Arbeitszimmer und Laptop absetzen?

  • Wie aufwendig ist denn eine solche Recherche? Und, gibt es an eurer Schule keine Möglichkeit diese durchzuführen? Muss man dafür also einen privaten Rechner/Laptop verwenden?

    Also die zwei Rechner, die es bei uns im Lehrerzimmer gibt, brauchen mindestens 10 Minuten bis man überhaupt einen Browser öffnen kann, der dann langsam ist und die Hälfte der Seiten gesperrt sind. Da bin ich auf meinem Laptop bereits fertig.

  • Also die zwei Rechner, die es bei uns im Lehrerzimmer gibt, brauchen mindestens 10 Minuten bis man überhaupt einen Browser öffnen kann, der dann langsam ist und die Hälfte der Seiten gesperrt sind. Da bin ich auf meinem Laptop bereits fertig.

    Wir haben auch nicht so viele Rechner, die noch dazu lahm sind. Außerdem kann ich zu Hause meinen Unterricht besser vorbereiten. In der Schule komm ich fast nie dazu.

  • Also die zwei Rechner, die es bei uns im Lehrerzimmer gibt, brauchen mindestens 10 Minuten bis man überhaupt einen Browser öffnen kann, der dann langsam ist und die Hälfte der Seiten gesperrt sind. Da bin ich auf meinem Laptop bereits fertig.

    Also eigentlich eine harmlose unaufwendige Tätigkeit, die mit einigermaßen zeitgemäßer Ausstattung problemlos zu bewältigen wäre, oder?

    Wir haben auch nicht so viele Rechner, die noch dazu lahm sind.

    Also keine ausreichende Ausstattung für eine simple Internetrecherche? Dann wäre meine Entscheidung klar. Da wäre meine Entscheidung klar. Wenn es keine Recherche-Möglichkeit gibt, recherchiere ich nicht.


    Solche Sachen wären doch prima in Springstunden zu erledigen. Wenn mein Dienstherr nicht möchte, dass ich das tue, mache ich es auch nicht. Da bin ich brav.


    Außerdem kann ich zu Hause meinen Unterricht besser vorbereiten.

    Kann ich verstehen. Ist auch OK. Ich sehe aber trotzdem keinen Grund, zu Hause eine Infrastruktur zu unterhalten, die die nicht vorhandene dienstliche ersetzen soll. Warum soll ich denn zu Hause etwas tun können, das in der Schule nicht geht?

  • Ich habe da eine andere Auffassung dazu. Ich sehe mich als Lehrer zwischen Angestelltem und Selbständigem.


    Als Selbständiger muss ich alles selbst anschaffen, mir meine Zeit einteilen usw.


    Als Angestellter bekommt man alles "vorgesetzt".


    Als Lehrer ist man so dazwischen.


    Und: Ich erfreue mich daran, wenn ich meine Arbeit gut erledige. Wenn ich dazu technische Geräte kaufe, weil sie mir mein Dienstherr nicht zur Verfügung stellt, dann ist das bis zu einem gewissen Grad in Ordnung so. Natürlich habe ich in einem gewissen Ausmaß einen finanziellen Nachteil dadurch - aber auch ein Mehr an Eigenständigkeit. Ich kann mir z.B. aussuchen, ob ich das Internet für meinen Unterricht einsetze oder nicht (ob der Unterricht am Ende gut ist, entscheidet sich durch ganz andere Dinge).


    Wo der Spaß m.E. aufhört ist, wenn der Dienstherr vorschreibt, dass ganz bestimmte Geräte auf eigene Kosten angeschafft werden müssen (das macht eine Schule hier in der Gegend so: Jeder Lehrer muss sich auf eigene Kosten ein Ipad kaufen). So lange ich die Freiheit habe, z.B. einen eigenen PC für den Unterricht zu verwenden oder eben ohne PC zu arbeiten, finde ich das ok.


    Was ich wirklich ungerecht finde ist die Sache mit dem Arbeitszimmer. Wenn ich ein großes Haus habe mit extra Arbeitszimmer, kann ich das absetzen. Wenn ich noch Berufsanfänger bin, noch kein Haus habe und mir eine Ecke von meinem Wohnzimmer abzwacke, geht das nicht.


    Übrigens: Ich gebe bei der Steuererklärung immer an, dass ich mein Notebook zu 100% dienstlich einsetze, da ich für private Zwecke noch einen weiteren Rechner habe (was auch stimmt). Das wurde nie beanstandet. Nach Ablauf der 3 Jahre nutze ich den alten Rechner dann privat und kaufe mir für dienstlich einen neuen.


    Edit: "anders" bezog sich auf O. Meier

  • O.Meier: Brauchst nicht so pampig zu werden, ich war auch immer höflich. Ansonsten möchte ich mit dir hier nicht mehr weiter diskutieren, wenn du auf diese Schiene springst.

  • Man kann sie natürlich in der Schule machen, aber diese Zeitersparnis ist mir die selbstgeschaffene Infrastruktur eindeutig wert.

    Wenn ich die Recherche nicht durchführe (weil es nicht geht), kostet das schon mal gar keine Zeit. Wenn die Recherche zu lange dauert, weil die Infrastruktur das nicht hergibt, muss ich entscheiden, ob es gerechtfertig ist, dafür andere Tätigkeiten nicht auszuführen.


    Ich arbeite dich nicht länger, weil irgendetwas technisch nicht geht. Wenn einzelne Tätigkeiten länger brauchen, kann ich insgesamt nur weniger davon ausführen.

    Ich sehe mich als Lehrer zwischen Angestelltem und Selbständigem.

    Wenn man von falschen Voraussetzungen ausgeht, muss man sich nicht wundern, wenn man zu unsinnigen Folgerungen kommt. Vielleicht bin ich da etwas schlichter gestrickt, aber ich sehe mich als Beamter, weil ich einer bin. Ich sehe mich ja auch nicht als Pferd.


    Wäre man als Lehrer selbstständig, hätte ich diesen Beruf sicherlich nicht ergriffen. Da müsste der Markt schon erhebliche Gewinnaussichten bieten, um das Risiko auszugleichen.

    Ich erfreue mich daran, wenn ich meine Arbeit gut erledige.

    Ich auch. Ich erledige diese so gut, wie es im Rahmen der Möglichkeiten und Gegebenheiten geht. Da bin ich dann zufrieden.

    Wenn ich dazu technische Geräte kaufe, weil sie mir mein Dienstherr nicht zur Verfügung stellt, dann ist das bis zu einem gewissen Grad in Ordnung so.

    Finde ich nicht. Wenn die Geräte für die Arbeit notwendig sind, sehe ich zur dienstlichen Anschaffung keine Alternative. Können die Geräte die Effizienz der Arbeit erhöhen, so muss der Dienstherr entscheiden, ob er diese Effizienzsteigerung in Anspruch nehmen möchte oder nicht.

    aber auch ein Mehr an Eigenständigkeit

    Wozu brauche ich das?

    das macht eine Schule hier in der Gegend so: Jeder Lehrer muss sich auf eigene Kosten ein Ipad kaufen

    Da wäre ich ja mal gespannt, wie man diese "Verpflichtung" durchsetzen will. Komische Vorstellungen haben manche Leute.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

  • Ich probiere gerne neue Dinge aus, sonst langweile ich mich. Daher warte ich auch nicht darauf, bis mir mein Dienstherr etwas Neues nahelegt.


    Auch ist mir selbstverständlich klar, dass ich nicht selbständig bin, formal gesehen.

  • Das ist nicht weiter schwierig. Ein "nein" reicht vollkommen aus, denn die Durchsuchung eines Privatcomputers durch eine Behörde ist ein schwerwiegender Rechtseingriff, der eines richterlichen Durchsuchungsbeschlusses bedarf. Dafür müsste dann die Polizei anrücken

    Dein "Rechtseingriff" verwandelt sich in RLP durch das Landesdatenschutzgesetz et al. flugs in eine offene Einfallstraße (siehe S. 11 dieser Handreichung). Du bist zur Offenlegung verpflichtet. Entweder verzichtest du komplett auf EDV. Dann betrifft das nur das Papier in deinem häuslichen Arbeitszimmer. Oder du nutzt sie. Dann musst du im Vorfeld deine Compliance geben, deine Privathardware als einem Dienstrechner gleichgestellt zu betrachten... oder rechtswidrig handeln.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Dein "Rechtseingriff" verwandelt sich in RLP durch das Landesdatenschutzgesetz et al. flugs in eine offene Einfallstraße (siehe S. 11 dieser Handreichung). Du bist zur Offenlegung verpflichtet. Entweder verzichtest du komplett auf EDV. Dann betrifft das nur das Papier in deinem häuslichen Arbeitszimmer. Oder du nutzt sie. Dann musst du im Vorfeld deine Compliance geben, deine Privathardware als einem Dienstrechner gleichgestellt zu betrachten... oder rechtswidrig handeln.

    Was bedeutet denn das in der Theorie? das jemand den Computer mitnehmen darf? oder dass unter Anwesenheit des Bresitzers kontrolliert werden dürfte, ob man ein Passwort nutzt?

  • Das ist schon ein amüsanter Kurs, den die KMs zur Digitalisierung fahren.



    Das steht übrigens auf der Homepage dieser "FuxNoten":


    "Für unsere Produkte legen wir die Hand ins Feuer
    Die IT-Qualitätssicherung unserer FuxMedia-Software realisieren wir durch ein analytisches Qualitätsmanagement. Methodisch prüfen wir unsere Softwaremodule mit Unit-Test, Systemtest, Integrationstest und User-Acceptance-Test. Regressionstests sichern die Update- und Upgradefähigkeit. Nicht verstanden? Kein Problem, verlassen Sie sich einfach auf uns."


    Steht da wirklich so.

  • Was bedeutet denn das in der Theorie? das jemand den Computer mitnehmen darf? oder dass unter Anwesenheit des Bresitzers kontrolliert werden dürfte, ob man ein Passwort nutzt?


    Das steht da drin: Die zugangsberechtigten Personen müssen Zugang haben dürfen. Und da du deinen Privatrechner natürlich privat strukturiert hast und sie dir nicht glauben müssen, wo von dir genau personenbezogene dienstliche Daten abgelegt/verarbeitet sind: kompletter Langzeitspeicherzugang.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Dein "Rechtseingriff" verwandelt sich in RLP durch das Landesdatenschutzgesetz et al. flugs in eine offene Einfallstraße (siehe S. 11 dieser Handreichung). Du bist zur Offenlegung verpflichtet. Entweder verzichtest du komplett auf EDV. Dann betrifft das nur das Papier in deinem häuslichen Arbeitszimmer. Oder du nutzt sie. Dann musst du im Vorfeld deine Compliance geben, deine Privathardware als einem Dienstrechner gleichgestellt zu betrachten... oder rechtswidrig handeln.

    Das bezieht sich hier auf "personenbezogene Daten" - sprich die Speicherung von Schülerdaten. Wer "nur" normal Material für den Unterricht auf dem PC hat, fällt nicht darunter.

  • Natürlich nicht. Die Frage ist nur, ob deine Versicherung über die Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten auf deinem Privatrechner irgendeine Glaubwürdigkeit besitzt. Du attestiert dir selbst, keine personenbezogenen Daten zu verarbeiten und damit ist der Zugriff auf deinen Rechner geblockt? Damit ist schon Clinton bei ihren Emails gescheitert.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

  • Du attestiert dir selbst, keine personenbezogenen Daten zu verarbeiten und damit ist der Zugriff auf deinen Rechner geblockt?

    Genau. Das ist tatsächlich so.



    Damit ist schon Clinton bei ihren Emails gescheitert.

    Das ist US-Recht und sie war Außenministerin, außerdem gab es Anhaltspunkte für die private Nutzung bzw. sie hat es afaik auch zugegeben.


    Was ein Argument, oh Mann

  • außerdem gab es Anhaltspunkte für die private Nutzung

    Es ging um die dienstliche Nutzung privater Geräte nzw. Accounts. Offenbar hat sie keinen Zettel dazu bei Ihrem Dienstherren unterschrieben. Ein weiterer Unterschied ist, dass sie keine privaten Geräte hätte nutzen müssen, weil ihr Dienstherr ihr welche zur Verfügung stellt.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Es ist ja tatsächlich heikel. In den Gutachten unserer Schüler stehen die Ergebnisse psychiatrischer Gutachten, familiär sehr persönliche Infos etc., alles auf meinem PC verarbeitet.


    Aber was ist mit meinem eigenen Datenschutz?! Nele hat's ja schon angesprochen...

  • Karl-Dieter: Ich weiß, dass die Fälle nicht vergleichbar sind, aber das war nicht der Punkt. Ich habe es angeführt, um zu verdeutlichen, wie schnell man in diese Falle geraten kann.


    Du selbst wirst zugeben müssen, dass eine Selbsterklärung auf tönernen Füßen steht, selbst wenn nicht offensichtlich ist, dass du personenbezogene Daten auf privater Hardware nutzt. Was es allein dann schon ist, wenn du deine Zeugnisse darauf schreibst. Irgendwie musst du deine Beurteilungen ja zuordnen.

    "A lack of planing on your side does not constitute an emergency on my side."

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