Man sollte hier dringend beachten, dass bei den meisten psychiatrischen Erkrankungen in der Regel keine Heilung erreicht werden kann, was dann eben - je nach Erkrankung und Schwere - doch zum Ausschluss von der Verbeamtung führt.
Begutachtet wird die (voraussichtliche) Arbeitsfähigkeit bis weit in die Zukunft. Bei psychischen Erkrankungen gibt es - außer bei äußerst wenigen schweren, meist andauernden wahnhaften Fällen - keine zuverlässige Aussage bis weit in die Zukunft. Daher führt eine aklute oder "nicht ausgeheilte" Erkrankung zu einer vorläufigen "Heilungsbewährung" - das ist nunmal der beamtenrechtliche Begriff. Auch wenn viele (nicht alle, auch nicht die meisten) psychischen Erkranungen oft lang andauern, einige chronisch sind, gilt beamtenrechtlich als "geheilt", wer voraussichtlich dauerfhaft arbeitfähig ist oder beim wem das Gegenteil nicht als erwiesen oder gut belegt hoch wahrscheinlich gilt.
Und selbst wenn man wegen eines akuten Zustands einer Krankheit nicht verbeamtet wird, ist dies kein dauerhafter Ausschluss, man kann die Aufnahme in den Beamtenstatus beantragen und nicht erneut untersuchen lassen.
Heilung im medizischischen Sinne ist was anderes. Wobei auch da deine Aussage nicht stimmt: viele psychische Erkrankungen treten episodenhaft auf und bei vielen Menschen nur ein/zwei Mal im Leben. Die meisten sind bis zur "funktionellen Heilung" - und die interessiert den Arbeitgeber - therapierbar. Kurz: der Arbeitsgeber beurteilt Arbeitsfähigkeit und nicht tatsächliche Heilung.
Es arbeiten viele chronisch kranke Menschen im Beamtendienst. Es gibt viele, die mit einem Schwerbehindertenstatus als Beamte arbeiten - auch wegen psychischer Erkranungen - und das ist auch gut so, die arbeiten im Schnitt nicht besser/schlechter als andere, nur eben mit Nachteilsausgleich.