Hallo zusammen,
ich befinde mich im Moment immer noch im Seiteneinstieg und dabei hat sich eine Frage entwickelt die ich nicht im Seminar oder an der Schule stellen kann:
Wenn ich mein Referendariat beendet habe, kann ich das vertraglich festgelegte Angebot einer Übernahme in den Schuldienst an meiner Ausbildungsschule ja ausschlagen, immerhin leben wir in einem freien Land.
Aber: welche Konsequenzen hätte dies? Ich habe schon öfter von Refis gelesen die nach dem Ref erst einmal etwas anderes gearbeitet haben und später wieder in den Schuldienst eingestiegen sind. Wie ist das bei OBASlern? Können diese nur die Stelle an der Schule annehmen, an der sie auch ihre Ausbildung gemacht haben?
WIe lange nach dem Ref darf man sich als Lehrer bewerben? Gibt es da ein Verfallsdatum? Also, verliert das Ref irgendwann seine "Gültigkeit"?
Haben OBASler genau wie "normale" Refis das Recht sich an jeder Schule im Land zu bewerben?
Gibt es hierzu irgendwelche Paragraphen oder Regelungen?
mfg
Fernsicht