Kompetenzenorientierte Jahresplanung für das gesamte Schuljahr

  • Die "kompetenzenorientierte" Jahresplanung im Unterricht ist ja ein großes Thema, aber wer weiß, wo diese Jahresplanung rechtlich verankert ist.
    Ich komme aus Österreich und habe nirgendwo Hinweise darauf gefunden, ob man überhaupt verpflichtet ist, eine Jahresplanung zu machen.
    Sicher schreibt man sich Punkt für Punkt auf, was man im Laufe des Jahres vor hat.
    Aber ist das rechtlich überhaupt verpflichtend? Und wenn ja, wo findet man diese Rechtvorschriften?
    Sowohl im Schulunterrichtsgesetz als auch im Schulorganisationsgesetz habe ich dazu bisher noch nichts gefunden!

  • ich habe jetzt auf die Schnelle auch keine Gesetze gefunden, aber so weit kann ich dir helfen: Die Jahresplanung wird (zumindest dort - vtl. auch in den entsprechenden Verordnungen, bzw. sogar Gesetzen bzgl. Bundes- oder Landeslehrer) im allgemeinen Teil des Lehrplanes geregelt - der Lehrplan ist eine Verordnung, bzw. ein Erlaß und somit einem Gesetz untergeordnet - da das Gesetz dem Lehrplan aber nicht widerspricht, ist der Verordnung Folge zu leisten.
    Außerdem spricht der Dienststellenleiter (also Direktor) zumindest für Sondervertrags- und II - l Lehrer auch immer die Anordnung aus, bis zu einem gewissen Zeitpunkt die Jahresplanung vorzulegen - zumindest gibt es da also eine Anordnung des Dienststellenleiters. (Im Falle eines Einspruches gegen das Nicht-Aufsteigen ist vom Lehrer in jedem Falle eine Jahresplanung vorzulegen - also ggf. auch unter diesen entsprechenden Paragraphen nachzusehen!)
    Solltest du mehr über die Rechtsgrundlagen wissen wollen, empfiehlt es sich, die in den Lehrplänen (v.a. allgemeiner Teil) genannten Gesetze und Verordnungen nachzulesen. Auch die Seite der ÖPU bietet i.d.R. sehr brauchbare Informationen.
    Hoffe, dir geholfen zu haben!

  • Danke für den Tipp! Hab schon gefunden, wo das mit den Jahresplanungen steht! Es steht wirklich im Lehrplan der AHS Unterstufe bzw. NMS in einem Absatz:

    Die Unterrichtsplanung umfasst die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Inhalte. Sie bezieht sich auch auf die Methoden, die zur Bearbeitung der Inhalte und zur Erreichung der Ziele angewendet werden sowie auf die Lehrmittel und Medien, die eingesetzt werden. Die Planung erfolgt in mehreren Schritten, als Jahresplanung sowie als ergänzende mittel- und kurzfristige Planung während des Schuljahres.

    Genauer findet man es unter im dritten Teil des Lehrplans (Schul- und Unterrichtsplanung) und im letzten Absatzes des ersten Unterpunkts.


    Ich muss das nämlich für eine Seminararbeit recherchieren und da schreibe ich auch jeweils die rechtlichen Grundlagen dazu.


    Jetzt ist noch die Frage, wo das mit der Kompetenzorientierung findet. Davon findet man spannenderweise nichts im Lehrplan.

  • vermutlich in den einzelnen Fachlehrplänen - ist zumindest in Geschichte (Oberstufe), Latein und Griechisch so (also das kompetenzorientierte Zeug)

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