Hallo liebe Kollegen,
ich bin mir ziemlich sicher, dass ich irgendwo einmal gelesen habe, dass es nicht zulässig ist, für Stunden, die ausgefallen sind, weil die Klasse z. B. auf einer Studienfahrt ist, ein Arbeitszeitkonto zu führen. Die Arbeitskraft wurde während der Zeit angeboten und stand zur Verfügung. Nur Arbeit war keine da, weil die Klasse weg war. Vertretung gab es auch nicht,
Vielleicht hat jemand - evtl. die Personalrätler unter uns - die Rechtsgrundlage parat.
Vielen Dank