Moin,
wie muss es rechtlich abgerechnet werden, wenn man dauerhaft (min. 1 Monat) eine neue Lerngruppe unterrichtet?
Wenn das über den Vertretungsplan abgerechnet wird, hat man ja den Nachteil, dass Feiertage, Krankheitstage, Klassenfahrten usw. nicht verechnet werden, da man nur das Plus bekommt, was man tatsächlich unterrichtet.
Wenn der Einsatz allerdings im Stundenplan eingesetzt wird, gibt es o. g. Nachteil nicht.
In Niedersachsen ist der Gesetzgeber ja leider häufig schwammig. Gibt es gesetzliche Grundlagen?
Des Weiteren frage ich mich, ob es gesetzliche Grundlagen gibt, die der SL vorschreiben, dass geleistete Mehrarbeit transparent abgerechnet werden muss.
Danke