Kurz zu mir: Ich bin angestellter Lehrer an einem Gymnasium in Niedersachsen.
Ich übe seit einigen Jahren die Tätigkeiten einer A14-Stelle aus, da damals eine Höhergruppierung in E14 nicht möglich war, habe ich bislang eine Zulage erhalten, die sich aus dem Unterschiedsbetrag E14 Endstufe zu A14 Endstufe bemisst.
Im letzten Jahr gab es - aufgrund eines neuen Tarifvertrags - einmalig die Möglichkeit, von E13 mit Zulage zu E14 zu wechseln - das hatte ich damals durchgerechnet, und es hätte sich nicht für mich gelohnt.
Nun wurde im Januar 2018 eine neue Stufe 6 eingeführt, so dass sich meine Zulage, also der Unterschiedsbetrag verkleinert, da das Endgehalt in E14 gestiegen ist.
Ein Anruf bei meiner Personalstelle ergab nun, dass eine Höhergruppierung ausgeschlossen ist, da ich das Angebot vor einem Jahr nicht angenommen habe.
Ich empfinde das Vorgehen als Unverschämtheit, da ich aufgrund der Einführung einer weiteren Stufe nun permanent weniger Lohn erhalte... Ist das fair? Was meint ihr?
Lieben Gruß,
mrboyard