wenig umhören":


    Mit wievielen Lehreren/Aufsichten fahrt ihr auf Klassenfahrt? (Bitte Bundesland & Klassenstufe nennen)


    An unsrer Schule (Hessen) folgendes die Regel
    Für eine Klasse (wir haben Klassen zwischen 18-25 Kindern) fährt eine Lehrerin mit.
    In der Regel fahren zwei Parallelklassen gemeinsam, d.h. dann zwei Klassen und zwei Lehrerinnen.

  • Grundschule (großes Kollegium), Klassenstärke max.26, pro Klasse immer 2 Lehrer: Klassenlehrer + Fachlehrer, der möglichst auch die Kinder kennt. An meiner früheren Schulen habe ich immer eine Mutter mitgenommen, da das Kollegium sehr klein war und zwei Lehrer einfach nicht fahren konnten. Das ging auch, es wurde aber mit der Zeit immer schwieriger, unter den Eltern jemanden zu finden, der drei Tage "opfert" (und geeignet war...).

  • Rechtlich sieht es in NRW so aus:


    "Bei schwierigen Aufsichtsverhältnissen sowie bei mehrtägigen Veran-
    staltungen ist in der Regel eine weitere Begleitperson mitzunehmen.
    Bei mehrtägigen Fahrten gemischter Gruppen ist in der Regel die Teil-
    nahme von mindestens einer weiblichen und einer männlichen Be-
    gleitperson erforderlich. Bis einschließlich Jahrgangsstufe 4 ist auch
    eine ausschließlich weibliche Begleitung zulässig."


    Eine einzelne Begleitperson für eine Klasse halte ich auch für gewagt...

  • Immer zwei Begleitpersonen. Auch bei nur stundenweisen Exkursionen an einem Tag. Selbst noch im Gymnasium in den Klassen bis 10.

  • Auch wenn ich angesichts von nur 18 Schülern (bei uns sind es eher 25-28) neidisch werde, würde ich nicht allein mit ihnen irgendwo hinfahren.
    Wir versuchen immer so viele Begleitungen wie möglich mitzunehmen (Eltern nur in seltenen dringenden Fällen, z.B. bei chronisch kranken Kindern), ansonsten Fachlehrer (das ist eine seltene Luxusvariante), Studenten oder Praktikanten oder OGS Betreuerinnen. Eigentlich findet sich immer jemand. Wir fahren im Schnitt mit eher mit drei Betreuern pro Klasse , allerdings war ich noch nie mit männlicher Begleitung auf Klassenfahrt. Es gibt einfach zu wenige an der Schule als dass das möglich wäre.

    • Offizieller Beitrag

    Grundschule, Kl. 1 bis 6: Immer mit 2 Begleitern, als 2. Begleitung Fachlehrer, Sozialarbeiter, Sonderpädagoge, OGS-Erzieherinnen.
    Und das ist auch gut so:
    Ich hatte dieses Jahr den Fall, dass die Begleiterin mit einem verunfallten Kind für mehrere Stunden ins Krankenhaus musste, gleichzeitig ein Kind hoch fieberte und der Rest der Klasse wie die Bedepperten kreischten, tobten und mit Türen schmissen. Zum Glück waren wir zu 4t mit 2 Klassen und die andere Begleiterin unterstützte mich noch etwas, sonst hätte ich die Situation kaum noch in den Griff bekommen können.


    Achja: Als Referendarin war ich auch mal als Begleitung mit.

    SCHOKOEIS!


    Ich lese und schreibe nach dem Paretoprinzip.

  • Immer immer immer mit 2 Erwachsenen pro Klasse. Meist Kollegen, manchmal Erzieher, Schulbegleitungen, Praktikanten oder Referendare. Eltern nehme ich sehr ungerne mit.


    Was ist wenn mal was passiert? Dann sitzt ein Kollege mit 50 Kindern da? Dann darf aber nix mehr passieren. Ne das geht nicht.


    Eine Kollegin von mir musste mal mehrere Stunden mit einem Kind im Krankenhaus verbringen....

  • So sehe ich das auch "Was ist, wenn etwas passiert". Meine (vollkommen unwichtige ;) ) Interpretation des Erlasses schließt das auch. Unser Schulleiter sah das immer anders. Aber möglicherweise gibt es nun die Möglichkeit diesbezüglich etwas zu ändern, darum wollte ich gerne mal ein Stimmungsbild allgemeinerer Natur.
    Leider haben wir keine OGS, Praktikanten, Sozialpädagogen oder sonstiges. Wenn wir mal nen Referendar haben, fährt dieser auch einmal mit. Aber auch das eben nur 1x in 18 Monaten. Nachteile kleiner Dorfschulen eben. Fahren bei uns 2 Lehrer je Klasse mit, ist die halbe Schule auf Klassenfahrt *Augenzuhalt*.

  • Meiner Meinung nach ist die entsprechende Verordnung in Hessen da sehr eindeutig. §23 der AufsVO spricht davon, dass bei mehrtägigen Fahrten unabhängig von der Gruppengröße und der Jahrgangsstufe neben der verantwortlichen Lehrkraft eine Hilfskraft hinzugezogen werden soll, wobei zusätzlich noch zu beachten ist, dass bei Koedukationsklassen beide Geschlechter in der Aufsicht repräsentiert sein sollen. Im Gegensatz zur Alltagssprache bedeutet "Soll" in Rechtsnormen, dass damit der Regelfall beschrieben wird, von dem nur in Ausnahmefällen abgerückt werden kann. Solche Ausnahmen könnten ggf. besonders einfache Aufsichtsverhältnisse, zusätzliche Betreuungspersonen am Zielort o.ä. sein.

  • So sehe ich das auch "Was ist, wenn etwas passiert". Meine (vollkommen unwichtige ;) ) Interpretation des Erlasses schließt das auch. Unser Schulleiter sah das immer anders. Aber möglicherweise gibt es nun die Möglichkeit diesbezüglich etwas zu ändern, darum wollte ich gerne mal ein Stimmungsbild allgemeinerer Natur.
    Leider haben wir keine OGS, Praktikanten, Sozialpädagogen oder sonstiges. Wenn wir mal nen Referendar haben, fährt dieser auch einmal mit. Aber auch das eben nur 1x in 18 Monaten. Nachteile kleiner Dorfschulen eben. Fahren bei uns 2 Lehrer je Klasse mit, ist die halbe Schule auf Klassenfahrt *Augenzuhalt*.

    Deshalb bin ich z.B. als Mutter mit meiner Tochter mit auf Klassenfahrt gewesen 4. Klasse Brandenburg, 2 Begleitungen je Klasse. Das ist dann eben immer ein Elternteil, weil die Sozialpädagogin richtig sagt, sie kann nicht auf jede Klassenfahrt mitfahren.


    An meiner Schule (Grundschule 1-6) in Berlin fahren auch zwei Begleitungen je Klasse, in der Regel eben Lehrer, Erzieher, Sozialpädagogin o.ä.

  • Wenn ihr wirklich niemand sonst habt, würde ich nach vernünftigen Eltern Ausschau halten, die euch begleiten. Wenn es nicht mal Nachmittagsbetreuung bei euch gibt, sind viele der Mütter wahrscheinlich sowieso nicht erwerbstätig, oder?!
    Alternativ würde ich einfach gar nicht fahren. ;)

  • Klar, Eltern könnten wir jederzeit mitnehmen - ist aber eigentlich nicht das, was wir wollen.


    Unsre Nachmittagsbetreuung ist quasi wie ein Hort, es gibt eine, aber die Angestellten dort gehören nicht zur Schule sondern zur Stadt (die selbstverständlich dafür nicht die Kosten/Arbeitszeit tragen möchte).


    Nicht fahren ist in Hessen tatsächlich keine Alternative, da Klassenfahrten hier noch ganz klar als Dienstpflicht deklariert sind (im Gegensatz zu anderen BUndesländern).

  • Klar, Eltern könnten wir jederzeit mitnehmen - ist aber eigentlich nicht das, was wir wollen.

    Warum machen nicht Eltern generell solche Freizeitveranstaltungen? Ja ist man als Lehrer denn ein Reiseveranstalter oder Babysitter?
    Wenn mir noch einmal ein Elternteil "Schönen Urlaub" wünscht vor einer Klassenfahrt, dann lasse ich mich vor Ort krank schreiben und die Eltern können die Fahrt als ihren Urlaub übernehmen.


    Nicht fahren ist in Hessen tatsächlich keine Alternative, da Klassenfahrten hier noch ganz klar als Dienstpflicht deklariert sind (im Gegensatz zu anderen BUndesländern).

    Schleswig-Holstein (eh das knechtendste aller Bundesländer) ist hier ganz genauso. Da hilft im Zweifel nur die spontane Erkrankung.

  • Dann soll der Schulleiter eben zusehen, wo die zweite Begleitung herkommt. Wenn es im Schulgesetz steht, dann nicht ohne zweite Person.

  • Ich geb euch ja allen Recht ;)
    Darum wollte ich ja einfach mal hören, wie es denn bei anderen Schulen so läuft...
    So wie es scheint, sind wir tatsächlich die einzig doofen, die alleine mit einer Klasse fahren...

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