Das kann schon sein.
Nur woher sollen wir wissen, ob und wie die SL reagieren wird, wenn sie vom TE erfährt, dass er nicht mit auf den Schüleraustausch fahren kann?
Wenn es Gegenbewerber gibt und Gutachten so ausgeschärft werden müssen, damit die Rechtsabteilung klar entscheiden kann, wer den Posten bekommt, dann kann die - möglicherweise fehlende oder eingeschränkte - Belastbarkeit durchaus berücksichtigt werden, auch wenn sie nicht expressis verbis im Gutachten zu finden sein wird.
Eine Schulleitung wird sich ferner gut überlegen, wer dazu in der Lage ist, eine Koordinatorenstelle langfristig zuverlässig auszufüllen. Das war bei meiner Schulleitung in meinem Fall ausschlaggebend. Im Nachhinein war es aber OK so, weil meine Schulleitung letztlich Recht hatte.