Elternzeit

  • Nein ist es nicht. Du wirst die Beiträge für die PKV zahlen. Ob du jetzt kein Gehalt bekommst ist irrelevant. Du wirst das über das Elterngeld finanzieren oder aus dem Einkommen deines Mannes.


    Ob du Zuschüsse vom Besoldungsamt bekommst, das musst du halt in deinem BL prüfen.
    Aber raus aus der PKV kommst du nicht.

  • Genauso war es bei uns.
    Ich habe einen Zuschuss beantragt und 31 Euro monatlich bekommen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Nein ist es nicht. Du wirst die Beiträge für die PKV zahlen. Ob du jetzt kein Gehalt bekommst ist irrelevant. Du wirst das über das Elterngeld finanzieren oder aus dem Einkommen deines Mannes.


    Ob du Zuschüsse vom Besoldungsamt bekommst, das musst du halt in deinem BL prüfen.
    Aber raus aus der PKV kommst du nicht.

    Aber das ist doch gerade genau die Frage, warum sie nicht rauskommt. Denn doch, eigentlich ist genau das die Voraussetzung, um herauszukommen. Kein Einkommen und Anspruch auf Familienversicherung reicht um aus der PKV herauszukommen.



    Wie genau begründet die TK den angeblich nicht bestehenden Anspruch?

  • Familienversicherung für Beamte in Elternzeit, die vorher nicht gesetzlich versichert waren, ist kraft Gesetz ausgeschlossen. Da muss man gar keine KK abklappern, die halten sich hier nur ans SGB V.


    (Genauer gesagt: SGB V, § 10, Satz 3)


    Das hat mich jetzt ungefähr 3 Minuten Google-Recherche gekostet, da frage ich mich immer, warum kriegt man das nicht selbst hin.

  • Meine Fragen waren nur, ob es korrekt ist, dass
    - ICH selber nicht in die kostenlose gesetzliche Familienversicherung meines Ehemannes wechseln darf während meiner Elternzeit


    Richtig, darfst du nicht. Du musst privat versichert bleiben.



    - ER sogar für seine "Vätermonate" (man kann es auch "Zusatzmonate" nennen), in seine FREIWILLIGE gesetzliche Versicherung einzahlen muss


    Natürlich. Wer zahlt denn sonst für seine Krankenversicherung? Hier ist der Unterschied zur gesetzlichen Pflichtversicherung, hier ist man beitragsfrei weiter versichert.

  • Meine Kinder sind bei meinem Mann gesetzlich mitversichert, er verdient auch mehr als ich. Ich bin privat versichert. Unsere 3 Kinder sind trotzdem beihilfeberechtigt zu 80%. Beispiel: Mein Sohn, 16, hat eine Zahnspange bekommen. Die Barmer zahlt 0 €. Da ist er bei meinem Mann in der Familienversicherung mitversichert. Ich kann die Rechnungen der Kieferorthopädin trotzdem bei der Beihilfe einreichen und bekomme 80 % erstattet. Man kann im Zweifelsfall immer den Privatpatienten geben (unsere Kinder), wenn man die übrigen 20 % aus eigener Tasche zahlt. Dafür zahlt mein Mann die ganzen Jahre über für die Kinder gar nichts in der Familienversicherung.


    Ich war ein paar Jahre ohne Einkommen beurlaubt und konnte in der Zeit kostenlos in die Familienversicherung, aber für meine Private habe ich eine Anwartschaft gezahlt (ca 30€ pro Monat).


    Das Problem, das die Forenstellerin hat, könnte vllt. daran liegen, dass man heutzutage Elterngeld bekommt, das gab es zu meiner Zeit nicht - aber ich weiß es nicht genau.

  • Ich frage mich wie ihr darauf kommt, Elterngeld sei kein Einkommen, denn steuerrechtlich ist es genau das (nachzulesen in §2 EStG). Davon zu trennen ist natürlich das zu versteuernde Einkommen, in dem Elterngeld nicht mehr enthalten ist. Das Elterngeld unterliegt lediglich nicht den Sozialabgaben und muss nicht direkt versteuert werden, fällt aber z.B. unter den Progressionsvorbehalt, wodurch dennoch der Steuersatz des noch zu versteuernden Einkommens erhöht wird. Und warum als Privatversicherte kein Anspruch auf Familienversicherung besteht, hat Karl-Dieter bereits ausgeführt.

  • Ich frage mich wie ihr darauf kommt, Elterngeld sei kein Einkommen, denn steuerrechtlich ist es genau das (nachzulesen in §2 EStG). Davon zu trennen ist natürlich das zu versteuernde Einkommen, in dem Elterngeld nicht mehr enthalten ist. Das Elterngeld unterliegt lediglich nicht den Sozialabgaben und muss nicht direkt versteuert werden, fällt aber z.B. unter den Progressionsvorbehalt, wodurch dennoch der Steuersatz des noch zu versteuernden Einkommens erhöht wird. Und warum als Privatversicherte kein Anspruch auf Familienversicherung besteht, hat Karl-Dieter bereits ausgeführt.

    Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und die zählt eben für die KK nicht und doch, es ist also nach dem oben zitierten Satz genau das, was ich gesagt habe. Nur durch die noch vorhandene Beihilfe Berechtigung kann sie nicht in die Familienversicherung (siehe dazu §7), sonst geht das nämlich sehr wohl. Wenn also diese entfällt (weil man z.B. zur Pflege von Angehörigen 2. Grades ohne Bezüge freigestellt ist, dann ist die Familienversicherung auch für Beamte kein Problem.

  • Sorry, dass ich jetzt hier etwas offtopic reingrätsche: Weiter oben genannte Anwartschaft für 30 €? Ich habe die Info bekommen, die kleine Anwartschaft würde über 100€ kosten. Liegt dieser riesen Unterschied an der Versicherung (ist also normal, je nach pkv) oder kann so ein Preisunterschied eigentlich nicht sein?

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