Nach dem Referendariat/Seiteneinstieg nicht direkt als Lehrer einsteigen

  • Hallo zusammen,


    ich befinde mich im Moment immer noch im Seiteneinstieg und dabei hat sich eine Frage entwickelt die ich nicht im Seminar oder an der Schule stellen kann:
    Wenn ich mein Referendariat beendet habe, kann ich das vertraglich festgelegte Angebot einer Übernahme in den Schuldienst an meiner Ausbildungsschule ja ausschlagen, immerhin leben wir in einem freien Land.
    Aber: welche Konsequenzen hätte dies? Ich habe schon öfter von Refis gelesen die nach dem Ref erst einmal etwas anderes gearbeitet haben und später wieder in den Schuldienst eingestiegen sind. Wie ist das bei OBASlern? Können diese nur die Stelle an der Schule annehmen, an der sie auch ihre Ausbildung gemacht haben?
    WIe lange nach dem Ref darf man sich als Lehrer bewerben? Gibt es da ein Verfallsdatum? Also, verliert das Ref irgendwann seine "Gültigkeit"?
    Haben OBASler genau wie "normale" Refis das Recht sich an jeder Schule im Land zu bewerben?
    Gibt es hierzu irgendwelche Paragraphen oder Regelungen?



    mfg


    Fernsicht

  • Das Angebot kann tatsächlich abgelehnt werden. Ob das gut ankommt, das ist ja eine andere Sache.


    OBAS Absolventen haben auch die 2. Staatsprüfung absolviert, also dürften sich in x Jahren eine Stelle im Schuldienst bekommen. Kein Verfallsdatum. Ein Uni-Abschluß verfällt auch nicht. Ob ein Schulleiter "wieder" einstellen würde, das ist ja was anderes...

  • Wie kommt an auf so eine Idee? Verliert dein Abiturzeugnis irgendwann seine Gültigkeit?

    Ich meine gelesen zu haben, dass in manchen Bundesländern (Vermutung: Das waren BW und/oder BY :D) nach Ablauf einer gewissen Frist (5 Jahre?) nach dem Studium tatsächlich eine weiter Prüfung vor dem Einstieg ins Ref stattfindet.


    Keine Ahnung, ob das ein Gerücht war, oder dem tatsächlich so ist.

  • Ich meine gelesen zu haben, dass in manchen Bundesländern (Vermutung: Das waren BW und/oder BY :D) nach Ablauf einer gewissen Frist (5 Jahre?) nach dem Studium tatsächlich eine weiter Prüfung vor dem Einstieg ins Ref stattfindet.
    Keine Ahnung, ob das ein Gerücht war, oder dem tatsächlich so ist.

    Ja, VOR dem Einstieg ins Ref. Da muss man dann ein fachliches Kolloquium ablegen. Aber das bedeutet erstens nicht, dass das erste Staatsexamen seine Gültigkeit verliert und zweitens ging es ja hier um NACH dem Ref.

  • Ja, VOR dem Einstieg ins Ref. Da muss man dann ein fachliches Kolloquium ablegen. Aber das bedeutet erstens nicht, dass das erste Staatsexamen seine Gültigkeit verliert und zweitens ging es ja hier um NACH dem Ref.

    Du hast natürlich Recht, dass das Staatsexamen seine Gültigkeit nicht verliert. Trotzdem ist es ein Beispiel dafür, dass im Lehramt mit Ablauf gewisser Zeiträume "außerhalb der Schule" Einschränkungen auftreten können.

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für eure Antworten. Ich habe bewusst das Wort "Gültigkeit" in Anführungsstrichen geschrieben, denn mir ist schon klar, dass ein Prüfungsabschluss nicht seine Gültigkeit in dem Sinne seiner Wertigkeit verliert.
    Im OBAS wird man an einer Schule angestellt weil der Bedarf vorhanden ist, in Unternehmen gibt es oft die Bedingung, nach einer finanzierten Aus- bzw. Fortbildung sich noch eine gewisse Zeit bei dem Unternehmen zu verpflichten um den Vorteil nicht zur Konkurrenz abwandern zu lassen.
    Bei OBAS "soll" man ja danach noch drei Jahre an der gleichen Schule verbleiben da sie ja auch für die Ausbildung verantwortlich gezeichnet hat.
    Anscheinend darf dies aber nicht mehr vertraglich festgelegt werden weil es eine Art Knebelvertrag wäre.


    Wäre man quasi "verbrannt" bei anderen Schulen wenn man dies nicht annimmt? Für mich ist es einfach nicht so recht klar, wie die Anschlussverwendung geregelt ist. Schulleiter untereinander werden sicherlich miteinander reden und sich über Kandidaten bei ihren ehemaligen Schulen informieren.

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