Hallo zusammen,
ich möchte in den Sommerferien eine ehrenamtliche Tätigkeit aufnehmen.
Anhand des Landesbeamtengesetz für BaWü habe ich festgestellt, dass ich diese Tätigkeit meinem Arbeitgeber (sprich dem Land BaWü) nicht anzeigen muss. Sie wird nicht vergütet. Die Zeit, die ich wöchentlich dafür aufwende, beträgt regulär acht Zeitstunden. Dazu kommen allerdings unvorhersehbare Einsatzzeiten von unvorhersehbarer Dauer in sehr unregelmäßigen Abständen. Mal monatelang nichts, dann drei Einsätze in einer Woche, um mal den worst case darzustellen. Erste Frage: Liege ich mit meiner Einschätzung richtig, dass ich diese Tätigkeit nicht anzeigen muss? (Natürlich wäre es kein Problem, sie anzuzeigen, wenn es doch nötig wäre!)
Zweiter Punkt: Die acht Stunden, die ich wöchentlich mit diesem Ehrenamt verbringen werde, schließen bestimmte Unterrichtszeiten aus. Ich könnte zum Beispiel an zwei Unterrichtstagen ab 15.00 Uhr keinen Unterricht mehr geben. Diese müsste bei der Stundenplanung für das kommende Schuljahr berücksichtigt werden. Zweite Frage: Bin ich da auf den good will der Schulleitung angewiesen oder habe ich da irgendeinen rechtlichen Anspruch darauf, dass dies berücksichtigt wird?
Dritter Punkt: Auch durch die unvorhersehbaren Einsatzzeiten könnte es unter Umständen dazu kommen, dass mein Schulalltag beeinträchtigt wird. Natürlich würde ich mein Möglichstes tun, um das zu vermeiden. Und es wird realistischerweise auch sehr selten vorkommen, aber dennoch: Wenn ich um 7 Uhr morgens den Einsatzort in 60 km Entfernung verlasse, schaffe ich es nicht um 7.45 Uhr vor der Klasse zu stehen. Dass ich in so einem Fall natürlich der Schule Bescheid gebe, mich beeile und nicht noch meinen verpassten Schlaf nachhole, ist klar! Dass ich den verpassten Unterricht (sofern es organisatorisch möglich ist) nachhole, ist auch klar. Daher meine dritte und letzte Frage: Wären das Gründe, mir diese Tätigkeit zu verbieten?
Es wäre super, wenn ihr mir eure Einschätzung dalassen könntet.
Vielen Dank,
Mrs Pace