Hallo zusammen!
Ich habe in Polen Germanistik studiert (bin also nach polnischem Recht Deutschlehrer), und möchte nun in Sachsen als Quereinsteiger in den Schuldienst eintreten. Ich muss natürlich ein zweites Fach wählen und nachstudieren, aber da kann ich mich nicht so recht entscheiden. Ich bin englischer Muttersprachler (Vater Amerikaner), daher liegt es nahe, dieses Fach zu wählen, allerdings stellt sich die Frage, ob mein amerikanisches Englisch hier ein Problem darstellen würde. Ich habe das Internet lange durchsucht, aber es scheint keine gesetzliche Vorschrift zu geben, dass britisches Englisch unterrichtet werden muss. Meine Frage ist jetzt, habe ich eine Vorschrift übersehen, oder ist der Gebrauch der britischen Variante eher Gewohnheitsrecht und ich kann ganz normal amerikanisches Englisch unterrichten?
Vielen Dank!