Anrechnung von vorheriger Lehrerfahrung nicht möglich, da nur Honorarvertrag?

  • Meines Erachtens nach ist die Sache mit Blick auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder völlig eindeutig. Einschlägige Berufserfahrungen sind zum Einen lediglich solche, die in der übertragenen Tätigkeit bestehen oder sich direkt auf eine solche beziehen. Inwiefern dies bei einer Tätigkeit an einer Hochschule in Bezug auf die Tätigkeit als Lehrkraft an einer Schule erfüllt ist, mag zwar noch streitbar sein. Aber der eigentliche Ablehnungsgrund dürfte woanders liegen: Es zählen lediglich einschlägige Berufserfahrungen aus Arbeitsverhältnissen. Honorarverträge begründen aber gerade kein Arbeitsverhältnis, diese Verträge dienen gerade dazu, die Arbeitnehmereigenschaft gegenüber dem Auftragsgeber zu vermeiden, um z.B. Sozialversicherungsbeiträge einzusparen.


    @Jaquot Du hast (zumindest laut Fallbeschreibung) damit tatsächlich keine Berufserfahrung aus Arbeitsverhältnissen, wie es der §16 TV-L fordert. Es wird hier also lediglich geltendes Recht angewandt.

  • Meines Erachtens nach ist die Sache mit Blick auf den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder völlig eindeutig. Einschlägige Berufserfahrungen sind zum Einen lediglich solche, die in der übertragenen Tätigkeit bestehen oder sich direkt auf eine solche beziehen. Inwiefern dies bei einer Tätigkeit an einer Hochschule in Bezug auf die Tätigkeit als Lehrkraft an einer Schule erfüllt ist, mag zwar noch streitbar sein. Aber der eigentliche Ablehnungsgrund dürfte woanders liegen: Es zählen lediglich einschlägige Berufserfahrungen aus Arbeitsverhältnissen. Honorarverträge begründen aber gerade kein Arbeitsverhältnis, diese Verträge dienen gerade dazu, die Arbeitnehmereigenschaft gegenüber dem Auftragsgeber zu vermeiden, um z.B. Sozialversicherungsbeiträge einzusparen.


    @Jaquot Du hast (zumindest laut Fallbeschreibung) damit tatsächlich keine Berufserfahrung aus Arbeitsverhältnissen, wie es der §16 TV-L fordert. Es wird hier also lediglich geltendes Recht angewandt.

    Das heisst man wird doppelt benachteiligt: damals als Honorarlehrkraft, weil man eben keinerlei Sozialleistungen erfahren durfte. Und nun auch noch im Nachhinein, weil diese Tätigkeit nicht angerechnet wird. Hier stimmt doch das System nicht wirklich. Als Idiot der an das Gute und Gerechte glaubt, würde ich annehmen dass es tatsächlich um Kompetenzen geht bei der Sache. Aber natürlich tut es das nicht. Ich werde dennoch mal die GEW aufsuchen und schauen was/ob sich hier etwas machen lässt. Neben der Uni-Lehrerfahrung habe ich 2 Jahre an einer Abendakademie mein Fach gelehrt, was jedoch ebenso via Honorarvertrag getätigt wurde. Nun werde ich wie ein absoluter Anfänger bewertet, der vorher null Berufserfahrung gehabt hat. Ich finde das nicht sehr nachvollziehbar, und selbst wenn es erst mal einfach ist das Ganze abzuschmettern, werde ich hier alles machen um die faulen Sesselhengste zu bewegen.

  • Als Idiot der an das Gute und Gerechte glaubt, würde ich annehmen dass es tatsächlich um Kompetenzen geht bei der Sache.

    So habe ich auch geglaubt, nämlich, daß originär ausgebildete Lehrkräfte besser gestellt sein müßten als Quereinsteiger ohne entsprechende Ausbildung, sind sie aber nicht. Die Quereinsteiger haben die Stelle sofort sicher, wenn sie nur mit Note 4,0 bestehen. Sonst würdest du den Schuldienst ja erst gar nicht Erwägung ziehen, wie du selber gesagt hast. Die originär ausgebildeten Lehrer müssen sich hingegen nach dem Ref. noch einmal bewerben und könne da durchaus auf dem Hartz 4 Abstellgleis landen.


    Das Leben ist kein Ponyhof. Du mußt dich schon entscheiden. Mein ernst gemeinter Tipp: Such dir ein anderes Betätigungsfeld. Du wirst in spätestens 10 Jahren total ausgebrannt sein. Gegen das System genauso wie gegen das Wetter kommst du nicht an. Da muß man versuchen irgendwie längsseits dran entlang zu kommen.

  • ...werde ich hier alles machen um die faulen Sesselhengste zu bewegen.

    Die "faulen Sesselhengste" kriegen E9 dafür, dass sie die vorhandenen Fächer auf die Schulen mit Mangel verteilen. Dabei halten sie sich an die Gesetze, die andere gemacht haben.


    Dass es enttäuschend ist, dass deine geleistete Arbeit keine Berücksichtigung findet ist ja nachvollziehbar. Aber die Aufregung an dieser Stelle ist wirklich sinnlos. So wie wenn du dich bei der Kassiererin über die Benzinpreise beschwerst und zur Strafe nicht mehr Auto fährst. Niemand will dir Böses aber sooo dringend, dass man die Bedingungen aufweichen würde, sucht man Lehrer offensichtlich doch nicht.

  • Ich muss es einfach mal sagen: ohne jegliche Lehramtsausbildung oder sonst was direkt eine unbefristete Stelle zu bekommen und dann eben darüber zu meckern, daß man 150€ netto weniger für ein Jahr verdient? Das finde ich ein Armutszeugnis.


    Es ist so und Punkt. Ich würde die Energie, die in das Meckern investiert wird, lieber in einen guten Start in die Ausbildung packen...dadurch hat man viel mehr von der Zeit...


    PS: Als weiteres Beispiel: "Ich fahre seit x Jahren den Wagen von meinem Mann/Vaters / meiner Frau/Mutter, wieso werde ich bei erstmaliger KFZ-Versicherung wie ein Anfänger eingestuft?!" --> weil es halt so ist...

  • Ich muss es einfach mal sagen: ohne jegliche Lehramtsausbildung oder sonst was direkt eine unbefristete Stelle zu bekommen und dann eben darüber zu meckern, daß man 150€ netto weniger für ein Jahr verdient? Das finde ich ein Armutszeugnis.


    Es ist so und Punkt. Ich würde die Energie, die in das Meckern investiert wird, lieber in einen guten Start in die Ausbildung packen...dadurch hat man viel mehr von der Zeit...


    PS: Als weiteres Beispiel: "Ich fahre seit x Jahren den Wagen von meinem Mann/Vaters / meiner Frau/Mutter, wieso werde ich bei erstmaliger KFZ-Versicherung wie ein Anfänger eingestuft?!" --> weil es halt so ist...

    So ein Quatsch. Ist ja nicht so dass ich nichts studiert und auch nicht gearbeitet hätte. U.a. war drei Jahre Referent einer NGO usw. Immer dieses doofe 0-8-15-Argument. Ein Lehrer der aus der Praxis heraus unterrichtet, muss nicht zwingend schlechter sein, als ein Lehramtskollege, dem eben das Realleben in Gänze fehlt. Bei der ganzen Diskussion um das Gehabe von den einzig wahren und gerechtfertigten Lehrer wird allzu oft vergessen, dass auch sie es sich ausgesucht haben, und man nicht gezwungen wird die resignierte Haltung mit Leerblick vorne an der Tafel auf Schüler loszulassen. Routine und Abstumpfung hin oder her: das Hinzunehmen ist doch einzige Fehler im System, den man selbst wirklich beeinflusst hat.

  • "ohne jegliche Lehramtsausbildung oder sonst", das ist Suggestion. Und es bedeutet nichts anderes.

    Und wieder: Das ist eben der öffentliche Dienst. Hier hast du keine Vorstellungsgespräche, in denen du Gehaltsvorstellungen äußern und dann das Endgehalt aushandeln kannst. Hier werden solche Dinge per Verordnung geregelt, die dann im Regelfall recht starr sind.
    Wenn du dich ungerecht behandelt fühlst, klage gegen die Verordnung. Das musst du dann aber selbst machen. Hierbei den grundständig ausgebildeten Lehrern, die dieses Problem gar nicht erst haben, Abstumpfung vorzuwerfen, ist albern.

    Höchstens liegen förderliche Zeiten vor: Die Anerkennung förderlicher Zeiten ist eine „Kann-Regelung“, ein Rechtsanspruch besteht nicht.

    Hier hast du allerdings den Ansatzpunkt, den ich oben schon beschrieben habe. Dann klemm dich dahinter und versuche "the powers that be" dazu zu bewegen, diese Kann-Regelung in deinem Sinne auszulegen. Kann klappen. Kommt darauf an, wie man auftritt und mit wem man es zu tun bekommt.


    Zum Thema Seiteneinsteiger:
    Es gibt sicherlich sehr viele Seiteneinsteiger, die einen hervorragenden Job machen. Das kann man aber eben vorher nicht wissen. Und trotz allem fehlt ihnen die formale Ausbildung. Vielleicht wäre ich ja im Management der Deutschen Bank brilliant, aber auch hier werde ich es ohne betriebswirtschaftliches Ausbildung nicht so leicht haben, eine Stelle zu bekommen. Obwohl ich 15 Jahre Erfahrung damit habe, Gruppen von bis zu 32 Menschen anzuleiten und zu steuern, Entwicklungsprozesse anzustoßen und einen "Betrieb" zu gestalten.

  • "ohne jegliche Lehramtsausbildung oder sonst", das ist Suggestion. Und es bedeutet nichts anderes.

    Richtig. Eine Lehramtsausbildung liegt nicht vor --> "oder sonst" hätte ich in der Tat streichen müssen. Entschuldigung.
    Trotzdem gilt, keine anerkannte Ausbildung.



    Hier hast du allerdings den Ansatzpunkt, den ich oben schon beschrieben habe. Dann klemm dich dahinter und versuche "the powers that be" dazu zu bewegen, diese Kann-Regelung in deinem Sinne auszulegen. Kann klappen. Kommt darauf an, wie man auftritt und mit wem man es zu tun bekommt.


    Wie ich aber schon erwähnt habe, ist dies per Erlass geregelt.
    Im Anhang die Hinweise aus Sachsen, die ich hier eben mal zitieren darf:



    16.2.6 Berücksichtigung förderlicher Zeiten bei der Stufenzuordnung (§ 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L)
    (1) Bei der Einstellung können neben der Anrechnung von Zeiten einschlägiger Berufserfahrung Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigt werden, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist und die Berücksichtigung der Zeit zur Deckung des Personalbedarfs notwendig ist (§ 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L). Im Ergebnis können neueingestellte Beschäftigte auf diesem Wege einer höheren Stufe als regulär nach § 12 16 Abs. 2 Satz 1 bis 3 TV-L zugeordnet werden. Erfasst sind nur Neu- oder Wiedereinstellungen; die Möglichkeit, höhere Stufen bei bereits eingestellten Beschäftigten zuzuerkennen, besteht nur nach Maßgabe des § 16 Abs. 5 und des § 17 Abs. 2 Satz 1 TV-L.


    (2) Die Anforderung einer Einstellung, die der Deckung des Personalbedarfs dient, ist nicht schon dann gewahrt, wenn der Arbeitgeber lediglich freie, im Haushaltplan ausgewiesene Stellen besetzen will. Vielmehr setzt das Tatbestandsmerkmal voraus, dass der Personalbedarf ansonsten quantitativ oder qualitativ nicht hinreichend gedeckt werden kann. Mit der Regelung soll erreicht werden, dass der Arbeitgeber etwaigen Personalgewinnungsschwierigkeiten flexibel begegnen kann (vgl. BAG vom 12. September 2013 – 6 AZR 512/12 – Rn. 52; vom 21. November 2013 – 6 AZR 23/12 – Rn. 47). Solche Schwierigkeiten können arbeitsmarktbedingt in bestimmten Tätigkeitsbereichen oder Fachrichtungen, aber auch bei örtlich besonders schwieriger Bewerberlage für bestimmte Aufgaben auftreten (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 21. März 2011 – 2 Sa 76/10; BAG vom 21. November 2013 – 6 AZR 23/12 – Rn. 47). § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L soll dabei lediglich dem Arbeitgeber bei Verhandlungen mit Bewerbern einen größeren Spielraum gewähren, nicht aber einen eigenständigen Rechtsanspruch des Beschäftigten trotz vorbehaltloser Unterzeichnung des Arbeitsvertrages begründen (LAG Baden-Württemberg vom 17. September 2009 – 3 Sa 15/09 und vom 21. März 2011 – 22 Sa 76/10). Die Anwendung der Vorschrift ist damit in erster Linie auf die Fälle beschränkt, in denen bestqualifizierte Bewerber den Abschluss von Arbeitsverträgen von der Berücksichtigung ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit abhängig machen.


    (3) Inhaltlich kommen als förderliche Zeiten in erster Linie gleichartige und gleichwertige Tätigkeiten, die von der Bewerberin/dem Bewerber bei einem (anderen) öffentlichen oder privaten Arbeitgeber ausgeübt wurden, in Betracht. Förderliche Zeiten im Tarifsinne können aber auch in Werkvertrags- oder freien Dienstverhältnissen oder in selbständiger Tätigkeit ausgeübt worden sein. Sie können insbesondere vorliegen, wenn die frühere Tätigkeit mit der auszuübenden Tätigkeit in sachlichem Zusammenhang steht und Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen für die Erfüllung der auszuübenden Tätigkeit offenkundig von Nutzen sind. In Verbindung mit dem Merkmal der Deckung des Personalbedarfs (zur Personalgewinnung) müssen diese Zeiten letztlich Voraussetzung für die Entscheidung zur Einstellung der/des Beschäftigten gewesen sein.


    (7) Die Anwendung der Kann-Regelung gemäß § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L ist eineeinzelfallbezogene Entscheidung des Arbeitgebers und unterliegt nicht derMitbestimmung des Personalrates (vgl. Ziffer 16.4). Die personalverwaltendenDienststellen nehmen in eigener Zuständigkeit die Beurteilung vor, ob förderliche Zeitenvorliegen und die Anrechnung der Vortätigkeit zur Deckung des Personalbedarfserforderlich ist. Dies gilt auch für die Frage, ob förderliche Zeiten in vollem Umfang oderteilweise angerechnet werden. Die/der Beschäftigte hat damit keinen tariflichenAnspruch auf eine Berücksichtigung förderlicher Zeiten bei der Stufenzuordnung.

    • Offizieller Beitrag

    Ist ja nicht so dass ich nichts studiert und auch nicht gearbeitet hätte. U.a. war drei Jahre Referent einer NGO usw. Immer dieses doofe 0-8-15-Argument. Ein Lehrer der aus der Praxis heraus unterrichtet, muss nicht zwingend schlechter sein, als ein Lehramtskollege, dem eben das Realleben in Gänze fehlt. Bei der ganzen Diskussion um das Gehabe von den einzig wahren und gerechtfertigten Lehrer wird allzu oft vergessen, dass auch sie es sich ausgesucht haben, und man nicht gezwungen wird die resignierte Haltung mit Leerblick vorne an der Tafel auf Schüler loszulassen.

    *Nerv*


    immer diejenigen, denen ganz plötzlich einfällt: upps, mit meinem Studium kann ich ja gar nichts anfangen/ habe ich nur berfistete Stellen in Aussicht/ werde ich nicht verbeamtet...
    und die dann meinen beweisen zu müssen, was für tolle Lehrer sie doch EIGENTLICH sein werden --auch ohne Lehramstausbildung.
    Seiteneinstieg ist eine Ausnahme für bestimmte Fächer und/oder Schularten, weil Lehrer fehlen.
    Seiteneinstieg bedeutet nicht, jeder, der will, darf.
    Seiteneinstieg ist für die Schulen eine Notlösung.
    Seiteneinstieg bedeutet nicht, dass man den roten Teppich ausgerollt bekommt, weil man sich zu diesem Weg entschieden hat.
    Und
    Seiteneinstieg bedeutet ganz sicher nicht, dass die Schulen irre glücklich sein müssten, weil endlich mal jemand auf die Schüler losgelassen wird, der ihnen zeigt, wie "das richtige" Leben aussieht.


    nein, auf Seiteinsteiger dieser Art hat bestimmt niemand gewartet.

  • Diesen Beitrag kann man getrost der "Leere" zuschreiben. Da ist ja nicht ein Argument dabei, auf das es sich lohnen würde einzugehen. Genau dass darf einem nicht passieren, und ich werde das als SE tunlichst beherzigen: so frustriert werden wie du es zu sein scheinst. Dann hat man tatsächlich nirgends einen Platz, und es ist sehr traurig und bezeichnend, dass junge Menschen mit Elan und glühenden Lebenspotentialen, solchen verkorksten Individuen mit finaler Resignationsbefindlichkeit ausgesetzt sind. Schade

  • Jaqu, eventuell kommst du ja mal kurz vom hohen Ross runter. Wen du per se erst mal allen „richtigen“ Lehrern lebenserne und „leere“ andichtest, brauchst du dich nicht zu wundern wenn dich keiner ernst nimmt.


    Nein, du bist nicht der Gralsbringer. Ja, viele hier haben Menschen wie dich schon kennen gelernt.


    Nicht alle Lehrer sind übrigens lebensfern. Aber wie gesagt: komm erst mal runter und dann kann man vernünftig diskutieren

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Das heisst man wird doppelt benachteiligt: damals als Honorarlehrkraft, weil man eben keinerlei Sozialleistungen erfahren durfte. Und nun auch noch im Nachhinein, weil diese Tätigkeit nicht angerechnet wird.

    Ich fürchte, du beziehst das zu sehr auf dich und interpretierst das als Nichtanerkennung deiner persönlichen Leistungen. Aber darum geht es gar nicht. Dass du als Honorarkraft an einer Uni gearbeitet hast, hat nichts mit Benachteiligung zu tun, sondern mit deiner Entscheidung, als Selbstständiger damit Geld zu verdienen. Und dass du ohne Vorerfahrungen bei der Arbeit an einer Schule (!) (was durchaus etwas anderes ist, als an einer Uni Lehrtätigkeiten zu übernehmen) zunächst gleichgestellt wirst mit anderen Absolventen, die das ebenfalls nicht vorzuweisen haben, ist auch keine Benachteiligung. Betrachte es doch eher als gute Fügung, eine Vollzeitstelle im öffentlichen Dienst ergattert zu haben und dich nicht mehr mit Honorarverträgen herumschlagen zu müssen....ein Vorteil (!), den viele nicht haben.


    Die Möglichkeiten der Höhereinstufung §16 TV-L ist vor allem dazu gedacht, dass Personen, die schon längere Zeit in genau dem gleichen Beruf gearbeitet haben, ggf. eine Unterbrechung dabei oder ein Wechsel des Bundeslands und damit des AG durchführen, nicht wieder ganz bei Null anfangen. Weitere Erfahrungen, die zwar zum Zielberuf passen, diesen aber nicht genau abdecken, werden dann eben nur als Kann-Regelung anerkennt. Freundlich nachfragen und die spezifischen persönlichen Lehrerfahrungen schildern kann helfen, aber es gibt eben keinen Anspruch auf Anerkennung, da die Vortätigkeit nur grob vergleichbar ist und damit zwar möglicherweise förderlich aber nicht einschlägig ist.

  • Ein Lehrer der aus der Praxis heraus unterrichtet, muss nicht zwingend schlechter sein, als ein Lehramtskollege, dem eben das Realleben in Gänze fehlt.

    Ich habe in meinem Leben neun Jahre lang sehr viel Erfahrung in einem völlig anderen Bereich gesammelt. Ich habe auch im Ausland gelebt und gearbeitet. Nichts, aber auch garnichts davon (außer der Fremdsprache) hilft mir in meinen Fächern oder meinem Unterricht. Und das ist ok so.

    • Offizieller Beitrag

    so frustriert werden wie du es zu sein scheinst. Dann hat man tatsächlich nirgends einen Platz, und es ist sehr traurig und bezeichnend, dass junge Menschen mit Elan und glühenden Lebenspotentialen, solchen verkorksten Individuen mit finaler Resignationsbefindlichkeit ausgesetzt sind. Schade

    Aahh, jetzt ist es wieder soweit:


    ein Quereinsteiger fühlt sich vom öD nicht so gewertschätzt, wie es ihm seiner Meinung nach zukommt und schlägt unsachlich um sich.
    Kennen wir.
    Lesen wir hier leider sehr oft.


    Im großen und Ganzen kann ich nur wiederholen:


    Finde dich mit den Gegebenheiten ab, die du für deine momentane Situation vorfindest. Von uns hier hat sie niemand persönlich zu vernatworten.
    Komm von deinem Sockel herunter und dann kannst du dich vielleicht in der Praxis beweisen.


    Minderwertigkeitskomplexe sind als Lehrer absolut nicht angebracht, überzogenes "Hoppla, jetzt komm ich und an mir soll die Schulwelt genesen" schon gar nicht.

  • ..., überzogenes "Hoppla, jetzt komm ich und an mir soll die Schulwelt genesen" schon gar nicht.

    ...zumal ich weiß, wie neue Kollegen im Allgemeinen und Quereinsteiger im Besondren hier häufig empfangen werden: nicht immer nur offenherzig.


    Wenn ich noch mal was empfehlen darf: man ist sehr auf seine KollegInnen angewiesen, v.a. wenn eine Schule viele schwierige Schüler hat (was bei dir der Fall sein dürfte). Es ist daher ratsam, seine Gedanken für sich zu behalten, wenn sie von dieser Güte sind. Es wird nicht lange gehen, da brauchst du dringend Hilfe von diversen Klassenlehrern und FachkollegInnen und dann ist es in deinem Interesse, nicht vorher schon zu vermitteln, dass alle andern doof und resigniert und nicht gut genug für die Schüler sind ;)

    • Offizieller Beitrag

    ...zumal ich weiß, wie neue Kollegen im Allgemeinen und Quereinsteiger im Besondren hier häufig empfangen werden: nicht immer nur offenherzig.
    Wenn ich noch mal was empfehlen darf: man ist sehr auf seine KollegInnen angewiesen, v.a. wenn eine Schule viele schwierige Schüler hat (was bei dir der Fall sein dürfte). Es ist daher ratsam, seine Gedanken für sich zu behalten, wenn sie von dieser Güte sind. Es wird nicht lange gehen, da brauchst du dringend Hilfe von diversen Klassenlehrern und FachkollegInnen und dann ist es in deinem Interesse, nicht vorher schon zu vermitteln, dass alle andern doof und resigniert und nicht gut genug für die Schüler sind ;)

    sorry, aber mein Verhalten an der Schule dürfte hier nicht zur Disposition stehen ;)


    Wir haben tatsächlich Quereinsteiger, mit denen ich sehr gut zusammenarbeite. Allerdings erschienen sie auch nicht mit der oben von mir angeprangerten Selbsteinschätzung.
    was weißt du über meine Schülerklientel?


    Wogegen ich mich genervt wehre, sind die vielen Quereinsteiger, die mit der von mir beschriebenen Haltung hier auftauchen. U.a., weil es so viele sind.

  • Genau das ist meine Erfahrung auch.
    Auch ich habe einige Seiteneinsteiger gehabt und gegenseitig haben wir uns reichlich ”bereichert”, sei es für mich im Fach Informatik oder andererseits meine Muttersprache...


    In meinem Heimatland gibt es keinen Lehramt wie in Deutschland...alles mit einjährigem Aufbaustudium mit Anerkennungsjahr drauf...ich finde es ehrlich gesagt besser. Aber eben diese fangen auch unten an...


    Es gibt welche, die so glücklich sind, so eine Chance bekommen zu dürfen und eben jene, die meinen, die Schule/das Land schulde denen alles dafür, dass sie, grob gesagt, eine Lücke stopfen. Und das, trotz Note des Staatsexamens und direktem unbefristeten Vertrag., wovon viele träumen könnten.


    Ich finde, es sollte mehr Menschen geben, die machher ins Lehramt wehcseln...aber nur diejenigen, die es wirklich wollen und es Chance nutzen.

  • sorry, aber mein Verhalten an der Schule dürfte hier nicht zur Disposition stehen ;)

    Huch, ich meine doch nicht dich, sondern wollte deine Aussage unterstreichen :)
    (Der TE beschrieb an anderer Stelle die Schule an die er kommt. Und besonders da würde ich es mir eben nicht gleich mit allen verscherzen).

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