Hallo ihr Lieben,
ich wälze jetzt gerade schon zum x-ten Mal die Studienordnung (http://www.uni-regensburg.de/E…ng-I/Abt.I-Kr/LPOI/13.pdf ) und die LPO I aber ich stoße immer wieder auf Unklarheiten bezüglich der zwingend erforderlichen Scheine im EWS.
Studiere LA Grundschule an der Uni Regensburg und komme jetzt ins 2. Semester.
Kann mir jemand erklären, in welchen Fächern ich jetzt genau einen Schein machen muss?
Klar ist mir bereits, dass ich einen in Theologie oder wahlweise Philosophie machen muss.
Im Bereich der Gesellschaftswissenschaften sind ja auch 2 SWS nachzuweisen.
Nun steht hier einmal
"Beim Studium für das Lehramt an Grundschulen muss das Studium des Gebiets Volkskunde mindestens 2 SWS umfassen" aber als Fußnote steht da
"Keine Scheinpflicht".
Heißt das, ich sollte 2 SWS Volkskunde belegt haben,muss aber keinen Schein dafür machen?
Kann ich den EWS-Schein dann beispielsweise auch in Politologie machen ?
Ich versteh's immer noch nicht ganz...
Kann mir das jemand erklären ?
Gruß,
luminance