Bei uns ist die Handynutzung auf dem Schulgelände für Schüler der Sekundarstufe I per Schulordnung untersagt.
In Klassenstufe 5 bis 8 wird das Handy zu Beginn des Unterrichts ausgeschaltet, eingesammelt und unter Verschluss verwahrt. Nach der letzten Unterrichtsstunde wird es wieder ausgegeben.
In Klassenstufe 9 und 10 darf das Handy behalten werden, es besteht aber weiterhin das Nutzungsverbot auf dem Schulgelände.
Verstößt ein Schüler gegen das Nutzungsverbot (dafür reicht es schon, es aus der Tasche zu holen, egal ob ein- oder ausgeschaltet) wird das Handy einkassiert und bei der Abteilungsleitung abgegeben. Dort kann es von den Eltern (!) des Schülers wieder abgeholt werden.
Während der Verwahrung besteht ausdrücklich keine Haftung seitens der Schule für Schäden oder Verlust, laut Schulleitung gibt es da ein entsprechendes Gerichtsurteil.
Gilt das auch für Lehrer? Wenn nein, ist das doch reichlich inkonsequent.
Selbstverständlich gilt das NICHT für Lehrer. Mir verbietet schließlich auch keiner während der Pause oder Freistunde das Schulgelände zu verlassen, was die SchülerInnen nicht dürfen. Dürfen bei euch die Schüler das Lehrerzimmer betreten?
Dass die Lehrkräfte sich an Schülerregeln zu halten haben ist Wischiwaschi. Die Schüler lernen besser schnell, dass für Kinder (aus gutem Grund) andere Regeln gelten, als für Erwachsene.