Hallo,
folgende Situation:
Schülerin zieht von aus einem anderen Bundesland aus einer G9 Schule nach NRW mitten im 2. Halbjahr des letzten Schuljahres. Nach einer Woche steht fest, dass ein Mitarbeiten in der Jahrgangsstufe nicht möglich ist, es fehlt z.B. ein Jahr der 2. Fremdsprache. Somit wiederholt die Schülerin freiwillig den Jahrgang indem sie am Unterricht des darunterliegenden Jahrgangs teilnimmt und am Ende des Jahres auch mit Zeugnis in die nächste Klasse versetzt wird.
Jetzt ist die Schülerin akut versetzungsgefährdet...
In der BASS steht, eine Klasse bzw. Jgst kann in der Regel nur einmal wiederholt werden. Ok, soweit so gut. Was passiert denn dann, wenn sie am Ende des Jahres die Versetzung nicht erhält? Ganz konkret: wer findet eine neue Schule für sie? MUSS eine Realschule oder eine Gesamtschule in dem Fall aufnehmen, auch wenn sie sonst bei Anfragen immer "voll" melden? Weist das Schulamt (oder wer sonst) eine Schule zu?
Kann mir da jemand helfen, idealerweise mit einer möglichst amtlichen Quelle?
Danke!
trekkie