Das wird ja auch das Ziel dieser erzwungenen Unterschriften sein: Für den Fall eines möglichen Datenlecks wird der Sündenbock schon im Voraus "kostenneutral" festgelegt.
...und genau dabei spielt man eben nicht mit.
(Edding bereitleg)
Das wird ja auch das Ziel dieser erzwungenen Unterschriften sein: Für den Fall eines möglichen Datenlecks wird der Sündenbock schon im Voraus "kostenneutral" festgelegt.
...und genau dabei spielt man eben nicht mit.
(Edding bereitleg)
Mit dem "zurecht" hast du insofern recht, als das sie es eigentlich nicht machen müssten. Da stimme ich dir voll zu. Leider habe ich in den letzten Jahren gelernt, dass die Welt leider so nicht läuft. Wenn man nicht fragt, dann wird man nur relative selten etwas bekommen.
Und alle die den Thread bis hier hin gelesen haben, haben schon wesentlich mehr Zeit in dieses Thema investiert als 3 mal einen Dienstrechner zu beantragen. Welcher Zeiteinsatz wäre sinnvoller gewesen?
ironischerweise der hier, denn so bringst du vllt einige andere auch auf die Idee.
Wo finde ich denn die Seriennummer des vom Computer-Händler meines Vertrauens zusammengestellten Desktop-PCs?
Ich weiß gar nicht, wieso hier direkt vom worst case ausgegangen wird und würde mir folgende Fragen stellen:
1) Wie oft kommen den private Laptops etc. abhanden?
2) Wie oft kommt es dann vor, dass ausgerechnet private Schülerdaten ausgelesen werden und so veröffentlicht werden, dass es der Dienstherr mitbekommt?
3) Wie hoch ist die Medienkompetenz der heutigen Lehrkräfte?
Lasst uns doch mal ehrlich sein. Frage 3 ist die viel gewichtigere Frage und dürfte in den meisten Fällen das eigentliche Problem sein.
Seinen Laptop mit Dienstaccount zu versehen, einen Virenscanner, eine Firewall und Passwörter einzurichten bedarf keiner allzu hohen Medienkompetenz - wenn man denn dazu willens ist, sich damit auseinanderzusetzen.
Wenn das alles soweit eingerichtet ist, kann bis auf wirklich ganz wenige Ausnahmen eigentlich nichts mehr passieren.
Und wir können in diesem Fall sogar froh sein, dass wir die von uns hoffentlich ohenhin bereits verwendete Schutzsoftware künftig von der Steuer absetzen können.
Wer Facebook und WhatsApp verwendet, hat letztlich schon viel mehr über sich preisgegeben als es ein Dienstherr verlangen würde, wenn er Einblick in den Dienstaccount des Laptops einer Lehrkraft fordern würde.
Oder hat dein Bekannter Schulen beraten?
Nein, er lebt von seiner Tätigkeit.
Alles anzeigenIch weiß gar nicht, wieso hier direkt vom worst case ausgegangen wird und würde mir folgende Fragen stellen:
1) Wie oft kommen den private Laptops etc. abhanden?
2) Wie oft kommt es dann vor, dass ausgerechnet private Schülerdaten ausgelesen werden und so veröffentlicht werden, dass es der Dienstherr mitbekommt?
3) Wie hoch ist die Medienkompetenz der heutigen Lehrkräfte?
Lasst uns doch mal ehrlich sein. Frage 3 ist die viel gewichtigere Frage und dürfte in den meisten Fällen das eigentliche Problem sein.
Seinen Laptop mit Dienstaccount zu versehen, einen Virenscanner, eine Firewall und Passwörter einzurichten bedarf keiner allzu hohen Medienkompetenz - wenn man denn dazu willens ist, sich damit auseinanderzusetzen.
Wenn das alles soweit eingerichtet ist, kann bis auf wirklich ganz wenige Ausnahmen eigentlich nichts mehr passieren.
Und wir können in diesem Fall sogar froh sein, dass wir die von uns hoffentlich ohenhin bereits verwendete Schutzsoftware künftig von der Steuer absetzen können.
Wer Facebook und WhatsApp verwendet, hat letztlich schon viel mehr über sich preisgegeben als es ein Dienstherr verlangen würde, wenn er Einblick in den Dienstaccount des Laptops einer Lehrkraft fordern würde.
Die wichtigste Maßnahme ist die Verschlüssung der Daten mit Programmen wie Veracrypt. Eine Kollegin von mir hat vor kurzem ihren USB-Stick in der Schule verloren. Ihre letzen Klausuren sind daraufhin erstaunlich gut ausgefallen.
Bin auch immer überrascht, wie viele USB Sticks von Kollegen vergessen auch in für Schüler zugänglichen Rechnern stecken, inklusive aktuellen Prüfungsvorschlägen etc.
Wobei das ja zumindest kein datenschutzrechtliches Problem ist!
Wo finde ich denn die Seriennummer des vom Computer-Händler meines Vertrauens zusammengestellten Desktop-PCs?
Habe ich mich auch schon gefragt. Werde wohl einfach die Seriennumber des Mainboards und/oder CPU angeben.
Nein, er lebt von seiner Tätigkeit.
Ok. Dacht ich mir.
Mir ist klar wie "er lebt von seiner Tätigkeit" gemeint ist. Ist bestimmt auch ein guten Mann in seinem Job.
Aber im Grunde ist der Satz widersprüchlich: Wenn er keine Schulen berät, dann wird er kaum von der Tätigkeit leben. Oder bekommt er von Schulen Geld für sein nichtstun? (Ja. Mir ist klar wie das gemeint war.)
Nur weil ich Mathelehrer bin, u.a. Schüler in Mathe berate und ich von dieser Tätiglkeit sogar lebe, bin ich mir sicher, dass es da viele Bereiche in Mathe gibt wo ich viel zu wenig Überblick habe.
Die Datenschutzbeauftragten der Dienstherren müssen dann aber auch zumindest theoretisch die Möglichkeit haben, die entsprechend genutzte IT darauf zu prüfen, ob die Richtlinien eingehalten wurden.
...was einer Hausdurchsuchung gleichkommt. Dafür muss ein hinreichend starker Verdacht auf eine Starftat vorliegen und eine richterliche Anordnung.
Warum sollte ich das Grundecht auf die unverletzlichkeit der Wohnung aufgeben?
Das mit der Seriennummer versteht man sehr schnell, wenn man sich mal die Kommentare diesen Antrag durchgelesen hätte. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass dein Grät dann versichert ist wenn es während der dienstlichen Tätigkeit kaputt geht.
Jaaa, das ist die vordergründige Behauzptung.... Es geht aber real um die Erfassung personenbezogene Daten. Das Gerät gehört schließlich jemandem unddem ist es üder diese Angabe und die Seriennummer eindeutig zuordenbar und derjenige ist dann über diese Seriennummer identifizierbar.
Achso. nochwas.... wenn ich die besagten Daten speichere (ob USB-Stick oder Fastplatte ist egal) und diese dann verschlüsselt sind.... muss ich dann das Passwort rausrücken?
...was einer Hausdurchsuchung gleichkommt. Dafür muss ein hinreichend starker Verdacht auf eine Starftat vorliegen und eine richterliche Anordnung.Warum sollte ich das Grundecht auf die unverletzlichkeit der Wohnung aufgeben?
Jaaa, das ist die vordergründige Behauzptung.... Es geht aber real um die Erfassung personenbezogene Daten. Das Gerät gehört schließlich jemandem unddem ist es üder diese Angabe und die Seriennummer eindeutig zuordenbar und derjenige ist dann über diese Seriennummer identifizierbar.
Wäre für das Land schon wichtig zu wissen, was Lehrer im Internet machen. Beamte müssen sich politisch mäßigen und dürfen auch ihren Arbeitgeber nicht zu scharf kritisieren! Das sollte man besser mal kontrollieren, was die da zuhause machen, an ihren PCs.
Bald wird es auch den gläsernen Schüler geben: alle persönlichen Daten, Handy-Nr. der Eltern, alle Einzelnoten bis zum Vokabeltest, Briefe an Eltern, Fehltage, Zeugnisse etc. pp, werden zentral gespeichert werden. WIe verträgt sich das eigentlich mit dem geforderten Datenschutz? Das Land erklärt seine eigene Maßnahme einfach gesetzlich als sicher? Ach so, na dann!
Jaaa, das ist die vordergründige Behauzptung.... Es geht aber real um die Erfassung personenbezogene Daten. Das Gerät gehört schließlich jemandem unddem ist es üder diese Angabe und die Seriennummer eindeutig zuordenbar und derjenige ist dann über diese Seriennummer identifizierbar.
Ah.. Sorry. Aber da wäre das Land ganz schön blöd es so schwer zu machen. Das wäre selbst für einen sehr guten Programmierer dann immer noch schwer herauszufinden bzw. mit diesen Daten etwas sinnvolles anzufangen. Aber selbst jeder Anfänger in Programmierung hätte deine Besorgnis in 2 Stunde sogar noch viel einfacher lösen können und sogar deine ganze Festplatte kopieren und an das Land schicken können. Wie? Naja, in NRW geben so einige Lehrer ihre Noten mit ExtNotMod ein (Externes Noten Modul). In der Notendatei ist die Schule und Lehrer eindeutig zugeordnet. Ich bräuchte also am Anfang des Programms nur einen kurzen Code einfügen, welcher während der Noteneingabe die Daten der Festplatte an einen Server des Landes schickt. Das würde ich sogar ich in unter zwei Stunden programmieren können. Und das tollste ist: Kein Virenscanner würde sich beschwere, weil die Lehrer das Programm freiwillig auf ihrem privaten Computer installiert haben!
Aber im Grunde ist der Satz widersprüchlich: Wenn er keine Schulen berät, dann wird er kaum von der Tätigkeit leben.
Er lebt von seiner Tätigkeit, also von der Beratung von Firmen, die bereit und in der Lage sind, diese Tätigkeit angemessen finanziell zu würdigen. Nicht von einer fiktiven, also der Beratung von Institutionen, die für wichtige Sachen ohnehin nie Geld ausgeben wollen.
Der Widerspruch, mit dem wir es zu tun haben, ist ein anderer. Wenn die Vorschriften für Schule ach so streng sind, warum liegen dann die praktischen Ansätze soweit hinter dem zurück, was im gewerblichen Bereich üblich ist? Warum gibt es an Schulen niemanden, der überhaupt in der Lage ist, den Datenschutz technisch umzusetzen?
So oder so. Der Datenschutz an Schulen wurde jahrelang verschlafen, wenn nicht gar jahrzehntelang. Jetzt wird auf einmal 'ne Welle gemacht und den Kollegen, die die mangelnde Infrastruktur durch den Einsattz privater Mittel ausgeglichen haben, vors Knie getreten.
Die richtige Reihenfolge wäre, sich erstmal bei den Kollegen zu bedanken, um dann geeignetes Personal einzustellen, das dann geeignete Hard- und Software besorgt, einrichtet und unterhält.
muss ich dann das Passwort rausrücken?
Nur, wenn du dich noch daran erinnerst ...
So oder so. Der Datenschutz an Schulen wurde jahrelang verschlafen, wenn nicht gar jahrzehntelang. Jetzt wird auf einmal 'ne Welle gemacht und den Kollegen, die die mangelnde Infrastruktur durch den Einsattz privater Mittel ausgeglichen haben, vors Knie getreten.
Wie gesagt: Hier hier irrst du: Diese Regeln waren in NRW schon immer so. Es hat sich da bis auf die 15 Minuten Regel nichts geändert. Auch seinen PC musste man schon damals angeben.
Die richtige Reihenfolge wäre, sich erstmal bei den Kollegen zu bedanken, um dann geeignetes Personal einzustellen, das dann geeignete Hard- und Software besorgt, einrichtet und unterhält.
Das stimmt.
...was einer Hausdurchsuchung gleichkommt. Dafür muss ein hinreichend starker Verdacht auf eine Starftat vorliegen und eine richterliche Anordnung.Warum sollte ich das Grundecht auf die unverletzlichkeit der Wohnung aufgeben?
Eine sehr polemische Betrachtungsweise, aber zwischen einer Hausdurchsuchung und der Prüfung von freiwillig dienstlich genutzter IT durch Datenschutzbeauftragte, die noch dazu oft nach Vorankündigung auch innerhalb der Dienststelle erfolgen kann, liegen dann doch Welten. Entscheidet sich ein Beamter oder Angestellter des Bundeslandes dafür, private IT auch dienstlich zu nutzen, so geht das ohnehin erst nach (!!) erfolgter Genehmigung und dann muss der entsprechenden Dienststelle als "Daten verarbeitende Stelle", die sie auch bleibt, wenn ihre Beschäftigten von zu Hause arbeiten, auch ermöglicht werden, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu kontrollieren. Wer das nicht möchte, verzichtet eben auf den Einsatz privater IT und gut ist.
Nur, wenn du dich noch daran erinnerst ...
Ich weiß ja nicht, wie das in anderen Bundesländern ist. In Niedersachsen muss nach 4.2 des Runderlasses – 11-05410/1-8 - VORIS 20600 – (SVBl. 6/2012) sichergestellt sein, dass die Daten der Schülerinnen und Schüler jederzeit verfügbar sind, auch dann wenn das IT-System ausfällt, nicht lesbar ist usw. Da es bei den "Kontrollen" nur darum geht, sicherzustellen, dass lediglich Daten im erlaubten Umfang erhoben und verarbeitet werden und diese so oder so zugänglich sein müssen, hilft auch ein "vergessenes" Passwort nicht.
Wie gesagt: Ich bin für Dienstcomputer.
Aber das Beispiel mit der Hausdurchsuchung greift nicht ganz.
Ein Polizist darf z.B. auch nicht grundlos dein Auto durchsuchen.
Trotzdem erlauben die AUtofahrer dies immer wieder!
Und zwar spätestens alle 2 Jahre beim TÜV (oder DEKRA, ...)
Du musst das ja nicht machen. Darfst dann hält nur nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
Ist beim PC denke ich analog. Du müsst das ja nicht machen, darfst ihn dann halt dientlich nicht benutzen.
In anderen Bundesländern gibt es so eine Regellung schon extrem lange. Mich würde jetzt mal interessieren ob das schon jemals einer erlebt hat. (Also nicht den TÜV, ich meine eine Einsicht in den privaten Computer.)
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