Ja genau, ich meine, wer bezahlt später die Pension für die Arbeitsjahre, die man an der vorherigen Ersatzschule gearbeitet hat? Also Beispiel: Ich arbeite 5 Jahre an einer Ersatzschule und habe mir schon einen Teil meiner späteren Pension erarbeitet. Wenn ich die nächsten 35 Jahre ebenfalls bei derselben Schule bliebe, würde ich logischerweise meine volle Pension vom Schulträger erhalten (ok größtenteils ist das wahrscheinlich vom Land NRW refinanziert oder der Träger hat eine entsprechende Direktversicherung abgeschlossen oder wie auch immer). Wie verhält es sich aber für diese 5 Jahre, wenn man an eine andere Ersatzschule wechselt und dort ebenfalls Planstelleninhaber ist. Kommt dann der neue Träger für meine Pension für die o.g. 5 Jahre auf?
Wenn ich in den Staatsdienst wechsele, dann übernimmt ja das Land die volle Pension, oder?