Steuererklärung - Arbeitszimmer &co

    • Offizieller Beitrag

    Ich sitze jetzt gerade an meiner ersten Lohnsteuererklärung, wo ich "wirklich" Geld verdient habe UND auch ein erwachsenes Leben außerhalb eines WG-Zimmers hatte...
    Ich hatte in dem Jahr ein Arbeitszimmer, das Haus gehörte aber meinem damals-Freund/jetzt-Mann. Ich war an der Adresse gemeldet, wohnte auch dort (allerdings mit doppelter Haushaltsführung wegen Entfernung zur Arbeit). Da ich unter der Woche nur ein 14qm-WG-Zimmer bewohnte, ist ja klar, dass mein Schulzeug im Haus war. Nur halt nirgendwo auf meinem Namen und einen Mietvertrag für ein Teil des Hauses oder ein Arbeitszimmer habe ich ja natürlich nie unterschrieben.
    Hat jemand damit Erfahrung gemacht?
    Danke im Voraus,
    Chili

  • Habe eine leicht ähnliche Situation: Ich bin im Januar umgezogen und kann damit nicht nachweisen, dass das Arbeitszimmer, das ich in der aktuellen Steuererklärung angebe, auch tatsächlich mein Arbeitszimmer war.


    Meine Lösung war einfach: Ich hab's angegeben und warte ab, was passiert. Schlimmer, als dass einer vorbeikommen will und dann sagt "nee, wird nicht anerkannt", kann's ja wohl nicht werden. Das würde ich an Deiner Stelle ebenso handhaben. Ich habe auch im Kollegenkreis zwar schon öfter gehört, dass ein AZ nicht anerkannt wurde, aber mehr ist da nie passiert, also seh ich das ganz entspannt.


    Gruß,
    DpB

    • Offizieller Beitrag

    Naja hast du denn Kosten für dieses Arbeitszimmer gehabt?


    Und wenn es weiß doch niemand, dass es keinen Mietvertrag gab oder? Setzt doch einfach einen auf:)


    Naja, ich hatte die Kosten, weil ich mich zwar nicht reell an den Hausratenzahlungen beteiligt habe, aber natprkucg trotzdem an der Haushaltskasse. Da die Steuerrückerstattung uns beiden zu Gute kommt, ist es halt dasselbe Geld. Einen Mietvertrag innerhalb einer Beziehung aufsetzen, nee, das mache ich echt nicht.
    (Ich hatte nicht mal einen schriftlichen Mietvertrag für die doppelte Haushaltsführung... )


    Habe eine leicht ähnliche Situation: Ich bin im Januar umgezogen und kann damit nicht nachweisen, dass das Arbeitszimmer, das ich in der aktuellen Steuererklärung angebe, auch tatsächlich mein Arbeitszimmer war.


    Meine Lösung war einfach: Ich hab's angegeben und warte ab, was passiert. Schlimmer, als dass einer vorbeikommen will und dann sagt "nee, wird nicht anerkannt", kann's ja wohl nicht werden. Das würde ich an Deiner Stelle ebenso handhaben. Ich habe auch im Kollegenkreis zwar schon öfter gehört, dass ein AZ nicht anerkannt wurde, aber mehr ist da nie passiert, also seh ich das ganz entspannt.


    Gruß,
    DpB

    Da die Erklärung mit doppelter Haushaltsführung, langen Wegen und tralala kompliziert genug ist, will ich es so "sicher" gestalten, wie ich kann. Einen Grundriss kann ich abgeben, aber natürlich keine Besichtigung anbieten, da wohne ich seit anderthalb Jahren nicht mehr :D

  • Naja hast du denn Kosten für dieses Arbeitszimmer gehabt?


    Und wenn es weiß doch niemand, dass es keinen Mietvertrag gab oder? Setzt doch einfach einen auf:)

    Super Idee! Einfach nur den Straftatbestand des Betrugs erfüllen. Hört sich nach einem klasse Plan an.

  • Für mich hört sich die Problembeschreibung schon so komplex an, dass aus meiner Sicht die einzige Antwort nur sein kann: Gehe zu einem Steuerberater oder einem Steuerhilfeverein.

  • Super Idee! Einfach nur den Straftatbestand des Betrugs erfüllen. Hört sich nach einem klasse Plan an.

    Vlt habe ich mich etwas unklar ausgedrückt, aber ich finde es insgesamt etwas komisch, ein Arbeitszimmer, für das einem genau 0€ Kosten entstanden sind, von der Steuer abzusetzen.

    • Offizieller Beitrag

    1. Herstellungskosten des Hauses ermitteln (also nicht den Kaufpreis!)
    2. Antei des Arbeitszimmers an der Gesamtfläche ermitteln.
    3. Herstellungskosten mit diesem Anteil multiplizieren.
    4. Davon sind 2% pro Jahr absetzbar.


    Wahlweise die Pauschale mit 1250,- Euro wählen oder eben mit Grundrissplan und Nachweis der Herstellungskosten die tatsächlichen Kosten ermitteln. Letzteres lohnt sich nur, wenn man sicher über dem Pauschbetrag liegt.


    Ach ja:


    5. Gut überlegen, ob die Angaben den Tatsachen entsprechen und sich ggf. nachweisen lassen.

  • Ja, das Wort Freund ist sehr dehnbar.
    a) Freund: die eine (einzige) Person, mit der man zusammen lebt. Also so im Sinne von Eheman/Ehefrau.
    b) Freund: ne Hand voll Leute, die man natürlich auch mal zum Essen oder ähnliches einläd
    c) Freund: alle Leute mit dehen ich mich mal nett unterhalten habe und noch weiterhin unterhalten will (im Sinne Facebookfreund)


    Wenn das Geld überweisen wurde, kann man (wahrscheinlich) notfalls die Kontoauszüge zeigen.
    Dein Freund wird das natürlich als EInnahmen verbuchen müssen und dann höhere Steuern zahlen. Sprich doch mal mit ihm und einen Steuerberater.

  • Ich sitze jetzt gerade an meiner ersten Lohnsteuererklärung, wo ich "wirklich" Geld verdient habe UND auch ein erwachsenes Leben außerhalb eines WG-Zimmers hatte...
    Ich hatte in dem Jahr ein Arbeitszimmer, das Haus gehörte aber meinem damals-Freund/jetzt-Mann. Ich war an der Adresse gemeldet, wohnte auch dort (allerdings mit doppelter Haushaltsführung wegen Entfernung zur Arbeit). Da ich unter der Woche nur ein 14qm-WG-Zimmer bewohnte, ist ja klar, dass mein Schulzeug im Haus war. Nur halt nirgendwo auf meinem Namen und einen Mietvertrag für ein Teil des Hauses oder ein Arbeitszimmer habe ich ja natürlich nie unterschrieben.
    Hat jemand damit Erfahrung gemacht?
    Danke im Voraus,
    Chili

    Ihr seid ja jetzt scheinbar verheiratet, gebt ihr eine gemeinsame Steuererklärung ab für das letzte Jahr? Dann ist das doch kein Problem, denn das Haus gehört ja ihm und da dürft ihr natürlich auch die Kosten für absetzen.


    Da die Erklärung mit doppelter Haushaltsführung, langen Wegen und tralala kompliziert genug ist, will ich es so "sicher" gestalten, wie ich kann. Einen Grundriss kann ich abgeben, aber natürlich keine Besichtigung anbieten, da wohne ich seit anderthalb Jahren nicht mehr

    DAs ist ja dann nicht dein Problem, sondern das des Finanzamtes, niemand kann ja gezwungen werden da so lange zu wohnen, wie die Bearbeitung der Steuererklärung noch braucht.


    naja, das ist jetzt eine Annahme deinerseits, dass ich kostenfrei im Haus von meinem Freund gewohnt habe.
    Ich werde aber nicht den Wochengemüseeinkauf absetzen, weil er in dem Jahr die Ratenzahlungen bezahlt hat.

    Wie gesagt, wenn ihr jetzt eine gemeinsame Kasse habt, gehe ich auch von einer gemeinsamen Erklärung aus und dabei macht es keinerlei Unterschied, wem von euch die Kosten entstanden sind.

  • Ich kenne mich eigentlich ganz gut mit Steuern aus, aber diesen Ansatz habe ich noch nie gehört. In eigenem Haus sind grundsätzlich auch nur die Zinsen der Raten absetzbar, nicht die Tilgung und das würde ja den Herstellungskosten gleich kommen. Also kann ich mir nicht vorstellen, dass es die Variante gibt. Hast du dazu irgendwelche Quellen?

    • Offizieller Beitrag

    Mit dem Freund bin ich ja mittlerweile verheiratet, wir haben jetzt ein gemeinsames Haus und Haushaltskasse aber keine gemeinsame Erklärung fürs letztes Jahr gemacht (ich bin zu langsam, er war genervt und es bringt uns eh keine Vorteile)
    Natürlich hat er keine Einnahmen gehabt, die er hätte verbuchen können, wir hatten halt eine gemeinsame Kasse: er das Haus, ich das Essen in etwa... und ich werde keine Tatsachen verdrehen, aber wäre trotzdem nett, weil das Arbeitszimmer nunmal nur von mir benutzt wurde bzw. er sein eigenes zusätzlich hatte.
    Gut, ich lese mich noch durch, vll geht es doch zum Berater... :-/

  • Mit dem Freund bin ich ja mittlerweile verheiratet, wir haben jetzt ein gemeinsames Haus und Haushaltskasse aber keine gemeinsame Erklärung fürs letztes Jahr gemacht (ich bin zu langsam, er war genervt und es bringt uns eh keine Vorteile)

    Wie kannst du das schon sagen, ohne dein fertig zu haben?!?


    Aus der Erfahrung ändert sich während der Eingabe da noch mehrmals dann die Sache, ob gemeinsame Veranlagung oder nicht günstiger ist. DAs würde ich alles zusammen in ein Steuerprogramm von euch beiden eingeben und dann gucken, ob das wirklich keinen Vorteil bringt.


    Bei uns bringt es den z.B. immer.



    Verdrehen würde ich da auch nichts, sondern die entstanden Kosten als eure Kosten, die damit auf deine Werbungskosten entfallen einsetzen und abwarten, ob das Finanzamt damit ein Problem hat.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kenne mich eigentlich ganz gut mit Steuern aus, aber diesen Ansatz habe ich noch nie gehört. In eigenem Haus sind grundsätzlich auch nur die Zinsen der Raten absetzbar, nicht die Tilgung und das würde ja den Herstellungskosten gleich kommen. Also kann ich mir nicht vorstellen, dass es die Variante gibt. Hast du dazu irgendwelche Quellen?

    https://www.steuern.de/abschreibung-gebaeude.html


    Habe ich so zwischen 2010 und 2015 gemacht. Das Finanzamt hat das ohne Rückfragen akzeptiert.

  • Wobei die Erkläung gar nicht so lang ist: Natürlich erzielt Bolzbold damit Einkünfte.
    Ansonten könntest du auch nicht deinen Computer oder ähnliches bei der Steuer absetzen. Oder vermietest und verkauft du deinen Computer und andere Dinge, die du bei der Steuer einreichst?

  • Gehe zu einem Steuerberater oder einem Steuerhilfeverein.

    Würde ich auch sagen, allein schon deswegen weil das, was hier gerade läuft, eine Steuerberatung ist und damit dem Steuerberatungsgesetz zuwiderläuft.


    Hab ja schon genug Theater, daß ich in meinem Unterricht den Azubis beibringe, wie man anhand eines Beispielfalls eine Steuererklärung ausfüllt. Konkrete Fälle darf ich nicht hernehmen (§4, Absatz 3)


    Also bevor ihr Tipps gebt, guckt mal hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stberg/


    Ach ja: Ich setze mein Arbeitszimmer nicht ab, weil mir das viel zuviel Aufwand ist da alles abzurechnen. Fängt schon mit dem Herstellungspreis des Hauses an. Das wurde Ende der 1970er gebaut und zwischendrin mehrfach an verschiedenen Ecken renoviert. Was soll ich da ansetzen? Die m² sind kein Problem, aber mit der Nebenkostenabrechnung geht es weiter. Ich habe ja keine Abrechnung vom Vermieter bzw. von der Hausverwaltung und müßte die vorab auch noch selber erstellen. Da ist mir die Freizeit lieber als da über zieg Tage alles zusammenzuzählen, so dies überhaupt noch möglich ist. Quittungen aus den 1970ern gibt es nicht mehr.

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