Planstelleninhaber gesucht (Ersatzschule)

  • Ja genau, ich meine, wer bezahlt später die Pension für die Arbeitsjahre, die man an der vorherigen Ersatzschule gearbeitet hat? Also Beispiel: Ich arbeite 5 Jahre an einer Ersatzschule und habe mir schon einen Teil meiner späteren Pension erarbeitet. Wenn ich die nächsten 35 Jahre ebenfalls bei derselben Schule bliebe, würde ich logischerweise meine volle Pension vom Schulträger erhalten (ok größtenteils ist das wahrscheinlich vom Land NRW refinanziert oder der Träger hat eine entsprechende Direktversicherung abgeschlossen oder wie auch immer). Wie verhält es sich aber für diese 5 Jahre, wenn man an eine andere Ersatzschule wechselt und dort ebenfalls Planstelleninhaber ist. Kommt dann der neue Träger für meine Pension für die o.g. 5 Jahre auf?


    Wenn ich in den Staatsdienst wechsele, dann übernimmt ja das Land die volle Pension, oder?

  • Wenn ich in den Staatsdienst wechsele, dann übernimmt ja das Land die volle Pension, oder?

    Das Land in jedem Fall deine Pension. Der Schulträger muss die Versorgungsrückstellungen an das Land bezahlen solange du dort tätig bist.

  • Entscheidend ist nicht, zu welcher Privatschule du wechselst, sondern ob du das als (weiterhin) Landesbeamter tust.

    Ja, in NRW gibt es sogenannte Planstelleninhaber (vereinfacht gesagt ist man eine Mischung aus Angestelltem, weil man nicht das Land als Dienstherren hat, sondern den privaten Schulträger als Arbeitgeber, und Beamten, weil man eine Besoldung (z.B. A 13) erhält und in nahezu allen Aspekten einem Landesbeamten gleichgestellt ist). Die Frage ist jetzt, was geschieht mit den geleisteten Arbeitsjahren in Bezug auf die spätere Pension. Wenn jetzt ein Wechsel von einer Privatschule zu einer anderen erfolgt, wer kommt für die Jahre von der vorherigen Schule bei der Pension später auf? Jemand aus NRW mit Spezialwissen hier? :)

  • Sag mal, wie oft stellst du jetzt die gleiche Frage und ignorierst die Antworten?

  • Oder warte mal. Meinst du das so, dass die Pension eines Planstelleninhabers an einer Ersatzschule vom Land übernommen wird? D.h. es verhält sich anders als beim Gehalt, denn hier wird ein Großteil vom Land refinanziert und den Rest muss dann der Schulträger (z.B. durch Schulbeiträge) übernehmen.


    D.h. dem derzeitigen Schulträger kann ein Wechsel aus der Perspektive völlig egal sein, weil er auf keinen Kosten sitzenbleibt, richtig?

  • Oder warte mal. Meinst du das so, dass die Pension eines Planstelleninhabers an einer Ersatzschule vom Land übernommen wird? D.h. es verhält sich anders als beim Gehalt, denn hier wird ein Großteil vom Land refinanziert und den Rest muss dann der Schulträger (z.B. durch Schulbeiträge) übernehmen.


    D.h. dem derzeitigen Schulträger kann ein Wechsel aus der Perspektive völlig egal sein, weil er auf keinen Kosten sitzenbleibt, richtig?

    Als beurlaubter Beamter z.B. A13 werden für dich entsprechend der Besoldungsgruppe Versorgungsrückstellungen gebildet. An einer Ersatzschule bekommst du dein Gehalt vom Schulträger, das kann auch mehr sein als du an einer öffentlichen Schule verdient hast. Die Versorgung wird aber "nur" für das gebildet, was du an einer öffentlichen Schule auch gebildet hättest. Deine Ansprüche auf Beihilfe etc. bleiben ja auch unberührt.


    Wer diese Rückstellungen bildet spielt für dich keine Rollen, die Pension ist 1:1 gleich hoch. egal ob du an einer privaten oder öffentlichen Schule tätig warst.


    Das ganze sieht natürlich komplett anders aus, wenn du an einer Ersatzschule nur angestellt bist.

  • Das ganze sieht natürlich komplett anders aus, wenn du an einer Ersatzschule nur angestellt bist.

    Davon rede ich ja die ganze Zeit. Es gibt in NRW folgende Beschäftigungsverhältnisse:


    Öffentliche Schule:

    - Angestellte (nach TVL bezahlt, z.B. E13)

    - Landesbeamte (z.B. Studienrat, A13)


    Staatlich anerkannte Ersatzschulen:

    - Angestellte (Vergütung analog zu TV-L)

    - Planstellenihaber (Sie werden arbeitsrechtlich wie Angestellte behandelt, aber wie Beamte besoldet und versorgt. z.B. mit A13 besoldet, die Amtsbezeichnung ist z.b. Studienrat im Ersatzschuldienst (StR. i.E.) )


    --> D.h.: Als Planstelleninhaber an einer Ersatzschule erhält man ganz normal eine Besoldung (z.B. A13), hat Anspruch auf Beihilfe und bekommt später eine Pension (genauso wie Landesbeamte). Bei der Besoldung weiß ich, dass (je nach Schulform und Träger (bei Förderschulen oder kirchlichen Trägern ist es prozentual anders aufgeteilt), 87 % vom Bundesland refinanziert werden und 13 % der Schulträger aus eigener Tasche bezahlen muss, die er z.B. durch Elternbeiträge einnimmt.


    Mich interessiert jetzt (und ja ich stelle die Frage tatsächlich nochmal): Wer kommt für die Pensionsansprüche später auf, wenn man den Schulträger/Arbeitgeber wechselt und erneut als Planstelleninhaber (beamtenähnlicher Status) an einer anderen Ersatzschule arbeitet.


    Beispiel:


    Herr Müller arbeitet als Planstelleninhaber 5 Jahre an einer Ersatzschule und hat für diese 5 Jahre quasi schon einen Teil seiner späteren Pension "erarbeitet", bliebe Herr Müller noch die nächsten 30 Jahre an der Schule, würde ihm der Träger dann die volle Pension auszahlen (ob das nun vom Land refinanziert wird oder nicht, weiß ich nicht). Wenn Herr Müller aber jetzt nach 5 Jahren zu einer anderen Privatschule (neuer Schulträger/Arbeitgeber) wechselt, indem er an der vorherigen Schule kündigt und an der neuen Schule ebenfalls als Planstelleninhaber fängt zu arbeiten. Wer übernimmt später, wenn Herr Müller 67 ist, die Pension für die 5 Jahre, die er an er ersten Schule gearbeitet hat? Muss dann der Schulträger, bei dem er zuvor gearbeitet hat Herrn Müller anteilig (für die 5 Jahre, die er dort gearbeitet hat) die Pension auszahlen oder muss das der neue Schulträger machen und kommt quasi für die 5 Jahre, die Herr Müller bei der vorherigen Schule gearbeitet, auf?


    (Ein Wechsel in den Staatsdienst ist inzwischen geklärt: Der Dienstherr, egal ob jetzt NRW oder der ein anderes Bundesland, oder der Bund, muss für die Zeit, die der Wechsler in einem versicherungsbefreiten Beschäftigungsverhältnis war, aufkommen. Ist etwas unfair für das aufnehmende Bundesland, und deswegen gibt es inzwischen zahlreiche Bundesländer, wie NDS beispielsweise (was auch an anderen Stellen hier im Forum thematisiert wurde), die einen Bewerber, der zuvor in einem anderen Bundesland beamtet war, nicht direkt verbeamten, (sodass dann entweder die Nachversicherung greift oder der Wechsler Altersgeld vom vorherigen Bundesland bezieht, sodass das aufnehmende BL aus dem Schneider ist, was die spätere Pension für die Zeit vor der Aufnahme des Wechslers betrifft).


    Ich hoffe, meine Frage ist jetzt verständlich xD

  • Würde mich als Planstelleninhaber auch interessieren. Aus dem Bauch raus: sprich mit dem neuen Träger und lass dir zusichern, dass die bisher erworbenen Ansprüche berücksichtigt werden. Als ich vom Landesdienst ins Planstelleinhalberverhältnis gewechselt bin, wurde mir das vom Träger meiner jetzigen Schule jedenfalls zugesichert.

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