Arbeitsbelastung im Abitur

  • Ich kenne mich für NRW nicht aus: ist es denn unbedingt notwendig, dass der Prüfungszeitraum so knapp ist und alles in einer Woche liegen muss? An meiner Schule streckt sich der Zeitraum über ca. 3 Wochen. Dieser Zeitraum ist wirklich nötig, da 15 eigene Prüfungen und mehr durchaus vorkommen.

  • Das wäre auch meine Frage. Wir prüfen über mehrere Wochen, maximal 6 eigene Prüfungen/ Prüfungsvorsitze oder 3 Protokolle (wenn möglich!) am Tag. Manche Kollegen haben bis zu 60 Prüfungen, da entfällt halt mal 2 Wochen deren Unterricht.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Der Prüfungszeitraum wird bei uns durch die Schulleitung festgelegt und beträgt, egal wie groß die Belastung für einzelne Kollegen ist, generell drei Tage. Zwei Tage davon finden die Prüfungen im Nachmittagsbereich ab ca. 13.00 Uhr statt (letzte Prüfung 18.00 Uhr), ein Tag sind die Prüfungen im Ganztag. Im jeweiligen Vormittagsbereich findet normaler Unterricht statt. So ergeben sich an den Nachmittagsprüfungen, wenn es ungünstig läuft, 4x 60 Minuten Unterricht plus 6x Prüfungen. Nur wenn die Zeit für die Prüfungen an den Nachmittagen nicht ausreicht, weil z.B. zu viele Prüfungen anfallen, finden diese vormittags bei dann ausfallendem Unterricht statt. So komme ich dann an drei Tagen in diesem Jahr auf 22 Prüfungen, 15 eigene und 7 als Protokollant/Vorsitzender plus eigenen UNterricht an zwei Tagen.

  • In NRW wird offiziell nur der 1. Tag der mündlichen Prüfung im 4. AF angegeben. Außerdem ist der letztmögliche Termin für die Zeugnisausgabe terminiert. Dazwischen ist jede Termin nötig. Die Schulen müssen nur darauf achten, dass es keine Überschneidungen zu möglichen Nachschreibeterminen im 1. bis 3. AF gibt.
    Praktisch ist es aber so, dass an den mir bekannten Schule alle Abiprüfungen in einem relativ engen Zeitraum absolviert werden, auch um allen Abiturienten in etwa die gleichen Rahmenbedingungen (gleiche Vorbereitungszeit) zu ermöglichen. Bei uns sind die Schüler z.T. schon enttäuscht, wenn sie am 2. Tag an der Reihe sind, da dann "alle anderen schon feiern und man noch lernen muss".
    Liegt aber vll. auch daran, dass ich nur Kontakt zu Gymnasial- und Gesamtschullehrern habe und nicht zu BK-Kollegen. Dort sind ja wesentlich mehr Bildungsgänge vorhanden als an einem Gym / einer Gesamtschule.


    Am 2. Tag (wenn auch regulärer Unterricht ist), finden die Prüfungen dann meist Vormittags statt. Die Kollegen, die dann in der Prüfung sitzen, müssen dann vertreten werden (wobei diese dann Vertretungsaufgaben erstellen müssen).

  • Fehlende Verantwortlichkeit. Wenn der Kollege oder die Kollegin in den Burnout getrieben wird,

    Du meinst der SL ist gar nicht unfähig, sondern nur eine Enddarmöffnung? Kann sein, können wir aber im Einzelfall nicht wissen.

    Der Prüfungszeitraum wird bei uns durch die Schulleitung festgelegt

    Ich mag den Grundsatz: "Wer die Entscheidungen trifft, trägt auch die Verantwortung." Für deinen Schulleiter gilt das oben Gesagte. Er ist unfähig oder er hat ein ernstzunehmenese chrakterliches Defizit. Eines von beidem reicht dazu, dass er auf dem falschen Stuhl sitzt. Da ist er zwar nicht der einzige, aber das darf keine Ausrede sein.


    Lass dich nicht verarschen. Kein Blabla, Remonstration und Überlastungsanzeige. Alles dokumentieren, wurde schon vorgeschlagen.


    [Krankmeldung]

    .... und das muss dann wieder ein anderer Kollege ausbaden. Insofern halte ich diese "Lösung" für unsolidarisch und auch verantwortungslos.

    OIC. Wer krank wird, ist unsolidarisch. Ein Arbeitsethos, den ich nicht als gesund bezeichnen kann.

    Unterricht ausfallen lassen sehe ich nicht unbedingt als Lösung.

    Er muss nicht ausfallen. Man kann ihn vertreten, verlegen, als Selbstlernphase gestalten, tauschen oder whatever. Geplant ist das kein großes Problem. Wenn es einer Schule aber Personalmangel gibt, dann kann man nicht das volle Programm anbieten. Also fällt auch mal etwas aus. Die Prüfungen muss man wohl abnehmen, da gibt es wenig Alternativen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • In NRW gibt es pro Schüler nur eine mdl. Prüfung, habe ich das richtig verstanden?


    Hier in Hessen hat jeder Prüfling eine mdl. Prüfung plus noch eine weitere mdl.Prüfung/Präsentationsprüfung/besondere Lernleistung, sprich also 2 Termine, was evtl unseren längeren Prüfungszeitraum erklären könnte. Bei uns gibt es auch Randdaten und die Schulleitung beantragt den genauen Zeitraum.


    Bei uns beginnen die Termine ab 9.00 und die letzten Prüfungen stehen gegen 15 Uhr an. Unterricht, den man zu Prüfungsterminen hätte, fällt aus. Es kommt aber vor, dass man z.B. zwei mdl Prüfungen am Morgen hat, dann Unterricht hält und am Nachmittag weitere Prüfungen hat.


    Es kann je nach Fächerwahl der Schüler vorkommen, dass der eine bereits über eine Woche vor dem anderen fertig ist. Na und? Es gibt Schlimmeres, z.B. einen überlasteten Prüfer

  • Unterricht ausfallen lassen sehe ich nicht unbedingt als Lösung.
    Allein schon, weil dadurch i.d.R. Druck für die Folgewoche erzeugt wird, weil man versucht, den verpassten Stoff aufzuholen. Damit schaffst du dir nur noch zusätzlichen Stress.

    Ich erzeuge mit im Regelfall keinen Druck, weil ich etwas "aufholen" muss. Den würde ich mir dann auch erzeugen, wenn ich mal krank bin. War ich neulich erst, zwei Wochen mit Grippe. Im Verlauf eines Schuljahres ist genug Zeit, Dinge aufzuholen - und sei es nur, weil man mal eine Übungsstunde in die Hausaufgaben übergibt.


    Wenn mein Dienstherr möchte, dass ich mit meiner beschränkten Arbeitszeit mehr Dinge gleichzeitig übernehme, dann muss ich halt woanders sparen. Die Lösung ist natürlich nicht, dass einfach oben drauf zu packen. Bei uns ist es (durch eine Besonderheit der Schule - reiner Oberstufenunterricht) aber so, dass während der mündlichen Prüfungen bei fast allen in der Kommission bereits einiges an Unterricht weggefallen ist. Mir ist unklar, wie man morgens Unterricht und nachmittags noch sechs Prüfungen sinnvoll machen kann.

  • Wollte euch kurz informieren, wie die Sache ausgegangen ist: nach Gesprächen mit dem PR und dem LR, auch zusammen mit der Schulleitung, bleibt die Amtshilfe bestehen, so dass ich in der Woche tatsächlich 30 Prüfungen begleiten muss. Als Entlastung gibt es einen Korrekturtag sowie eine Konferenzbefreiung, alternativ wäre im Austausch der Wegfall von einer guten Hand voll Prüfungen an meiner Schule als Vorsitzender möglich gewesen, hier ist es mir als Fachvorsitzender aber wichtig, dass der FPA mit Fachkräften besetzt wird (und wir haben nur 3).


    Alles in allem eine für mich nicht zufriedenstellende Lösung, da die Belastung bei mir wesentlich größer ist und die Sache durch die Amtshilfe durch einen weniger belasteten Kollegen problemlos zu lösen wäre. Mein Schulleiter möchte das aber nicht, eine nachvollziehbare Begründung habe ich nicht erhalten. Von Fürsorgepflicht möchte ich jetzt gar nicht sprechen. Und Willkür bei Entscheidungen muss man wohl einfach als kleiner Beamter hinnehmen.

  • alternativ wäre im Austausch der Wegfall von einer guten Hand voll Prüfungen an meiner Schule als Vorsitzender möglich gewesen, hier ist es mir als Fachvorsitzender aber wichtig, dass der FPA mit Fachkräften besetzt wird (und wir haben nur 3).

    Mir ist auch vieles wichtig, dass ich nicht umsetzen kann, weil es die Strukturen nicht hergeben. In NRW ist es nunmal nicht notwendig, dass der Vorsitzende vom Fach ist. Vielleicht hat das ja doch einen Grund. Meine Gesundheit wäre mir wichtiger als irgend'n Fachkonferenzdriss.


    Von Fürsorgepflicht möchte ich jetzt gar nicht sprechen.

    Warum nicht? Das ist ein wichtiger Punkt. Ich hätte es auch nicht bei einem Blabla mit dem Schulleiter belassen, sondern remostriert, Insbesondere dem Amtshilfequatsch, den ich nich nachvollziehen kann. Warum sollt ihr woanders aushelfen, wenn ihr selbst knapp mit Kollegen seid?


    Und Willkür bei Entscheidungen muss man wohl einfach als kleiner Beamter hinnehmen.

    Erstens bist du kein kleiner Beamter, sondern im höhreren Dienst (mehr geht quasi nicht). Da darf man schon erwarten, dass du eine gewisse Verantwortung übernimmst und nicht nur kuschst. Mitnichten muss man so eine Zumutung hinnehmen. Ich befürchte aber, dass du die Sache grundlegend falsch angegangen bist. Diese Haltung offenbart einiges, so dass sich mein Mitleid in engen Grenzen hält.


    Ich wünsche dir allerdings trotzdem, dass du die Sache gesund hinter dich bringen kannst. ;)

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    2 Mal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Mir ist auch vieles wichtig, dass ich nicht umsetzen kann, weil es die Strukturen nicht hergeben. In NRW ist es nunmal nicht notwendig, dass der Vorsitzende vom Fach ist. Vielleicht hat das ja doch einen Grund. Meine Gesundheit wäre mir wichtiger als irgend'n Fachkonferenzdriss.

    Der Vorsitzende muss in NRW keine Fakultas haben, weil der Gesetzgeber ihn mit der Aufsicht über die rechtskonforme Durchführung der mündlichen Prüfung betraut. Dazu muss er über die Prüfungsordnung Bescheid wissen, nicht mehr und nicht weniger. Es ist sicherlich schön, wenn der Vorsitzende dem Prüfungsgespräch fachlich folgen kann, aber zwingend ist das nicht. Wenn sich darüber also eine Entlastung des Kollegiums herbeiführen lässt, sehe ich keinen zwingenden Grund, das nicht zu tun.

  • Der Vorsitzende muss in NRW keine Fakultas haben, weil der Gesetzgeber ihn mit der Aufsicht über die rechtskonforme Durchführung der mündlichen Prüfung betraut. Dazu muss er über die Prüfungsordnung Bescheid wissen, nicht mehr und nicht weniger. Es ist sicherlich schön, wenn der Vorsitzende dem Prüfungsgespräch fachlich folgen kann, aber zwingend ist das sicherlich nicht. Wenn sich darüber also eine Entlastung des Kollegiums herbeiführen lässt, sehe ich keinen zwingenden Grund, das nicht zu tun.

    Eben.


    Im vorliegenden Fall möchte der TE jedoch Vorsitzende mit Fakultas, obwohl die personellen Ressourcen das nicht hergeben. Und dann wundert er sich, dass es ihm insgesamt zuviel wird.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Erstens bist du kein kleiner Beamter, sondern im höhreren Dienst (mehr geht quasi nicht). Da darf man schon erwarten, dass du eine gewisse Verantwortung übernimmst und nicht nur kuschst. Mitnichten muss man so eine Zumutung hinnehmen. Ich befürchte aber, dass du die Sache grundlegend falsch angegangen bist. Diese Haltung offenbart einiges, so dass sich mein Mitleid in engen Grenzen hält.
    Ich wünsche dir allerdings trotzdem, dass du die Sache gesund hinter dich bringen kannst. ;)

    Meine Haltung und deine Aussage, dass ich die Sache grundlegend falsch angegangen bin, entnimmst du genau welcher Aussage? Wie hätte die ganze Sache denn deiner Meinung nach "von Anfang an" zu regeln sein sollen?


    Es geht auch nicht pauschal um die Prüfungen, die ich als Vorsitzender begleite, hier liegt mit Abstand der geringste Aufwand bezogen auf die Gesamtbelastung vor, der Verzicht auf z.B. einen Korrekturtag hätte deutlich weniger entlastet. Für mich persönlich die beste Lösung, die ich aufgrund des "2 aus 3"-Angebotes meines Schulleiters herausholen konnte. Andere hätten sich womöglich in der Sache anders entschieden, da Belastungen nunmal auch unterschiedlich wahrgenommen werden.

  • Meine Haltung und deine Aussage, dass ich die Sache grundlegend falsch angegangen bin, entnimmst du genau welcher Aussage?

    Hast du remonstriert? Hast du eine Überlastungsanzeige geschrieben?


    Wie hätte die ganze Sache denn deiner Meinung nach "von Anfang an" zu regeln sein sollen?

    S.o.



    Es geht auch nicht pauschal um die Prüfungen, die ich als Vorsitzender begleite, hier liegt mit Abstand der geringste Aufwand bezogen

    Mag sein. Die Protokolle an einer anderen Schule scheinen mir besonders unverhältnismäßig. Das wäre mein erster Ansatzpunkt gewesen. Meinem SL hätte ich durchaus zu verstehen gegeben, dass ich seine Nicht-Unterstützung in diesem Fall nur so interpretieren könne, als dass er auf meine Beteiligung am Prüfungsverfahren an der eigenen Schule wenig oder keinen Wert legt.

    Für mich persönlich die beste Lösung, die ich aufgrund des "2 aus 3"-Angebotes meines Schulleiters herausholen konnte.

    Dein SL hat dich mit dieser Wahlmöglichkeit über'n Tisch gezogen und sich um seine Fürsorgepflicht gedrückt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Dass mein SL mich "über den Tisch gezogen und sich um seine Fürsorgepflicht gedrückt hat" würde ich so unterschreiben. Das Problem ist nur, dass es (auch nach Aussage des PR) keine rechtliche Handhabe gegeben hätte, dagegen mit Erfolg (u.a. auch zeitlich vor den auftretenden Belastungen) vorzugehen. Einer Überlastungsanzeige ist mein SL zuvor gekommen, weil er mir Entlastungsmöglichkeiten gegeben hat, auch wenn das im Vergleich zur Belastung der anderen Kollegen ein Tropfen auf dem heissen Stein ist. Eine Rücknahme der bereits erteilten Dienstanweisung wäre zudem rechtlich problematisch.


    Was ich mir von meinem SL gewünscht hätte, auch im Sinne eines kollegialen Umgangs: gleichmäßige Verteilung der Arbeitsbelastung, offene Gespräche zur Problemlösung (hier zu Möglichkeiten der Entlastung) sowie ein frühes Einbinden als Fachvorsitzender in Entscheidungen, die die Fachschaft betreffen. Alles leider Punkte, die man rechtlich nur schwer einfordern kann. Da hilft dann auch nicht, dass ich meinem SL mehrfach deutlich gemacht habe, "dass er auf meine Beteiligung am Prüfungsverfahren an der eigenen Schule wenig oder gar keinen Wert legt."

  • Das Problem ist nur, dass es (auch nach Aussage des PR) keine rechtliche Handhabe gegeben hätte, dagegen mit Erfolg (u.a. auch zeitlich vor den auftretenden Belastungen) vorzugehen.

    So'n Driss. Da treibt's mir doch das Halbverdaute in die Mundhöhle. Keine Ahnung, aus welcher Ecke dein PR kommt, aber deren juristischen Expertise würde ich anur bedingt vertrauen. Ob ein Rechtsmittek erfolgreich ist, weiß man, nachdem an es eingelegt hat. Wenn es tatsächlich nichts bringt, ist man soweit wie vorher. Welches Risiko geht man eigentlich ein. Doch nur das, aus seiner Rolle als Duckmäuser herauszukommen.


    Erinnert mich ein Bisschen an Aussagen der BAFöG-Stelle, die gerne Studierenden davon abriet, überhaupt einen BAFöG-Antrag zu stellen. Gerne mit so absurden Behauptungen wie "Wenn ihre Eltern sogar ein eigenes Haus haben, kriegen sie eh nichts." Das konnten die ohne Berechnung gar nicht beurteilen, oft war es schlicht falsch.


    Einer Überlastungsanzeige ist mein SL zuvor gekommen, weil er mir Entlastungsmöglichkeiten gegeben hat, auch wenn das im Vergleich zur Belastung der anderen Kollegen ein Tropfen auf dem heissen Stein ist.

    Wenn die Entlastung nicht reicht, bist du immer noch überlastet. Sieht mir in diesem Fal so aus.



    Alles leider Punkte, die man rechtlich nur schwer einfordern kann.

    Doch, einfordern kann man es, auch wenn man keinen Anspruch hat. Was man aber auf jeden Fall machen kann, ist, sich so etwas zu merken. Und wenn der SL mal außer der Reihe etwas von einem will, lässt man ihn auflaufen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

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