OBAS Fächerkombination

  • Servus zusammen,
    ich habe mal ne Frage bzgl. der Fächerkombi.
    Ich habe mich als Seiteneinsteiger auf eine Deutsch/beliebig Stelle in der SEK.I beworben. Nun ist es so, dass ich diplomierter Sozialwissenschaftler bin, danach das Lehramt BK (WiPo/Deutsch) studiert habe, altes Staatsexamen, LPO 2003, allerdings nicht zu Ende. Habe aber mehr als 33 SWS im Fach Deutsch erbracht ( Drittelregelung). Die Diplomarbeit ist mir als Staatsarbeit von der Bezirksregierung anerkannt worden, so wie die Scheine in Sozialwissenschaften. Nun entgegnet eine andere Bezirksregierung, dass ich mich für OBAS nicht bewerben könnte , da kein Abschluss im Fach Deutsch besteht.
    Allerdings hörte ich davon, dass man die Fächer tauschen könnte?!
    Habt Ihr dazu eventuell Infos?


    Beste Grüße

  • @calmac


    Vielen Dank für Deine Antwort.
    Gibt es dafür irgendwelche Quellen bzw. Paragraphen, oder was auch immer? Ich habe auch mal vernommen, dass es diesen Fächertausch im SEK II Bereich geben sollte. Aber auch nur vernommen.....

  • Keine Bewerbungen mit dem Zweitfach - das gilt seit 2011.

    Stimmt so nicht ganz. Jedenfalls bin ich über eine Zweitfach-Bewerbung in die Obas gekommen (2012). Damals war der entsprechende Passus in dem Einstellungserlass vom Wortlaut allerdings anders. Heute heißt es: "Ebenso können Bewerberinnen und Bewerber am Ausschreibungsverfahrenteilnehmen, die über einen o. a. Studienabschluss verfügen, dereinen Einsatz in dem ausgeschriebenen Fach zulässt.Grundsätzlich lässt der Studienabschluss den Einsatz in einem ausgeschriebenenFach zu, wenn Studien- und Prüfungsleistungen im Hauptfachvorhanden sind. Soweit für das ausgeschriebene Fach Studien undPrüfungsleistungen über Neben- oder Zweitfächer nachgewiesenwerden, müssen die Studien- und Prüfungsleistungen des Hauptfacheseinen Einsatz in einem weiteren Unterrichtsfach der Schule zulassen,das einem Fach der Lehramtszugangsverordnung entspricht". Meiner Meinung sollte damit eine Zweitfach-Bewerbung weiterhin möglich sein. Mein Tipp: Bei verschiedenen Bzrg anfragen, zur Not auch beim Ministerium. Wenn es danach grünes Licht gibt, dies unbedingt im Bewerbungsanschreiben erwähnen (hab ich damals auch gemacht). Sonst bleibt die Bewerbung nachher unberücksichtigt, weil der Schulleiter nichts von der Möglichkeit einer Zweitfach-Bewerbung weiß. Natürlich hat man als Zweitfach-Bewerber bei der Bewerbung eh einen schwächeren Stand und muss besonders überzeugen können. Oder es muss ein besonders großer Mangel im Zweitfach bestehen. Viel Glück und vor allem Hartnäckigkeit!

  • "Grundsätzlich lässt der Studienabschluss den Einsatz in einem ausgeschriebenen Fach zu, wenn Studien- und Prüfungsleistungen im Hauptfachvorhanden sind."



    Das Hauptstudium ist ja SoWi. Das Zweitfach wäre Deutsch. Das Fach SoWi beinhaltet keine Prüfungsleistungen für das Fach Deutsch. Ergo, nicht möglich.

  • Soweit für das ausgeschriebene Fach Studien undPrüfungsleistungen über Neben- oder Zweitfächer nachgewiesenwerden, müssen die Studien- und Prüfungsleistungen des Hauptfacheseinen Einsatz in einem weiteren Unterrichtsfach der Schule zulassen,das einem Fach der Lehramtszugangsverordnung entspricht"

    Zunächst ist ja der Grundsatz formuliert, dann die Ausnahme. Der Studienabschluss in Sowi lässt den Einsatz im ausgeschriebenen Fach Deutsch in der Tat erst einmal nicht zu (keine Studien/Prüfungsleistungen als Hauptfach).
    Dann kommt die Ausnahme: Wenn das ausgeschriebene Fach nicht das Hauptfach des Studienabschlusses ist, sondern nur ein Neben/Zweitfach (für das Studien-und Prüfungsleistungen, sprich SWS/creditpoints natürlich vorhanden sein müssen), dann muss aber auch das Hauptfach einen Einsatz in einem weiteren Unterrichtsfach zulassen. Also bedeutet das in diesem Fall: Für das ausgeschriebene Fach Deutsch müssen Studien- und Prüfungsleistungen vorhanden sein und das Hauptfach Sowi muss einen Einsatz in WiPo ermöglichen.

  • Wenn es zulässig ist, sich als Seiteneinsteiger mit dem "Zweitfach" auf eine ausgeschriebene Stelle zu bewerben (s.o.), dann ist eine Bewerbung selbstverständlich nicht nur für die Kombination "Zweitfach/Erstfach" möglich, sondern natürlich auch für "Zweitfach/beliebiges Fach". Das "beliebige Fach" muss halt nur ein Unterrichtsfach sein, das einem Fach der Lehramtszugangsverordnung entspricht. So steht's geschrieben.

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