Die Frau hat Schneid!
http://www.spiegel.de/lebenund…-inklusion-a-1202294.html
Schulleiterin verklagt Senat wegen Inklusion
- Freakoid
- Erledigt
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Inhaltlich mag sie recht haben, aber ich sehe da gar keine juristische Handhabe für eine Klage, da sie nicht beschwert ist. Ich gehe da von einer Nichtzulassung aus. Wenn, dann müssten die Schüler vertreten durch ihre Erziehungsberechtigten klagen.
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Wenn 1 Gymnasium Recht bekommt, hängen sich vmtl. auch andere an. Doppelbesetzung würden wir uns auch in der Grundschule wünschen für Inklusionsklassen. Warum klagt niemand?
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Es gibt auch einen Fernsehbeitrag darüber:
http://www.ardmediathek.de/tv/…67552&documentId=51536434Sehr schön, wie der Moderator am in der Diskussion mal nachhakt und der übliche entlarvende Schönsprech dabei zurückkommt. Egal, wie es ausgeht, Bremen und die Inklusion kommen einfach nicht aus den Schlagzeilen raus - auch ein Zeichen, dass da etwas verkehrt läuft.
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Dass man unter den gegebenen Umständen grundsätzlich keine Inklusion machen möchte, kann ich absolut verstehen. Aber warum man das an der Schulform Gymansium festmacht, leuchtet mir gerade bei Kindern mit GE ehrlich gesagt nicht ein. Ich gehe davon aus, dass GE Kinder egal an welcher Schulform immer zieldifferent unterrichtet werden müssten. Wieso soll das innerhalb einer Gruppe von Gymnasialschülern, die ja mit hoher Wahrscheinlichkeit ein besseres Lern- und Arbeitsverhalten mitbringen als Schüler anderer Schulformen, schwieriger sein, als an einer Sekundarschule ? Wo dann zusätzlich noch viel mehr Schüler mit diversen anderen Förderbedarfen und kreativen Verhaltensweisen sitzen? Und wenn sich die Gymnasien da komplett rausziehen, würde es ja auch bedeuten, dass die anderen Schulformen entsprechend mehr Inklusionskinder beschulen müssten. Wäre das dann besser? Mit Sicherheit nicht.
Auch das Argument G8 kapier ich nicht. Die GE-Schüler werden ja wohl kaum 12 Jahre an der Schule bleiben, oder? -
Ich find's generell super, wenn Leute einen Allerwertestenn in der Hose haben. Und nur aus solchen, kann ein sehr guter Schulleiter werden, wie man hier wieder sieht.
Aber: wen genau will sie für was verklagen? Agiert sie als Privatperson wg. mangelnder Chancen auf Schulabschluss für die Förderkinder? -
Das ist wohl wieder eine Grundsatzfrage: Inklusion an Gymnasien, ja oder nein?
Entscheidend ist für mich Professionalisierung, Schülerorientierung, aber auch das Schulprofil. Es geht um Bremen - eine Stadt mit mehr als 500k Einwohnern. Folglich gibt es dort genug Möglichkeiten zur Beschulung, auch mit inklusiven Lehroptionen. Da dürfte es kaum an der einen Schule scheitern. Auf der anderen Seite scheint es sich nicht um irgendein Gymnasium zu handeln, sondern schon eher eine Art Eliteschule, deren Schüler aus besseren Kreisen stammt und über ein gewisses kognitives Leistungsniveau verfügt. Kann man kritisieren, gesellschaftliche Hierarchie und so, aber aus staatlicher Sicht muss man sagen, dass es entsprechende Schulen auch in anderen Ländern gibt und gerade diese natürlich als Aushängeschild für das deutsche Bildungssystem dienen und die bildungsbezogene Wettbewerbsfähigkeit stärken.
Gerade mit dem Hintergrund frage ich mich, ob diese Schule der geeignete Ort ist, um Kinder mit geistiger Behinderung angemessen zu fördern. Für mich stellt das eher ein Widerspruch dar und ich vermute, dass diese Schüler am Ende wohl noch durch studierte Gymnasiallehrer, die von den Bedürfnissen von Kindern mit entsprechendem Förderbedarf keinen Plan haben, unterrichtet würden. Da würden die Kinder wohl tatsächlich klischeemäßig an ihren Mandalas oder ihrem Arbeitsheft vor sich hin arbeiten, während die anderen Kinder gleichzeitig algebraische Gleichungen lösen. Den Bedürfnissen der Kinder mit Behinderung würde man da in keinem Punkt gerecht werden und auch die Regelschüler würden das Nachsehen haben, da in einer Inklusionsklasse kein so hohes Bildungsniveau erreicht werden kann wie es bei bisherigen Klassenkonstellationen an der Schule der Fall war. Im Gegenzug kämen auch keine Eltern auf die Idee, ein Kind mit Gymnasialempfehlung auf eine Förderschule zu schicken - weil die Meisten wissen, dass eine Förderschule ganz andere Aufgaben hat und die Lehrer völlig andere Qualifikationen aufzuweisen haben.
Nach Bourdieu ist die Oberschicht an der Abgrenzung von der Restbevölkerung interessiert. Wenn also die obere Schicht nicht einmal an einer solchen Schule unter sich bleiben würde, könnte man überlegen, was das für Folgen hätte. In den USA ist das Niveau der staatlichen Schulen mehr mittel als prächtig und jede Familie, die etwas auf sich hält, schickt ihre Kinder auf Privatschulen und Internate. Bereits jetzt gibt es erste Ansätze dahingehend auch in Deutschland, auch innerhalb der Politik. Sollte das das Ziel der Bildungspolitik sein? Ich hätte daran meine Zweifel. -
Gerade mit dem Hintergrund frage ich mich, ob diese Schule der geeignete Ort ist, um Kinder mit geistiger Behinderung angemessen zu fördern.Konsens scheint aber zu sein, dass Hauptschulen mit ihrer eh schon schwierigen Klientel vortrefflich dafür geeignet sind.
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Hut ab!
Hoffentlich bekommt Sie Unterstützung von den Eltern der behinderten Kinder. Wenn die ihre Kinder jeweils rausklagen (Präzedenzfälle gibt es ja), kommt de facto auch keine Inklusions-Klasse zustande.
Damit würde das Ziel der Regierung, Kosten einzuparen durch die Schließung der teuren Sonderschulen, verhindert. -
Nein, damit wird dann das Ziel erreicht, dass sich die Gymnasien nicht mit diesen Schülern abgeben müssen. Die anderen Schulformen haben nicht so eine Lobby und bejubeln den Inklusionsirrsinn noch zu oft.
Edit: Ich sollte erst lesen, dann schreiben... Klar, wenn die Eltern auf Förderschulplätze klagen, das wäre fein! -
Konsens scheint aber zu sein, dass Hauptschulen mit ihrer eh schon schwierigen Klientel vortrefflich dafür geeignet sind.
nein, die "Logik" dahinter ist noch perverser...
bei Hauptschülern geht ja nicht wirklich viel den Bach runter... (das ist der Gedanke, der dahintersteckt - zumal es leider einige Hauptschulen gibt, über die du problemlos "Aufbewahrungsstätte für Verhaltensauffällige bis zur Jugendknastreife" schreiben kannst. Klingt komisch, ist aber so).Insgesamt ist die Inklusion so sowieso nicht machbar, also viel Erfolg bei der Klage. Wer (als Politiker) immer nooch meint, es gäbe keine unbeschulbaren Kinder, soll mal nur eine Schulstunde mit einem Dutzend dieser Exoten durchstehen...
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Ich würde mich genauso gegen von oben verordnete Inklusion wehren, wenn die Rahmenbedingungen vor Ort nicht geschaffen sind.
Das heißt vor allem Personal, Räume, Material.So wie die Bremer Schulleiterin jetzt bei Spiegel in dem Kommentar dazu als Monster verunglimpft wird, sieht man einmal wieder, wie die moralische Keule ausgepackt wird und rücksichtslos draufgehauen wird.
Inklusion ist ein Gebiet, in dem Menschen Entscheidungen über Institutionen und deren Mitarbeiter treffen, von dem sie am allerwenigsten Ahnung haben - und die Konsequenzen dieser Entscheidungen müssen sie ja nicht selbst ausbaden. Das ärgert mich persönlich an diesem Thema. Wer mir vorhält, Inklusion kann gelingen, wenn ich nur meine Einstellung dazu ändern würde, möge mir das vormachen und mich überzeugen.
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Konsens scheint aber zu sein, dass Hauptschulen mit ihrer eh schon schwierigen Klientel vortrefflich dafür geeignet sind.
An Hauptschulen wird eh zu viel experimentiert, statt die Schulen und Lehrer vor Ort auch finanziell angemessen zu unterstützen. Weiterhin muss man sagen, dass Inklusion im Prinzip nur mit einem flächendeckenden Gesamtschulprinzip vereinbar ist, da sich Inklusion und Leistungsorientierung schlichtweg beißen. Vermutlich ist aber der Unterschied zwischen dem Unterrichtsniveau von Förderschülern/geistige Entwicklung und Hauptschülern noch einmal geringer als der zwischen besagten Förderschülern und Gymnasiasten, gerade im Fall der vorliegenden Schule mit dem besonderen Schulkonzept.
Ob die Schulleiterin es so ausdrückt oder nicht, aber implizit meint sie: "Unsere Schule genießt einen guten Ruf in der Gesellschaft, gerade unter Eltern, die sich für ihre Kinder explizit für unsere Schule entscheiden. Unsere Schüler verfügen über ein hohes Leistungsniveau und arbeiten später in anspruchsvollen Jobs und repräsentativen Positionen. Darüber sind wir stolz und möchten, dass dies auch in Zukunft so bleibt." Ich kann es ihr nicht übel nehmen, gerade mit Bezug auf meinen vorangegangenen Beitrag. -
Das heißt vor allem Personal, Räume, Material.
Und A13 für mich und meine Kollegen!
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Wenn man ickes Eintrag weiterdenkt, wäre das endlich mal ne vernünftige Begründung dafür, warum Gymnasiallehrer mehr kriegen als der Rest...
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Dass man unter den gegebenen Umständen grundsätzlich keine Inklusion machen möchte, kann ich absolut verstehen. Aber warum man das an der Schulform Gymansium festmacht, leuchtet mir gerade bei Kindern mit GE ehrlich gesagt nicht ein. Ich gehe davon aus, dass GE Kinder egal an welcher Schulform immer zieldifferent unterrichtet werden müssten. Wieso soll das innerhalb einer Gruppe von Gymnasialschülern, die ja mit hoher Wahrscheinlichkeit ein besseres Lern- und Arbeitsverhalten mitbringen als Schüler anderer Schulformen, schwieriger sein, als an einer Sekundarschule ? Wo dann zusätzlich noch viel mehr Schüler mit diversen anderen Förderbedarfen und kreativen Verhaltensweisen sitzen? Und wenn sich die Gymnasien da komplett rausziehen, würde es ja auch bedeuten, dass die anderen Schulformen entsprechend mehr Inklusionskinder beschulen müssten. Wäre das dann besser? Mit Sicherheit nicht.
Auch das Argument G8 kapier ich nicht. Die GE-Schüler werden ja wohl kaum 12 Jahre an der Schule bleiben, oder?Ich finde deinen Beitrag echt hart, denn darin führst du Lernen und Lernzuwachs als einziges Argument an. Das sind Schüler mit emotionalen Bedürfnissen und keine Lernwesen, die man halt entweder da oder dort hinpackt, wo gerade Platz ist oder es der Schulbehörde genehm ist.
Werden diese Schüler wechselseitige soziale Kontakte innerhalb ihrer Klasse haben oder werden sich pubertierende Teenies eh nicht für sie interessieren? Oder wird ihnen mit dieser Isolation die Möglichkeit zum Aufbau von Freundschaften zu Gleichgesinnten nicht sogar verunmöglicht, weil neben ihnen nur noch 4 andere mit ähnlich gelagerten Problemen da sind? An der Förderschule wären da mehr Möglichkeiten in Bezug auf das. Wie soll der Anschluss in der Klasse aussehen? Ja, in Sport werden sie mitmachen, in Kunst und Musik wird es schon schwieriger, weil da auf dem Gymnasium eben auch mal trockenere Inhalte gibt - also doch wieder getrennt. Wird man dann also in getrennten Räumen als "Klasse" nebeneinanderherleben oder muss man sich das antun, dass in einem Raum permanent zwei Unterrichte parallel laufen werden?Inklusion am Gymnasium kann gelingen, wenn sie zielgleich ist. Ich habe just heute eine Sensiilsierungsstunde am Gymnasium in der 9. Klasse gehalten. Die SuS waren sehr interessiert dabei und ihnen wurde von alleine klar, dass ihr Mitschüler einiges an Rücksicht braucht. Das war wirklich schön und er ist ohne Frage ein Teil der Klasse. Dann denke ich an GE-SuS und habe große Zweifel, ob das im gleichen Maße möglich sein wird oder ob es in einem gleichgültigen "Die sind halt da." endet. Gut gemeint ist nach wie vor das Gegenteil von gut gemacht.
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@Frapper
Irgendwie hast du mich komplett falsch verstanden. Ich habe mich gar nicht über die grundsätzliche Sinnhaftigkeit von Inklusion bei GE geäußert sondern lediglich bezweifelt, dass das an einer anderen Schulform (und damit meinte ich nicht die Förderschulen!) besser gelöst wäre. Das Probelm mit der Isolation sehe ich genauso. Aber das besteht m.E. an jeder Form von Regelschule. -
Wenn 1 Gymnasium Recht bekommt, hängen sich vmtl. auch andere an. Doppelbesetzung würden wir uns auch in der Grundschule wünschen für Inklusionsklassen. Warum klagt niemand?
Wie gesagt, weil meines Erachtens die Klage hier juristisch (nicht inhaltlich) unzulässig ist. Eine Schulleiterin ist nicht beschwert, kann also nicht als Privatperson klagen (dafür gibt es den Beschwerdeweg). Das Gymnasium wiederum müsste eine eigene Rechtspersönlichkeit haben, um zu klagen (müsste also z.B. als GmbH organisiert sein, da bin ich aber über den Stand der selbständigen Schule in anderen Bundesländern nicht genug informiert). Daher ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht nur zulässig durch die SuS bzw. durch deren rechtliche Vertreter.
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Kinder, die aufgrund ihrer geistigen Entwicklung am Gymnasium zieldifferent aber in einer Gymnasialklasse unterrichtet werden, bekommen tagtäglich vor Augen gehalten, dass sie "anders" sind. Jeden Tag erfahren sie, dass sie kognitiv mit ihren Mitschülern nicht mithalten können. Das erschwert natürlich auch entsprechende Sozialkontakte mit Nicht-Inklusionskindern, wenngleich es sie selbstverständlich nicht unmöglich macht.
Ferner:
Wir erwarten hier von den "Regelkindern", dass sie aufgrund ihrer Nichtbenachteiligung ein höheres Maß an Sozialverhalten, Respekt und Toleranz an den Tag legen als sie das müssten, wenn keine Inklusionskinder in der Klasse wären. Aus Sicht der Inklusionskinder wirkt diese Forderung zunächst selbstverständlich. Dies aber einzufordern und hier moralischen Druck aufzubauen halte ich für falsch. Genau das passiert aber letztlich. Da droht dann die Nicht-Beeinträchtigung zum sozialen Makel zu werden. Kurt Vonneguts "Harrison Bergeron" ist, wie ich schon einmal schrieb, eine wunderbare dystopische Parodie hierfür.Kinder lernen Vorurteile und Ab- bzw. Ausgrenzung von uns Erwachsenen. Eine inklusionskritische Elternschaft ist da sicherlich nicht gerade förderlich. Also muss man bei den Eltern anfangen - hier muss man vor allem die - zum Teil berechtigten - Ängste der Eltern ernst nehmen, dass ihr (Regel)Kind in einer Inklusionsklasse womöglich nicht so gut oder so viel lernt wie in einer Regelklasse. Hier gilt es glaubwürdig und frei von pädagogischen Ideologien Konzepte zu vermitteln, die in der Sache überzeugen können.
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Wir erwarten hier von den "Regelkindern", dass sie aufgrund ihrer Nichtbenachteiligung ein höheres Maß an Sozialverhalten, Respekt und Toleranz an den Tag legen als sie das müssten, wenn keine Inklusionskinder in der Klasse wären. Aus Sicht der Inklusionskinder wirkt diese Forderung zunächst selbstverständlich. Dies aber einzufordern und hier moralischen Druck aufzubauen halte ich für falsch. Genau das passiert aber letztlich. Da droht dann die Nicht-Beeinträchtigung zum sozialen Makel zu werden
Aus der Diskussion zur Inklusion halte ich mich mal raus. Aber dieser Satz ist schon bemerkenswert. Von Menschen Toleranz und Respekt gegenüber Eigenschaften zu verlangen, für die Menschen nichts können, findest du also falsch?
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