Bayern: verbeamtet - ab wann muss man zum Amtsarzt wegen Überprüfung Dienstfähigkeit?

  • Ich bin nun weder Beamter noch in Bayern, aber es würde mich massiv wundern, wenn es da eine feste Grenze gäbe. Das dürften Einzelfallentscheidungen sein.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Hallo,
    maßgeblich ist der Art. 65 des Bayerischen Beamtengesetzes.
    Darin steht u. a., dass man zum Amtsarzt muss, wenn man binnen 6 Monaten 3 Monate krankgeschrieben war. Es geht hierbei um die Überprüfung der Dienstfähigkeit und die Abklärung, ob z.B. durch eine Wiedereingliederungsmaßnahme die Dienstfähigkeit erhalten werden kann oder ob nur eine Versetzung in den Ruhestand das Problem löst.
    Prinzipiell ist es wohl so, dass der Dienstherr bei hinreichenden Gründen einen immer zum Amtsarzt schicken kann, bei einer Zeitdauer wie der oben genannten es aber muss, selbst wenn er selbst die Gründe kennt und einsieht, dass es sich um einen vorübergehenden Zustand handelt.
    Es hängt wohl auch damit zusammen, ob z.B. eine "Zwangspensionierung" droht oder eine Verbeamtung auf Lebenszeit ansteht, der Probezeitbeamte aber z.B. grundsätzlich immer montags krank ist. Da kommen zwar keine 3 Monate innerhalb eines halben Jahres zusammen, aber es sieht halt nach "Wochenendverlängerung" aus und da kann dann der Amtsarzt schon mal davon ausgehen, dass der Dienstellenleiter eine Verlängerung der Probezeit wünscht.
    Grüße
    Bayer

  • Danke für die ausführliche Antwort.


    Und wenn man länger wegen Krankenhausaufenthalten ausfällt..aber unter den 3 Monaten bleibt, wer veranlasst dann die Amtsarztuntersuchung? Schulleiter?


    Wurde schon jemand nach Lebenszeitverbeamtung zum Amtsarzt geschickt und mag mir berichten, warum und wie es dann beim Amtsarzt ablief?


    Würde mir sehr weiterhelfen :)


    Danke!

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