Ich habe vorher 4 Semester an der Uni gearbeitet. Ich bekam für diese Lehraufträge nur Honorarverträge. Das LASUP meint nun, dass Honorarverträge Arbeitsverhältnis im klassischen Sinne darstellen. Daher können diese Erfahrungen nicht zur Stufenlaufzeit angerechnet werden.
Ist das rechtens? Habe doch dennoch gearbeitet und gelehrt?