Notenfindung als Vertretungslehrkraft

  • Moin,


    so langsam geht es ja auf die Halbjahrszeugnisse zu und das Notentheater geht mal wieder los.


    Kurzum: Ich habe in einer Klasse im Januar an einem Tag vier Stunden Wirtschaft in Vertretung gegeben. Die Kollegin, die das Fach eigentlich unterrichten sollte, hat im ganzen Halbjahr nur direkt nach den Sommerferien 2 Stunden unterrichtet. Der Rest der Stunden ist ausgefallen. Als ich das im Klassenbuch gesehen habe und der Vertretungsplan vermeldete, daß ich in der Klasse zumindest 3 Wochen (eben bis zum Ende des Halbjahrs) weiter vertrete, habe ich schnell das Thema ganz klein verpackt, um irgendwie noch eine Klassenarbeit schreiben lassen zu können. Zu mehr als zu diesen einmaligen 4 Stunden ist es aber nicht gekommen, weil ich zwischenzeitlich dann schon wieder in andere Klassen geschickt wurde.


    So sind also insg. 6 Unterrichtsstunden in dem Fach zusammengekommen und laut Auskunft unserer erweiterten Schulleitung muß im Zeugnis eine Note auftauchen, sobald insg. mindestens 5 Stunden Unterricht erteilt wurden. Entsprechend habe ich dann einen weiteren Kollegen gebeten mich zu vertreten und die Klausur zu beaufsichtigen. Ich konnte es nicht selber, weil ich gleichzeitig "spontan" (mit 24 Stunden Vorlauf) zu einer anderen Schule abgeordnet wurde.


    Lange Rede gar kein Sinn: Ich hatte 26 Klassenarbeiten im Fach, habe die alle korrigiert und aufgrund des geringen Unterrichtsumfangs nahe an der Grenze der Nichtbewertbarkeit am Ende sehr wohlwollend bewertet. Konkret gibt es im Halbjahrszeugnis keine 5er und 6er. Jetzt beschweren sich zwei Schülerinnen, daß sie an dem Tag die Klausur nicht mitgeschrieben haben, weil sie da Krank gewesen wären. Ich hatte aber (zugegeben leere) Aufgaben-Zettel mit ihren Namen drauf und die Klausuren entsprechend auch mit der Note 6 bewertet. Ich habe mir da nicht mehr die Mühe gemacht im Klassenbuch zu gucken, ob wer krank war oder nicht. Als ich die Noten eingetragen und dabei festgestellt habe, daß ich für alle Noten habe, war ich froh.


    So... und nun? Ich habe mich erstmal darauf zurückgezogen, daß ich die Klausuren gewertet habe, weil ihr Name draufgestanden hat. Beide Mädels haben die Klausuren bei der Rückgabe aus Frust vor meinen Augen vernichtet. Eine hat sie in dutzende Fetzen gerissen, die andere hat sie auf dem Schulhof angezündet. Den Rest sollen sie mit der Schulleitung oder gerne auch der Bezirksregierung klären, ich habe den Kaffee auf.


    Und dieser ganze Scheiß für nur 4 Stunden! Sorry, aber ich schiebe einfach nur noch Frust, weil an unserer Schule irgendwie nur noch sozial benachteiligte Kollegen unterrichten, die ja bloß geschont werden müssen, und ich dann den ganzen Mist aufgeladen bekomme; also Abordnung, Abendschule, Vertretungspläne die in 2 Stunden schon nicht mehr gelten, ...
    Bin ja männlich und Single, mit mir kann man es ja machen. :daumenrunter:


    Können sie nicht mal Kolleginnen ab 38 Jahren aufwärts einstellen, wenn es schon unbedingt Frauen sein sollen von wegen Quote? Dann hätte sich das Thema Kinder und Erziehungsurlaub wenigstens biologisch erledigt. Ich weiß auch, daß das verboten ist, aber in der freien Wirtschaft läuft es doch auch so. Da war ich auch in einer Firma, in der das genau so in der Personalabteilung angesagt wurde.

  • Können sie nicht mal Kolleginnen ab 38 Jahren aufwärts einstellen, wenn es schon unbedingt Frauen sein sollen von wegen Quote? Dann hätte sich das Thema Kinder und Erziehungsurlaub wenigstens biologisch erledigt.

    Google disagrees.


    Natürlich ist der Umgang mit dir nicht fair seitens der Schulleitung, aber du hast ja selbst gesagt: männlich und single. Dazu wahrscheinlich keine zu pflegenden Eltern, o.ä., oder? Dann bist du, auch wenn es dir nachvollziehbarerweise nicht so behagt, der ideale Kandidat für Arbeiten, die "mal eben" anfallen. Der Staar hat nun einmal die Aufgabe, Familien unter besonderen Schutz zu stellen, was eben auch bei einer staatlichen Schule der Fall ist. Das Einzige, was du machen könntest, wäre zusätzlich anfallende Arbeiten vergüten zu lassen...

  • Dann bist du, auch wenn es dir nachvollziehbarerweise nicht so behagt, der ideale Kandidat für Arbeiten, die "mal eben" anfallen.

    Ja klar,
    ich bin schon der Einzige, der 2x wöchentlich Abendschule macht, der Einzige, der abgeordnet wird und dazu noch die "mal eben" Arbeiten. Irgendwann ist das Maß voll. Hab meinen Schulleiter schon gefragt, ob er mich loswerden will, ich würde sofort den Versetzungsantrag vorlegen. Das alles hat doch System!


    Ich fand es jedenfalls unter aller Kanone von der Abordnung mal eben 24 Stunden vorher auf dem Flur durch die Kollegen zu erfahren und nicht wenigstens durch den SL persönlich.


    Und wenn wir schon bei den Aufgaben des Staats als Arbeitgeber sind: Der hat auch eine Fürsaorgepflicht mir gegenüber. Und warum können sie keine Mutter mit 2 jährigem Kind in die Abendschule schicken? Um 18-21 Uhr ist ihr Ehemann (auch Lehrer, aber nur morgens) wieder daheim, um auf den Nachwuchs aufzupassen, da brauchen sie nichtmal eine Kita.

  • Ich verstehe nicht ganz: Waren die Schülerinnen bei der Klausur anwesend und haben einen leeren Zettel abgegeben? Dann ist das eine 6.
    Oder waren sie nicht da? Dann ist das keine 6, außer sie hätten ihre Abwesenheit selbst zu vertreten.

  • @Brick in the wall:


    Ich war bei der Klausur nicht dabei. Ich habe nicht einmal für Nachfragen zur Verfügung stehen können, weil mich die Schulleitung spontan an eine andere Schule abkommandiert hatte. Laut Klassenbuch waren sie nicht da (krank mit Attest). laut ihrer eigenen Aussage waren sie nicht da, laut Aussage des Kollegen waren sie da. Außerdem: Wie sonst hätten ihre Namen auf die Aufgabenzettel der Klassenarbeiten kommen können, wo jeder Schüler nur einen Zettel bekommen hat? Das die Mitschüler denen was Übles wollten und in ihrem Namen leere Zettel abgegeben haben, kann ausgeschlossen werden. Jeder bekam nur einen Zettel.

  • Das lief ja echt mies. Was wäre denn, wenn du die Klausur bei den zweien nicht werten kannst? Nachprüfung?


    Nachdem ein Attest vorliegt, wird es wahrscheinlich schwer zu argumentieren, dass die beiden schulfähig waren. Es stellt sich zwar die Frage warum beide in der Schule waren ... aber das ignorieren wir mal.
    Kannst du sie nicht einfach nachschreiben lassen (Irgendwann wenn du eh Zeit hast?), wenn sie beim ersten Mal schon nichts wussten, wird es beim zweiten Mal kaum besser werden und dann bist du auf der sicheren Seite.

  • Wann soll ich sie denn nachschreiben lassen und wo?


    Ich habe die Klase nicht mehr, da die Kollegin, die eigentlich dort unterrichtet, ab morgen wieder da ist. Im Kollegium fragen wir uns schon alle, ob es diesmal mit der Wiedereingliederung klappt oder nicht (und wann wer diesmal wieder einspringen muß).


    Ich habe durch diese ewigen Änderungen im Stundenplan insg. knapp 30 Klassen an zwei Schulen an insg. 3 Standorten an der Backe. Wie soll ich da noch irgendwelche Sonderaktionen dazwischenschieben? Und was machen wir da dann jetzt mit den Halbjahrszeugnissen? Die Zeugnisse werden übermorgen ausgeteilt.
    Warum muß ich da immer für die kurzen Einsätze so einen Aufwand schieben? Andere Kollegen haben insg. 6 Klassen und sind in jeder Klasse mit 3-6 Wochenstunden, keine Abendschule, keine Abordnung, nichts...


    Was das "Zeit haben" angeht: Mein liebster Nachschreibtermin wäre wahlweise dienstags oder donnerstags 18 Uhr, da habe ich Abendschule.

  • Ach du liebe Sch...
    aber wenn Klassenbuch sagt sie waren nicht da (mit Attest), und dein Kollege hat nur deine Klausur ausgeteilt und wieder eingesammelt - vllt hatt er einfach alle Name aufgeschriebe, und es war ihm egal,, ob der oder diejenige anwesend war? So klingts für mich...


    Hast du die Möglichkeit, dir die beiden in eine Stunde vor den Zeugnissen zu bestellen, wo ggf noch ein weiterer Kollege (des passenden Fachs) Zeit hat? Ja, morgen Abend? Dann gib jeder ein 15 min Kolloquium zum Thema, das kennen sie ja. Inhalt in etwa das was auch in der Klausur war.
    Ich hab - trotz deiner (verständlichen) Laune das Gefühl, du bist fair genug für sowas, und eine Chance haben die beiden Mädels definitiv verdient mMn (vor allem wie sich das Ganze für mich darstellt). Und wenn du die Note dann direkt vor Austeilen einträgst...

    Der Zyniker ist ein Schuft, dessen mangelhafte Wahrnehmung ihn Dinge sehen lässt wie sie sind, nicht wie sie sein sollten. (Ambrose Bierce)
    Die Grundlage des Glücks ist die Freiheit, die Grundlage der Freiheit aber ist der Mut. (Perikles)
    Wer mit beiden Füßen immer felsenfest auf dem Boden der Tatsachen steht, kommt keinen Schritt weiter. (Miss Jones)
    Wenn der Klügere immer nachgibt, haben die Dummen das Sagen - das Schlamassel nennt sich dann Politik (auch Miss Jones)

  • Nun, da alle Infos bekannt sind: wo ist das Problem?? Jeder hat ne geschenkte 4 und gut is.

    2 Mal editiert, zuletzt von Krabappel ()

  • wo ggf noch ein weiterer Kollege (des passenden Fachs) Zeit hat?

    Ja, welcher Kollege? Ich bin z.Z. der einzige mit der Fakulta. Der Rest ist auf Mutterschutz bzw. Erziehungsurlaub, krank, Fortbildung, ...


    Also wenn ich die Schulleitung dazu verdonnert da was anzusetzen, mache ich das. Aber dann sollen sie mir dafür auch einen konkreten Termin freischaufeln. Entsprechend habe ich den beiden auch geraten sich bei der SL zu beschweren, auf das die "da oben" auch mal sehen, was sie mit ihren Vertretungsplänen anrichten.


    Meine Meinung dazu: Wir reden von einer 11. Klasse, die Schüler haben also noch 2,5 Jahre Ausbildung (vollzeitschulisch) vor sich. Für die Abschlußnote am Ende der Ausbildung zählt nur der Durchschnitt der letzten 12 Monate. Ich habe beiden eine 4 gegeben, so daß sogar eine Versetzung mit den Noten, wäre es ein Versetzungszeugnis, kein Problem ist. Die Kollegin, die da im 2. Halbjahr unterrichtet, weiß, daß das 1. Halbjahr nur aus insg. 6 Unterrichtsstunden bestand und wird das entsprechend schwach gewichten.


    Aus meiner Sicht reden wir da über einen Schönheitsfehler auf dem Halbjahrszeugnis, der nicht weh tut. Hätte ich da 5er oder gar 6er verteilt aufm Zeugnis, wäre es eine andere Nummer, da gebe ich Dir Recht. Von daher sehe ich da z.Z. keinen Grund für eine Nachprüfung. Aber wie gesagt, soll die SL entscheiden.

  • Dass das erst 2 Tage vorm Zeugnis auffällt ist echt Kacke

    Ja,


    ich habe am 12.01. erfahren, daß ich da bis zum Halbjahrsende immer mittwochs 4 stündig vertreten soll. Also habe ich das Klasenbuch genommen und festgestellt, daß die zuletzt in der Woche nach den Sommerferien mal eine Doppelstunde in dem Fach hatten. Rest ausgefallen.


    Hab dann am 17.01. vier Stunden unterrichtet und das Paket gleich so geschnürt, daß ich irgendwie eine Klausur draus machen kann. Klausurtermin war der 24.01., an dem ich aber schon selber gar nicht mehr vor Ort war, weil sich inzw. die Planung geändert hatte und ich für Mittwoch 1-4 Stunde an eine andere Schule abkommandiert bin. Habe entsprechend den Kollegen gebeten zumindest die Klausur zu beaufsichtigen. Habe dann alles korrigert, irgendwie Noten draus gebastelt und die vorgestern durch die Zeugniskonferenz gebracht. Heute, bei der Rückgabe der Klausur in der Pause zwischen Tür und Angel (hab ja den Plan voll mit Abordnung, Vertretung usw.), kam dann raus, daß zwei Schülerinnen angeblich gar nicht da waren.



    die beiden haben doch die Klausur zerstört. Ist halt leider nicht mehr nachzuprüfen, was draufstand

    Vor allem kann man nicht mehr nachprüfen mit wessen Handschrift die Namen eingetragen wurden.

  • Gott, das sind ja Zustände bei euch! Es gibt wohl aktuell keinen sichereren Job als Berufsschullehrer aufgrund des großen Mangels, aber auch für dich als männlicher Single halte ich es unmöglich, dass man dich jede nur erdenkliche Lücke ausfüllen lässt, da ja offensichtlich die Qualität deines Unterrichts darunter erheblich leidet.
    Berufsschullehramt hat ja an vielen Standorten bereits keinen NC, aber vlt. sollten noch mehr Universitäten den Studiengang anbieten, um zumindest ansatzweise dem Mangel entgegenzuwirken und damit deine Tätigkeitsbedingungen zumindest etwas zu verbessern. Für den Moment bringt dir das aber in der Tat wenig...

  • Hm... was sagt denn die Schulleitung dazu? Haben sich die Schülerinnen beschwert. Würde an deiner Stelle glaub still halten und schauen was passiert.



    Bin mir grad nicht sicher ob ich das schon mal gefragt habe, aber warum möchtest du dich nicht versetzen lassen?

  • Falls ihr einen guten/eine gute Gleichstellungsbeauftragte/n habt, würde ich da mal anfragen. Das geht nämlich in beide Richtungen. Ansonsten ist der Personalrat da sicherlich gerne behilflich, im Zweifel eben nicht der an der eigenen Schule, sondern der übergeordnete.
    Du kannst auch eine Überlastungsanzeige schreiben, in der du detailliert alles aufzählst, was man dir zusätzlich aufgebrummt hat. Das geht, soweit ich weiß, auch an die BezReg und die SL muss reagieren.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

  • Wäre dann nicht mal eine Überlastungsanzeige angebracht?
    Das ist ja unter aller Sau Kollegen so zu verheizen und immer alles zu ändern.
    Bei uns ist es zwar auch gerade etwas problematisch (3 Kolleginnen mit dem gleichen Fach schwanger), in einem Fach haben wir nur 2 TZ-Kräfte und eine ist bis zum Sommer krank geschrieben und wir mussten jetzt hier und da schieben, aber da wurden die Kollegen vorher gefragt was und ob das geht!

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • muß im Zeugnis eine Note auftauchen, sobald insg. mindestens 5 Stunden Unterricht erteilt wurden.

    Die Zahl ist mir neu. Hat der irgendjemand aus der Schulleitung dafür auch eine Quelle angegeben?

    Lange Rede gar kein Sinn: Ich hatte 26 Klassenarbeiten im Fach, habe die alle korrigiert und aufgrund des geringen Unterrichtsumfangs nahe an der Grenze der Nichtbewertbarkeit am Ende sehr wohlwollend bewertet.

    Tritt so etwas öfter auf, verleiren Noten irgendwann jegliche Bedeutung. Das ist wohl schon passiert. Wohlwollend hättest du die auch ohne Klausur bewerten können.

    Beide Mädels haben die Klausuren bei der Rückgabe aus Frust vor meinen Augen vernichtet

    Und das hätten die gemacht, wenn die gar nicht anwesend gewesen wären? Glaubste ehrlich.

    Ich fand es jedenfalls unter aller Kanone von der Abordnung mal eben 24 Stunden vorher auf dem Flur durch die Kollegen zu erfahren und nicht wenigstens durch den SL persönlich.

    Muss so etwas nicht schriftlich kommen? Wie sieht es damit Rechtsmitteln aus? Ab einer bestimmten Abordnungsdauer muss der Personalrat zustimmen. Ich kenne mich da nicht mit aus, aber wenn ich 24 Stunden vor der Abordnung davon erführe, hätte ich 23 Stunden vor der Abordnung einen Überblick über die Rechtslage.


    Ich meine auch, dass man Fahrtkosten erstattet bekommen muss. Prüfe das doch mal.


    Wie soll ich da noch irgendwelche Sonderaktionen dazwischenschieben? Und was machen wir da dann jetzt mit den Halbjahrszeugnissen? Die Zeugnisse werden übermorgen ausgeteilt.

    Das heißt du hast den beiden Noten eingetragen un die wurden auf der zugehörigen Konferenz beschlossen? Dann kommen die so aufs Zeugnis. Dann können die Rechtsmitel einlegen. Da wird dich dann der SL um Stellungnahme bitten und würde ich genau angeben, dass du nicht weißt, wie's gewesen ist und gut. Dann soll sich doch jemand 'ne Note ausdenken, ist ja eh nicht fundiert.


    Ich würde jetzt erst mal gar nix machen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Oder nf ins Zeugnis, ggf. mit dem Vermerk "wegen Krankheit".
    Ich würde an deiner Stelle die Füße stillhalten und die SL in die Pflicht nehmen.
    Nach der Notenkonferenz darfst du ohnehin nichts mehr eigenständig ändern.

  • Vor allem kann man nicht mehr nachprüfen mit wessen Handschrift die Namen eingetragen wurden

    Insbesondere können die Damen nicht mehr nachweisen, dass es nicht ihre Handschrift war. Aber auch ohne diesen Umstand, gibt's bei mir für öffentliche Klausurvernichtung mindestens einen Reflexionsraumbesuch.


    Da die Noten "durch die Konferenz" sind, würde ich, wie gesagt, erstmal nix machen. Das ganze ist doch so 'ne typische SL-Nummer. Da findet monatelang kein Unterricht statt, aber das darf niemand merken, also soll aus ein paar Stunden noch ein Zeugniseintrag gefurzt werden. Warum solltest du dir da jetzt 'nen Kopp machen?

  • Ich meine auch, dass man Fahrtkosten erstattet bekommen muss

    Dazu habe ich nichts gefunden, aber das hier:




    Beschäftigte können nicht gezwungen werden ihren privateigenen PKW einzusetzen, um die Dienstorte im Rahmen der Unterrichtszeit zu erreichen.


    https://www.gew-nrw.de/schullexikon/abordnung.html

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wenn da im Klassenbuch steht, dass die krank waren und auch Atteste vorliegen, warum kann man sich da nicht darauf berufen? Leistung nicht feststellbar...?




    Und, öhm, mit 38 kann man noch Kinder bekommen. Ich zumindest, ist jetzt 1,80m.

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