Hallo liebe Gemeinde,
ich befinde mich in folgender Situation: Meine Schulleiterin hat mir unmissverständlich (mehr oder weniger) deutlich gemacht, dass sie gerne mit mir schlafen würde. Ich bin nicht gänzlich abgeneigt, so erhoffe ich mir eventuelle, karrieretechnische Vorteile.
Meine Frage nun: Ist es (beamten-)rechtlich problematisch, sich mit der Vorgesetzen einzulassen? Oder habe ich nichts zu befürchten?
Vielen Dank für jede Hilfe!
Grüße
Eddie