Ich probiers noch mal hier, losgelöst von der Religilnsunterrichtsfrage:
Dürfen GymnasiallehrerInnen fachfremd unterrichten? und wenn ja/nein wo ist das geregelt? Wo finde ich die Regelung, dass ein Förderschullehrer (bis auf vereinzelte Fächer) alles unterrichten muss? Darf ich Teile der Lehrpläne weglassen, wenn ich mich dazu nicht berufen fühle? (Bsp. war "Nähmaschine" im Hauswirtschaftsunterricht, betrifft auch andere Fächer, die fachfremd unterrichtet werden.)
Danke für Infos dazu