LBV Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge -> brutto?

  • Hallo,
    ich habe ein recht spezielles Anliegen. Vielleicht hatte ja schon mal jemand hier einen ähnlichen Fall oder hat Ahnung von dem Thema.


    Ab Februar 2016 befand ich mich in Elternzeit und bezog Elterngeld. Das LBV hat mir im Februar, März und April 2016 mein Vollzeitgehalt überwiesen, fälschlicherweise. Ich habe das jeden Monat per Mail angemerkt, ohne Reaktion des LBV. Habe das Geld beiseite gelegt und mir gedacht, irgendwann werden sie es halt zurückfordern. Haben sie dann auch, Mitte 2017. Allerdings mein Bruttogehalt. Überwiesen bekommen habe ich aber ja nur das Nettogehalt. Die Differenz beträgt ca. 2000€. Meinen Recherchen nach ist diese Forderung tatsächlich korrekt (der Bruttobetrag darf zurückgefordert werden), obwohl ich dem LBV jetzt 2000€ zusätzlich überwiesen habe, die ich nie erhalten habe. Der Ausgleich soll angeblich über die Steuer am Jahresende erfolgen. Die habe ich jetzt versucht zu machen, laut meinem Steuerrechner bekomme ich etwas über 400€ zurück, aber nicht 2000€. Jetzt frage ich mich, wie ich wieder an mein Geld komme. Es ist ja nicht meine Schuld, dass das LBV mir zu viel Gehalt überweist und ewig nicht reagiert, oder? Bin ich in dem Fall die Doofe, die draufzahlt?
    Wie kontaktiert man das LBV am besten? Am Telefon hatte ich bisher nur Menschen, die wirklich von Tuten und Blasen keine Ahnung hatten, bzw. gar nicht erst verstanden haben, was ich von ihnen möchte. Per Mail erfolgt keine Reaktion. Per Brief? Liest das wohl jemand?
    Ach ja, was sie gemacht haben, ist, auf der Jahresendabrechnung (fiktiv) mein Bruttogehalt um den Betrag verringert, den ich zurückgezahlt habe (brutto). Da steht also jetzt für 2017 ein geringeres Bruttogehalt, als ich tatsächlich bezogen habe. Die gezahlten Steuern sind die, die ich tatsächlich 2017 gezahlt habe. Ich dachte, dass sich daraus dann die 2000€ Rückzahlung ergeben, aber scheinbar nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Es wurden ja Steuern ans Finanzamt abgeführt, die gar nicht hätten gezahlt werden müssen. Da würde ich beim zuständigen Finanzamt nachfragen, denn von denen bekommst Du die Steuern letztlich zurück und nicht vom LBV.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Was ist denn alles abgezogen worden?


    • Steuern, müsste es über die Einkommenssteuererklärung wiedergeben. Hast du da auch die höhere Summe Steuern angegeben, die du gezahlt hast? Sollte das weniger sein, was du jetzt zurückbekommst, hättest du ohne dies Rückzahlung scheinbar eine Nachzahlung gehabt (was nicht ungewöhnlich wäre bei Elterngeld, vermutlich auch noch verheiratet und zusammenveranlagt, vielleicht auch noch Steuerklasse gewechselt usw.)
    • KK sollte bei dir ja nicht weggehen? Oder?
    • Da du von Bezügen sprichst, dürfte ja auch nichts weiter an Sozialversicherung abgegangen sein oder habt ihr noch eine Zusatzversorgung o.ä?


    Sind das also rein die Steuern bekommst du die vom Finanzamt wieder, aber evtl. eben als Gegenrechnung bei einer Nachzahlung.



    Ach ja, was sie gemacht haben, ist, auf der Jahresendabrechnung (fiktiv) mein Bruttogehalt um den Betrag verringert, den ich zurückgezahlt habe (brutto). Da steht also jetzt für 2017 ein geringeres Bruttogehalt, als ich tatsächlich bezogen habe. Die gezahlten Steuern sind die, die ich tatsächlich 2017 gezahlt habe. Ich dachte, dass sich daraus dann die 2000€ Rückzahlung ergeben, aber scheinbar nicht.

    Das ist korrekt so und deine 2000 Euro müsstest du sehen können, wenn du auf einen Brutto-Netto-Rechner z.B. gehst und deine Jahresbezüge eingibst und dann die Steuersumme von den gezahlten Steuern abziehst, dann solltest du genau die Differenz haben.

  • Vorweg: Ich kann dir nicht sagen, wie du dein Geld zurück bekommst.


    Vielleicht lohnt es sich aber, einen Rechtsbeistand zu konsultieren. Das LBV musste laut Kölner Stadt-Anzeiger vom 20.2.2018 in einigen Fällen schon Zahlungen leisten, weil es schlampig gearbeitet hat.


    Gruß
    Nitam


    Edit vielleicht helfen "negative Einnahmen"
    Link zu www.steuertipps.de

  • Danke für eure Antworten.


    Wäre es nicht eigentlich logisch, wenn auf meiner Jahresendabrechnung zwar der korrekte Bruttobetrag, den ich 2017 verdient habe, stehen würde, aber zusätzlich zu der darauf erhobenen (korrekten) Lohnsteuer auch noch die 2000€, die ich als zusätzliche Rückzahlung überwiesen habe? So dass dann dort stünde, dass ich zB statt 1000€ Steuern 1000+2000€ Steuern bezahlt habe, was zu viel für mein Bruttogehalt wäre, so dass ich die 2000€ auf jeden Fall zurückkriegen müsste?
    Stattdessen haben sie das Bruttogehalt um den zurückgeforderten Betrag verringert, die Lohnsteuer aber gleich gelassen. Ich kann aber ja vom Finanzamt nicht mehr Lohnsteuer zurückbekommen, als ich laut Jahresendabrechnung gezahlt habe??



    Susannea, nein, die höhere Summe Steuern ist nirgendwo angegeben. Das Finanzamt kann das also meiner Meinung nach gar nicht sehen.
    Elterngeld habe ich ja schon 2016 bezogen, 2017 habe ich komplett gearbeitet. Nur die Nachzahlung musste ich 2017 noch leisten, weil das LBV so lange gebraucht hat, um das zu bemerken bzw. zu reagieren.
    Keine Krankenkasse, keine Sozialversicherung. Es geht rein um die Steuern.
    Das mit dem Brutto-Netto-Rechner versuche ich gleich mal.
    Edit: Dabei kommt genau die Summe raus, die ich auch tatsächlich an Lohnsteuer gezahlt habe. Ich dachte schon, dass sie mir evtl. jeden Monat mehr Netto vom Brutto gelassen haben oder sowas. Aber ich habe auf mein Gehalt ganz normal Lohnsteuer gezahlt.


    Nitram, danke, gute Tipps. Ich lese gleich mal nach.


    Bolzbold, das ist natürlich auch eine Idee. Ich habe mich schon gefragt, wer jetzt eigentlich zu viel Geld in der Kasse hat. ;) Das Finanzamt? Bei irgendwem muss ja jetzt die Bilanz nicht stimmen.

  • Ich versuchs noch mal zu erklären, warum das passen sollte.


    Susannea, nein, die höhere Summe Steuern ist nirgendwo angegeben. Das Finanzamt kann das also meiner Meinung nach gar nicht sehen.

    Aber du sagst doch, es sind die von dir gezahlten Steuern angegeben, die ja eigentlich zu hoch im Vergleich zu dem Bruttoeinkommen sind.


    Stattdessen haben sie das Bruttogehalt um den zurückgeforderten Betrag verringert, die Lohnsteuer aber gleich gelassen.

    Da ist doch damit die zu viel gezahlte Steuer da. Du hast doch für die höhere Bruttosumme Steuern gezahlt, die Steuersumme ist doch auch angegeben und nicht nur die, die zu der Bruttosumme passt.


    Das Finanzamt kann das also meiner Meinung nach gar nicht sehen.

    Na klar müssten die das sehen können, denn die Summe Steuern passt nicht zu dem Bruttoverdienst. Gebe ich z.B. diese Zahlen zusammen im Steuerprogramm ein (WISO z.B.) meldet dies mir sofort, dass die Steuerzahlung nicht zu dem Bruttoeinkommen passt und ob ich mir bei der Eingabe sicher bin.


    Das Finanzamt?

    Ja, aber die Frage ist eben, ob die das wirklich zu viel haben oder ob das dann nur eine Vorauszahlung deiner fälligen Nachzahlung war. Denn bei der Einkommenssteuererklärung wird ja am Ende des Jahres meist das Familieneinkommen nach der Splittingtabelle abgerechnet, das muss eben dann ja nicht immer +-0 sein, sondern kann je nach Einkommen und Steuerzahlungen schon bei korrekten Berechnungen auch eine Nachzahlung oder eine Rückzahlung ergeben. Gerade bei den Steuerklasse 3/5 passiert eines von beiden sehr häufig.




    Es sei denn, du hast mehr als das zuviel gezahlte Bruttogehalt zurückgezahlt. Aber das ist doch genau die Summe, die du erstattet hast, oder?

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