Woher weiß mit welcher Stufe ich bezahlt werde bei Vetragsabschlus?

  • Hallo,


    ich habe heute meinen AV zugeschickt bekommen. Vollzeit, unbefristet, Probezeit 6 M, Mittelschule. Ich bin Seiteneinsteiger, beginne bei E12. Allerdings habe ich an Abendakademien und auch an der Uni gelehrt, mir wurde in Aussicht gestellt in Stufe 2 zu beginnen. Auf meine Nachfrage weshalb die Stufe nicht drin steht im AV, eben die AW: die Stufe ist im Vertrag grundsätzlich nicht enthalten."die Stufe ist im Vertrag grundsätzlich nicht enthalten." Ok, aber wie kann ich etwas unterschreiben, wenn ich noch nicht mal die konkreten Bedingungen kenne? Bisher wurde ich immer vertröstet mit Angaben wie "… eine Mitarbeiterin wird sich diesbezüglich bei Ihnen melden um alle Ihre Fragen…" Passierte nie. Ich bekomme auf konkrete Fragen keine konkreten Antworten. Klar, ÖD und die Verwaltung, ich weiß, aber es kann doch nicht sein dass man seine Konditionen nicht erfährt.


    Was meint ihr?

  • das ist normal im öffentlichen Dienst. Es gibt keine Garantie, dass sie dir Stufe 2 geben. Du könntest natürlich pokern und sagen, dass du sonst nicht unterschreibst, aber mit etwas Pech stehst du dann ohne da.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Einstufungen gibt es bei uns alle erst lange nach Vertragsabschluss (hier wurde ja erstmal alles auf 1 eingestuft, wir mussten bis November die Unterlagen nachreichen für nachträgliche Einstufung, bisher keine Antwort bei mir, eine andere Kollegin hingegen hat schon Rückmeldung). Allerdings dauert hier alles, der bis 31.7.17 eingereichte Antrag auf Zulage ab 1.7.2016 ist bisher auch nicht bearbeitet. Also finde ich das nicht ungewöhnlich, dass du bisher nichts weißt.

  • hab ich gerade getan. Ich finde es unverschämt dass man erst gebeten wird sämtliche Nachweise zu liefern, und dann nur auf eigenes Drängen erfährt dass man bei Stufe 1 eingestuft wird. Ich meine, meine Vorerfahrung kommt dem Job zugute, und das möchte ich auch im Gehalt zumindest andeutungsweise erkennen.

  • Einstufungen gibt es bei uns alle erst lange nach Vertragsabschluss (hier wurde ja erstmal alles auf 1 eingestuft, wir mussten bis November die Unterlagen nachreichen für nachträgliche Einstufung, bisher keine Antwort bei mir, eine andere Kollegin hingegen hat schon Rückmeldung). Allerdings dauert hier alles, der bis 31.7.17 eingereichte Antrag auf Zulage ab 1.7.2016 ist bisher auch nicht bearbeitet. Also finde ich das nicht ungewöhnlich, dass du bisher nichts weißt.

    und bekommt man dass dann rückwirkend erstattet oder nur ab dem Zeitpunkt des Anerkennens?

    Einmal editiert, zuletzt von Jaquot ()

  • Wenn man im öD arbeitet, muss es einem klar sein, dass es langsam läuft.


    Die Einstufung in eine Erfahrungsstufe ist Mitbestimmungspflichtig. Der Personalrst tagt aber nicht jeden Tag und sie werden nicht nur einer einzigen Einstufung wegen tagen...


    Einfal den Ball flachhalten .... das Geld wird kommen ...

  • übrigens: meine Berufserfahrung (vor dem Ref) wurde fast vollständig anerkannt. Nur festlegen will sich halt keiner.

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • ok, dann muss ich das wohl schlucken. An der Uni war ja alles langsam, aber zumindest klar von Anfang an ;(

Werbung