Wie gesagt, weil meines Erachtens die Klage hier juristisch (nicht inhaltlich) unzulässig ist. Eine Schulleiterin ist nicht beschwert, kann also nicht als Privatperson klagen (dafür gibt es den Beschwerdeweg). Das Gymnasium wiederum müsste eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, um zu klagen (müsste also z.B. als GmbH organisiert sein, da bin ich aber über den Stand der selbständigen Schule in anderen Bundesländern nicht genug informiert). Daher ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nur zulässig durch die SuS bzw. durch deren rechtliche Vertreter.
Danke @Trantor
Lustig, dass es hier immer nur eines Initialzündungsschlüsselbegriffs Bedarf (wie sagt Nele so schön? Buzzword), um sofort immer gleiche Entrüstungsstürme auszulösen.
Interessant ist doch die Frage, was die Frau juristisch gesehen vorhat.