Irgendwie verbreitest du ziemlich viel Quatsch in diesem Thread, Miss Jones. In 'unserem Land' ist von höchster Stelle, dem Bundesverwaltungsgericht, eindeutig festgelegt, dass es das gute Recht der Schülerinnen ist, einen Burkini zu tragen. Ansonsten ist es ebenso deren Recht, nicht am Schwimmunterricht teilzunehmen. Es macht in dem Sinne auch einen himmelweiten Unterschied, ob Kleidung aus reiner persönlicher Präferenz getragen werden (Stichwort Jeans beim Sport) oder eben aus religiösen Gründen (ein Kopftuch muss anders behandelt werden als eine Mütze). In 'unserem Land' wird die Religionsfreiheit also sehr geschätzt, es ist sogar ein wichtiger 'westlicher Wert', und zum Glück werden pragmatische Lösungen gefunden. Oder um es mit deinen Worten zu sagen: Nix Miss Jones entscheidet, Gericht entscheidet.
Des Weiteren: Bundesverwaltungsgericht überstimmt Badeordnung.
Muslimische Schülerinnen können regelmäßig keine Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht verlangen, wenn ihnen die Möglichkeit offensteht, hierbei einen sogenannten Burkini zu tragen.