Hast du / Habt ihr dann bei Übernahme von (ggf. allen) Kosten eine Bindung an der Schule?
ja habe ich bzw. ansonsten muss ich der Betrag zurückgezahlt werden (das gilt für freiwillige Weiterbildung mit einem Beteiligungswert über 3000 Fr.) Und dann gibt es eine Staffelung mit einer Rückzahlungspflicht über 2 Jahre.
Bei mir wurden die Kosten von der Schulgemeinde und nicht vom Kanton übernommen von daher bin ich in dem Fall an die Gemeinde gebunden. Lohn erhalte ich vom Kanton.