Lehrerlaubnis für Fächer

  • Ich probiers noch mal hier, losgelöst von der Religilnsunterrichtsfrage:


    Dürfen GymnasiallehrerInnen fachfremd unterrichten? und wenn ja/nein wo ist das geregelt? Wo finde ich die Regelung, dass ein Förderschullehrer (bis auf vereinzelte Fächer) alles unterrichten muss? Darf ich Teile der Lehrpläne weglassen, wenn ich mich dazu nicht berufen fühle? (Bsp. war "Nähmaschine" im Hauswirtschaftsunterricht, betrifft auch andere Fächer, die fachfremd unterrichtet werden.)


    Danke für Infos dazu :)

  • Ich komme mal mit dem, was ich mal gehört habe. Auch am Gym darf man bis zur Oberstufe fachfremd unterrichten.
    Das mit den Förderschullehrern würde ich gar nicht so vereinzeln, sondern ich denke, dass das auch grundsätzlich für H/R und GS gilt. Gängige Praxis ist es ja sowieso.

    • Offizieller Beitrag

    Darf ich Teile der Lehrpläne weglassen, wenn ich mich dazu nicht berufen fühle? (Bsp. war "Nähmaschine" im Hauswirtschaftsunterricht, betrifft auch andere Fächer, die fachfremd unterrichtet werden.)

    kann ich mir nicht vorstellen.
    Das würde letztendlich u.U. Lehrpläne aushebeln ("Faust? Fühl mich mich außerstande. Lassen wir weg"). Da wird man sich wohl hineinfuchsen müssen, genau wie andere Lerninhalte auch, die du nicht fachfremd unterrichtest.


    Aber wie gesagt, ist nur ne Vermutung von mir

  • Mein Eindruck: Am Gymnasium überwiegt wohl eindeutig das Fachlehrerprinzip, während an anderen Schulformen wohl häufig versucht wird, das eine Lehrkraft möglichst mehrere Fächer in einer Klasse unterrichtet. (Mit dem Hintergedanken, dass die pädagogische Arbeit manchmal wichtiger ist als der fachliche "Tiefgang" der unterrichtenden Person.)
    Ist aber sicher relativ - wenn jemand mit zwei "Hauptfächern" am Gymnasium in einer 5./6. Klasse Klassenlehrer ist, dann sind das auch locker 10 der 30 Unterrichtsstunden in der Klasse.


    Eine Schulleitung wäre wohl gut beraten, egal an welcher Schulform, die Lehrkräfte angeben zu lassen, welche Fächer sie sich vorstellen könnten, zu unterrichten - und welche besser nicht...
    Wenn sich der Bedarf in einem Fach andeutet, kann man (ob allgemein in einer Dienstbesprechung oder gezielt in der Anpsrache einzelner Fachgruppen oder Personen) ja auch die Bereitschaft erfragen, ein bestimmtes Fach fachfremd zu unterrichten. Einige unserer Kollegen gehen auch den umgekehrten Weg und sprechen die Schulleitung darauf an, dass sie doch gern Fach X unterrichten würden (etwa, um mit einer sonst "ungünstigeren" Fächerkombination auch mal im Klassenlehrerteam mitarbeiten zu können).

  • Das hilft dir jetzt nicht, aber diese Gedanken möchte ich in diesem Zusammenhang loswerden:
    Wird da nicht das Selbstverständnis des Gymnasiums ausgehebelt, wenn man am Gymi fachfremd unterrichten darf? Also irgendetwas, was man im Studium nie gemacht hat?
    Oder heißt das, dass das Niveau am Gymnasium so gesunken ist, dass es möglich geworden ist, die Fächer auch fachfremd abzuleisten?
    Oder zielt die Frage auf eine andere Schulform?

  • Wird da nicht das Selbstverständnis des Gymnasiums ausgehebelt, wenn man am Gymi fachfremd unterrichten darf? Also irgendetwas, was man im Studium nie gemacht hat?

    Hängt vielleicht damit zusammen, was da "fachfremd" unterrichtet werden soll / wie man fachfremd versteht. Das, was man in einem Bundesland studiert, mag in einem anderen Bundesland zu anderen Fachzusammenhängen führen.
    (Ich denke da jetzt an die Kollegen, die bei uns Politik-Wirtschaft unterrichten, in ihrem "ursprünglichen" Studienbundesland aber auch ganz normal Ethik/Werte und Normen/Erdkunde unterrichtet hätten. Da müssen dann ja auch entsprechende Studienanteile mit vorhanden gewesen sein.
    Und ich denke an die Kollegen, die ein naturwissenschaftliches Fach (Physik oder Chemie) studiert haben und dann darum bitten, in den Jahrgängen 5 und 6 auch mal in Mathematik eingesetzt zu werden.)

    • Offizieller Beitrag

    Hier mal für NRW etwas Offizielles:


    §12 ADO

    Zitat

    Unterrichtseinsatz, außerunterrichtliche Angebote
    (1) Lehrerinnen und Lehrer unterrichten in der Regel in den Fächern, für die sie eine Lehrbefähigung erworben haben, sowie in außerunterrichtlichen Angeboten, für die vom Land zusätzliche Lehrerstellenanteile bereitgestellt werden. Über Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen entscheidet die Lehrerkonferenz (§ 68 Absatz 3 Nummer 1 SchulG). Einsatzwünsche vonLehrerinnen und Lehrern sowie behinderungs- und krankheitsbedingte Erfordernisse sollen im Rahmen der Möglichkeiten der Unterrichtsorganisation angemessen berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Unterricht zu bestimmten Zeiten, in bestimmten Klassen und in bestimmten Fächern oder auf die Leitung einer bestimmten Klasse besteht nicht.
    (2) Wenn es zur Vermeidung von Unterrichtsausfall oder aus pädagogischen Gründen geboten ist und die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen vorliegen, sind Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, Unterricht auch in Fächern zu erteilen, für die sie im Rahmen ihrer Ausbildung keine Lehrbefähigung besitzen. Eine Verpflichtung zur fachfremden Erteilung von Religionsunterricht besteht nicht.


    §26 APO GOSt



    Daraus ergibt sich im Grunde, dass man die Lehrbefähigung und -berechtigung in dem jeweiligen Fach besitzen muss, um dann auch die (mündliche) Abiturprüfung abzunehmen.
    Die Vorgabe der fachlichen Befähigung und Berechtigung ein Fach in der Oberstufe zu unterrichten suche ich später noch raus.


    P.S. Können wir hier vielleicht rechtsverbindliche Fakten posten und keine Aussagen wie "ich habe mal gehört"?

  • und wenn ja/nein wo ist das geregelt?

    In den jeweiligen Vorschriften des betreffenden Bundeslandes. Das Zitat für NRW aus der ADO ist schon gefallen. Wer keine strategische Personalplanung hat, muss anders den Unterricht sicher stellen.


    Daraus ergibt sich im Grunde, dass man die Lehrbefähigung und -berechtigung in dem jeweiligen Fach besitzen muss, um dann auch die (mündliche) Abiturprüfung abzunehmen.

    Natürlich schön mit "in der Regel" aufgeweicht. Wenn kein Mathelehrer da ist, macht's halt jemand anderes. Ich habe schon vor meinem zweiten Staatsexamen Protokolle in Abiturprüfungen geführt.


    P.S. Können wir hier vielleicht rechtsverbindliche Fakten posten und keine Aussagen wie "ich habe mal gehört"?

    Gute Idee. Da finge damit an, dass man das Bundesland nennt, um das es geht. Dann kann man Regelungen für dieses 'raussuchen.

    "Nähmaschine" im Hauswirtschaftsunterricht

    Vielleicht braucht man für spezielle Geräte eine spezielle Ausbildung. Ich weiß nicht, als wie gefährlich eine Nähmaschine eingeordnet wird. Wenn ich mir nicht zutraue, so etwas zu unterrichten, würde ich die entsprechende Anweisung remonstrieren. Wenn der Schulleiter meint, er traue dir das zu, kann er es auch getrost auf seine Kappe nehmen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wird da nicht das Selbstverständnis des Gymnasiums ausgehebelt, wenn man am Gymi fachfremd unterrichten darf? Also irgendetwas, was man im Studium nie gemacht hat?

    Ich weiß nicht, ob sich das aufs Gymansium beschränkt. Auch in anderen Schulformen muss man wissen, was man da unterrichtet. Aber ja, fachfremder Unterricht kann nur eine Notlösung sein. Dass er in manchen Fächern schon Standard ist, ist kein gutes Zeichen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Und ich denke an die Kollegen, die ein naturwissenschaftliches Fach (Physik oder Chemie) studiert haben und dann darum bitten, in den Jahrgängen 5 und 6 auch mal in Mathematik eingesetzt zu werden.)

    Und ich denke an Kollegen, deren einzige Qualifikation für den Informatik-Unterricht ihr Schlüssel für den Computerraum ist.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • für bspw. Werkunterricht gibt es ja die jeweiligen Maschinenscheine (Holz, Metall und Kunststoff). Wer diese nicht hat, darf die enstsprechenden Maschinen nicht bedienen (kräht zwar erst dann ein Hahn nach wenn etwas passiert, aber so ist eben das Gesetz...). Je nach Raumaufteilung darf eine Lehrkraft ohne diese Scheine ggf nicht mal die Werkräume nutzen.


    Für Sport ist auch die Lehrbefähigung wichtig - eine Fakultas per se sagt nicht zwingend etwas über die Sportarten aus, die man unterrichten kann. Gerade für zB Schwimmen sind (aus gutem Grund!) weitere Zertifikate, in diesem Fall entsprechende Schwimmprüfungen, erforderlich (und noch ein paar mehr davon auf dem kasten zu haben schadet nicht). Eine Schule, die eine Lehrkraft fachfremd Schwimmen unterrichten lassen wollen würde, handelt grob fahrlässig...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

    Einmal editiert, zuletzt von Miss Jones ()

  • für bspw. Werkunterricht gibt es ja die jeweiligen Maschinenscheine (Holz, Metall und Kunststoff). ... Gerade füt zB Schwimmen sind (aus gutem Grund!) weitere Zertifikate, in diesem Fall entsprechende Schwimmprüfungen, erforderlich...

    Von Maschinenscheinen wüsste ich z.B. nix. Und dass die Sekretärin zusammen mit dem Bademeister in HH Schwimmunterricht erteilt wissen wir ja nun auch.


    Werken beinhaltet nicht nur Papierfensterbilder, Arbeitslehre schon gar nicht. Ich hab mir Gewindeschneiden, Löten und dergleichen beigebracht, damit ich irgendwas Sinnvolles mit den SchülerInnen machen konnte. Aber ganz ehrlich: nach fast 10 Jahren in allen Fächern (bis auf Ethik und Sport) hab ich langsam dazu keine Lust mehr. Wenn der SL mir also alle halbe Jahr andere Klassenstufen und Fächer zuweist muss ich doch irgendwo eine Grenze ziehen dürfen. Aber so wie Bolzbold das zitiert hab ich wohl einfach Pech ;)

  • Wenn der SL mir also alle halbe Jahr andere Klassenstufen und Fächer zuweist muss ich doch irgendwo eine Grenze ziehen dürfen.

    Du bist verpflichtet, eine Überlastungsanzeige zu schreiben, wenn du die geforderte Schlagzahl nicht halten kannst.

  • Die Sekretärin begleitet nur die Schüler zum Schwimmen, das Unterichten übernimmt schon der Bademeister. :)


    Caro, ich weiß schon was du meinst. Die Gym-Lehrer betonen ja immer das viel tiefere und abspruchsvollere Fachstudium...

  • Für Niedersachsen gilt: (Nied. Schulgesetz, http://www.schure.de/2241001/nschg.htm#p51)



    Zitat

    § 51
    Dienstrechtliche Sonderregelungen
    (1) 1Die Lehrkräfte erteilen Unterricht grundsätzlich in solchen Fächern und Schulformen, für die sie die Lehrbefähigung erworben haben, die Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für Schulformen der allgemeinbildenden Schulen auch in Gesamtschulen und Oberschulen. 2Darüber hinaus haben die Lehrkräfte Unterricht in anderen Fächern und Schulformen zu erteilen, wenn es ihnen nach Vorbildung oder bisheriger Tätigkeit zugemutet werden kann und für den geordneten Betrieb der Schule erforderlich ist. 3Vor der Entscheidung sind sie zu hören.


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