Moin,
habt Ihr eine Idee, wie ich eine Klausur im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen bewerten muß?
Konkret habe ich das Problem, daß nur sehr wenige SL-Noten vorliegen, weil verdammt viel ausgefallen ist. Konkret habe ich nur insg. 3 Doppelstunden aus dem 1. Halbjahr, zu denen der Schüler überhaupt im Unterricht war. Hinzu kommt noch der Klausurtermin, wo er natürlich keine sonstige Leistung erbringen konnte. Generell heißt es bei uns an der Schule, daß das 1:1 gewertet werden soll. Aber ich sehe es nicht ein, wenn der Schüler nur an 3 Terminen im ganzen Halbjahr da war, die Leistungen hieraus so stark zu gewichten wie eine Klausur.
Würde ich beides immer 1:1 bewerten und ein Schüler im Extremfall neben der Klausur nur zu einer weiteren Unterrichtsstunde erscheinen, hätte die Klausur ja nur das Gewicht eines Tests. Das kann es ja auch nicht sein.
Ich sitze hier halt gerade an der Begründung für eine Zeugnisnote im Halbjahrszeugnis im Fach Rechnungswesen, weil es einen Widerspruch gab. Meine Begründung sieht so aus:
- Es gab eine Klausur, die mit Note 6 (und 11%) geschrieben wurde. Da es sich um einen Azubi handelt, ist der IHK-Schlüssel anzuwenden.
- an 3 Terminen fehlte der Schüler entschuldigt bzw. krank
- einmal fehlte er unentschuldigt
- einmal kam er zur Doppelstunde eine Stunde zu spät und ohne Unterlagen
- in den 3 Doppelstunden, in denen er da war, habe ich nur zwei Beiträge von ihm
Da es in der Klausur zu massiven Problemen mit den vier Grundrechenarten kam und nur eine von 5 Aufgaben überhaupt bearbeitet wurde, obwohl sogar die Nutzung eines Taschenrechners zugelassen war, (Bsp.: 100/2 = 42) habe ich im Halbjahrszeugnis nach Rücksprache mit dem Bildungsgangleiter und Klassenlehrer eine 6 erteilt.
Hab mich da an §48 Schulgesetz gehalten:
ZitatDie Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.
Und diese massiven Probleme in den Grundrechenarten, die das Rechnungswesen für ihn praktisch unmöglich machen, lassen sich meiner Meinung nach eben nicht in absehbarer Zeit beheben.
Reicht das als Begründung oder muß es noch detailierter sein, was die Begründung meiner Note angeht?